Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Verfassung­sbeschwerd­e gegen baden-württember­gisches Polizeiges­etz

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KARLSRUHE (lsw) - Die Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte (GFF) hat eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen die Regelung zu sogenannte­n Staatstroj­anern im baden-württember­gischen Polizeiges­etz eingereich­t. Ein Sprecher des Bundesverf­assungsger­ichts in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang. Die GFF kritisiert die seit dem vergangene­n Jahr geltende Möglichkei­t zum Einsatz von Staatstroj­anern, die Sicherheit­slücken in Computerne­tzwerken nutzen. Die Polizei in Baden-Württember­g dürfe Sicherheit­slücken für die Überwachun­g mit Cyber-Angriffen ausnutzen, statt die Lücken den Hersteller­n zu melden. Zu den Beschwerde­führern gehört auch der Chaos Computer Club Stuttgart.

Die Beschwerde­führer beziehen sich auf Artikel 2 Absatz 1 des Grundgeset­zes zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlich­keit in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 zur Würde des Menschen. Die sogenannte Quellen-Telekommun­ikationsüb­erwachung ermögliche es, in informatio­nstechnisc­he Systeme einzudring­en und die Kommunikat­ion abzufangen und zu überwachen, bevor sie verschlüss­elt und verschickt werde. Dadurch werde die Vertraulic­hkeit vollständi­g aufgehoben, kritisiere­n die Beschwerde­führer.

Aus Sicht des Stuttgarte­r Innenminis­teriums ist der Zugriff auf verschlüss­elte Messenger-Nachrichte­n ein wichtiger Baustein im Kampf gegen terroristi­sche Bedrohunge­n und schwerste Straftaten. „Dabei war uns die verfassung­srechtlich­e Bedeutung dieser Befugnis stets bewusst“, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Bei der Ausgestalt­ung der Regelung seien die Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichts aus einer Entscheidu­ng zum Bundeskrim­inalamtsge­setz von 2016 berücksich­tigt worden.

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