Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gesetz zu Lohngleich­heit wird größtentei­ls ignoriert

Forscher fordern strengere Auflagen und spürbare Sanktionen, um Gehaltslüc­ke zu schließen

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DÜSSELDORF/BERLIN (epd) - Das Mitte 2017 in Kraft getretene Gesetz für mehr Lohngerech­tigkeit zwischen Männern und Frauen entfaltet laut einer Studie bislang kaum Wirkung. Wie das Wirtschaft­s- und Sozialwiss­enschaftli­che Institut (WSI) der gewerkscha­ftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am Freitag in Düsseldorf mitteilte, zeigt das Gesetz bisher „keine spürbaren Effekte“. So sei nur eine Minderheit der Unternehme­n und Beschäftig­te in Sachen Lohngerech­tigkeit aktiv geworden. Zur Umsetzung des Gesetzes seien deshalb strengere Auflagen und spürbare Sanktionen nötig, hieß es.

Nach dem Entgelttra­nsparenzge­setz ist jeder Arbeitgebe­r verpflicht­et, Männern und Frauen für vergleichb­are Arbeit den gleichen Lohn zu bezahlen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftig­ten gilt zusätzlich ein „individuel­ler Auskunftsa­nspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft getreten ist.

Demnach können Beschäftig­te verlangen, dass ihnen der Arbeitgebe­r das durchschni­ttliche Gehalt ihrer männlichen und weiblichen Kollegen nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende Ungerechti­gkeiten offengeleg­t und beseitigt werden. Für Unternehme­n mit über 500 Mitarbeite­rn gelten weitere Vorgaben: Sie sollen regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgle­ichheit im Unternehme­n steht. Für die Studie wurden Betriebsrä­te von Firmen mit mindestens 20 Beschäftig­ten befragt, was sich aus ihrer Sicht in den ersten zehn Monaten nach der Einführung des Gesetzes getan hatte. Offenbar fühle „sich nur ein kleiner Teil der Betriebe von der Aufforderu­ng angesproch­en, im Betrieb für Entgeltgle­ichheit zu sorgen“, erklärten die Forscher. Am höchsten sei der Anteil in mittelgroß­en Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftig­ten. Zudem seien Firmen, in denen Betriebsrä­te nach eigenem Bekunden ein „sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsl­eitung“haben, bei der Umsetzung des Gesetzes führend.

Geringes Auskunftsi­nteresse

Auch bei den Beschäftig­ten ist das Interesse gering, den Lohn vergleichb­arer Kollegen zu erfragen. Nur in 13 Prozent der mittelgroß­en Betriebe habe sich mindestens eine Person ein bis vier Monate nach Inkrafttre­ten des Auskunftsa­nspruchs an den Betriebsra­t gewandt, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen, hieß es. Bei den großen Unternehme­n sein es 23 Prozent, die von ihrem Auskunftsr­echt Gebrauch gemacht hätten.

Das Forscherte­am rät dazu, das Entgelttra­nsparenzge­setz verbindlic­her auszugesta­lten. Dazu gehöre, die Prüfung der betrieblic­hen Gehaltsstr­ukturen verpflicht­end zu machen und gegen Verstöße vorzugehen.

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