Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Ein bisschen mehr im Geldbeutel
Was sich 2019 in Deutschland ändert – Ein Überblick von Steuern bis Miete
BERLIN - Am 1. Januar 2019 treten so viele Änderungen in Kraft wie seit Langem nicht mehr. Unterm Strich winkt eine Entlastung, wie Musterrechnungen des Bunds der Steuerzahler für die „Schwäbische Zeitung“zeigen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten:
Einkommensteuer:
Der Grundfreibetrag, also das steuerfreie Existenzminimum, steigt um 168 Euro auf 9168 im Jahr. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die doppelte Summe. Außerdem werden die Eckwerte des Steuertarifs verschoben, um die „kalte Progression“auszugleichen. Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) greift für Ledige künftig erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 55 961 Euro. Das sind 1011 Euro mehr als bisher.
Kinder:
Der Kinderfreibetrag – das steuerfreie Existenzminimum von Kindern, das bei Eltern berücksichtigt wird – erhöht sich um 192 Euro auf 7620 Euro. Davon profitieren Gutverdiener am meisten. Zum Ausgleich steigt das Kindergeld um zehn Euro pro Kind, aber erst ab 1. Juli 2019.
Steuererklärung:
Ab der Erklärung für 2018 haben alle Steuerzahler zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe. Wer sie selbst macht, muss sie bis Ende Juli einreichen; wird ein Steuerberater eingeschaltet, ist es Ende Februar 2019.
Arbeit:
Der Mindestlohn steigt Anfang 2019 mit wenigen Ausnahmen von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. Minijobber dürfen aber trotzdem maximal 450 Euro im Monat verdienen.
Grundsicherung:
Der Hartz-IV-Satz für Langzeitarbeitslose steigt um 8 Euro auf 424 Euro im Monat. Paare erhalten je 382 (bisher 375) Euro, Kinder bis 6 Jahren 245 (240) Euro, von 7 bis 14 Jahren 302 (296) Euro, von 15 bis 17 Jahren 322 (316) Euro. Die Grundsicherung im Alter wird auf die gleichen Beträge erhöht.
Langzeitarbeitslose:
Betriebe können fünf Jahre lang einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent zum Mindest- oder Tariflohn erhalten, wenn sie einen Mitarbeiter einstellen, der älter als 25 ist und mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen hat. Der Zuschuss sinkt ab dem dritten Jahr stufenweise.
Brückenteilzeit:
Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit ein bis fünf Jahre lang reduzieren. Danach kehren sie automatisch zur alten Zeit zurück. Den Anspruch gibt es aber nur, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt.
Arbeitslosenversicherung:
Der Beitragssatz sinkt um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
Rente:
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bekommen Rentnerinnen (oder Rentner) ein halbes Babyjahr zusätzlich. Das bedeutet im Westen 16,02 Euro im Monat zusätzlich, im Osten 15,35 Euro. Meist schaffen die Rentenversicherer die Auszahlung nicht bereits zu Jahresbeginn. Dann gibt es im ersten Halbjahr eine Nachzahlung.
Renten-Altersgrenze:
Der Jahrgang 1954, der im nächsten Jahr 65 wird, bekommt erst mit 65 Jahren und 8 Monaten die reguläre Altersrente. Er oder sie muss 78 Prozent versteuern. Der steuerfreie Anteil sinkt für jeden neuen Rentnerjahrgang um 2 Prozentpunkte.
Erwerbsminderung:
Wer 2019 erstmals deshalb Rente bezieht, bekommt mehr: Es wird gerechnet, als habe er bis 65 Jahre und 8 Monate gearbeitet.
Gesundheit und Pflege:
Arbeitnehmer werden bei der Kranken- versicherung entlastet, weil wieder die Parität eingeführt wird: Der Arbeitgeber muss auch die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen. Bei Rentnern zahlt dies die Rentenversicherung. Die Höhe des Zusatzbeitrags kann weiter die einzelne Kasse festlegen. Im Durchschnitt sinkt sie von 1,0 auf 0,9 Prozent. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen 3,3 Prozent.
Verpackungen:
Einzelhändler müssen an den Regalen gut sichtbar kennzeichnen, ob es sich um Einwegoder Mehrwegflaschen handelt. Das Einwegpfand von 25 Cent wird auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure, also etwa Apfelschorle, sowie auf Milchmischgetränke ausgedehnt. Die Hersteller sind verstärkt in der Pflicht, dass Verpackungen samt Versandmaterial korrekt entsorgt werden.
Versicherungen:
Beim Abschluss von Haftpflicht-, Hausrat- und Berufsunfähigkeitsverträgen müssen Versicherer vor Abschluss auf maximal drei Seiten alle wesentlichen Punkte zusammenfassen.
Mieter:
Nach einer Modernisierung dürfen nur noch acht statt bisher elf Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Binnen sechs Jahren nach der Modernisierung darf die Miete deswegen nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei unter 7 Euro Nettokaltmiete sind nur 2 Euro Zuschlag zulässig. Die Mietpreisbremse wird verschärft: Vermieter müssen neuen Mietern offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat.