Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Schulen entscheiden selbst, ob der Unterricht ausfällt
Schneemengen reichen noch nicht aus, dass Kinder im Kreis Biberach frei bekommen
BIBERACH - So mancher Schüler aus dem Landkreis Biberach dürfte in diesen Tagen etwas neidisch nach Bayern blicken. Denn dort fällt aufgrund des anhaltenden Schneefalls an einigen Schulen der Unterricht aus. So findet zum Beipsiel an allen Memminger Einrichtungen bis einschließlich Freitag kein Unterricht statt. Ist so ein drastischer Schritt auch im Kreis Biberach denkbar? Immerhin hat der Winter jetzt auch die Region fest im Griff.
Keine festgelegten Kriterien
Seit Mittwochabend sind einige Zentimeter Neuschnee gefallen. Diese Menge reicht aber nicht aus, damit der Schnee den Schülern freie Tage beschert. „Unterrichtsausfälle sind bislang im Amtsbereich kein Thema gewesen“, erläutert Schulamtsdirektor Achim Schwarz. Das staatliche Schulamt Biberach ist zuständig für die Kreise Biberach und Alb-Donau sowie die Stadt Ulm. Anfragen hierzu sind bei der Behörde weder von Schulleitern noch Eltern eingegangen.
Ob der Unterricht ausfällt, liegt im Ermessen der einzelnen Schulen. „Diese Entscheidung trifft der Schulleiter, gegebenfalls nach Beratung mit dem Schulträger oder den Verkehrsbetrieben“, führt Schwarz weiter aus. Das Schulamt werde dann darüber informiert beziehungsweise im Vorfeld der Entscheidung in die Beratungen miteinbezogen. Festgelegte Kriterien, beispielsweise ab welcher Schneemenge der Unterricht ganz oder teilweise ausfällt, gibt es nicht. Problematisch wird es immer dann, wenn aufgrund des Wetters die Schule für einen Großteil der Schüler oder Lehrer nicht erreichbar ist oder das Gebäude nicht betreten werden kann.
Auch bei einem Ausfall der Heizung können die Rektoren einen Unterrichtsausfall in Erwägung ziehen. „Ansonsten können bei Nichterreichbarkeit der Schule, wenn zum Beispiel einzelne Busse nicht fahren oder der Zug ausfällt, Eltern ihre Kinder an der Schule entschuldigen“, so der Schulamtsdirektor. So werden Eltern informiert.
Sollte der Unterricht ausfallen, wird nach Möglichkeit eine Betreuung der Schüler angeboten, die nicht mehr rechtzeitig informiert werden konnten. Die Information über einen Unterrichtsausfall übernimmt in der Regel die jeweilige Schule in Eigenregie. „Jede Schule hat hier ihre Kommunaktionswege“, erläutert Schwarz. So gebe es zum Beispiel Listen mit E-Mail-Adressen der Elternsprecher.