Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Lachen höchstrichterlich genehmigt
Werner Koczwara begeistert Kulturhaus-Publikum mit seiner zweistündigen Justiz-Satire
LAUPHEIM - Menschen in einem zweistündigem Programm durch groteske Gerichtsurteile, Gesetzestexte oder Verordnungen so zu unterhalten, dass diese immerzu vor sich hin lachen oder zumindest lächeln, das hat der Kabarettist Werner Koczwara am Freitag im Kulturhaus geschafft. Eingeladen hatte der Lions Club Laupheim zu dieser Benefizveranstaltung. Das Schöne daran: Das Kulturhaus war ausgebucht und es profitieren die Jüngsten und die Ältesten aus Laupheim, die sich über jede Unterstützung freuen (siehe Kasten).
„Es gibt nichts Schöneres, als das neue Jahr mit einem Lächeln zu beginnen“, mit diesen Worten führte der Vorstandsvorsitzende der GWO Laupheim, Jörg Schenkluhn, in den Abend ein. Dieser beginnt dann unfreiwillig mit einer kabarettistischen Einlage. Es werden zwei Pkw-Lenker gebeten, ihre Benzinkutschen von den den Elektro-Fahrzeugen vorbehaltenen Plätzen zu entfernen. „Die stehen jetzt bestimmt auf den Behinderten-Parkplätzen“, lästert der Kabarettist Werner Koczwara dann trocken und bringt das Publikum gleich mal zum Lachen. Hier zeigt er, dass er es beherrscht, die Menschen über sich zum Lachen zu bringen, an diesem Abend vor allem über die Justiz.
„Einer flog über das Ordnungsamt“ist das aktuelle Programm von Werner Koczwara betitelt, der über eine 30-jährige Bühnenerfahrung verfügt und schon etliche Auftritte auf Kabarettbühnen der Fernsehanstalten hinter sich hat. Sein Spezialgebiet: Justiz-Satire. Dass die Rechtsprechung so reichlich Stoff bietet, das überrascht, kommt es bei Koczwara doch geballt daher, es sprudelt nur so aus ihm heraus.
Kein Bereich scheint ausgenommen. Gerichtsurteile sind ein besonders dankbarer Fundus. So urteilte das Landesarbeitsgericht: „Der Tritt in den Hintern eines Arbeitnehmers ist auch dann keine dienstliche Verrichtung, wenn der Tritt der Motivierung des Arbeitnehmers dient.“Oder ein anderes Bonmot: „Schnee auf dem Autodach gehört dem Fahrzeuglenker.“Es wird auf unterhaltsame Weise aufgeklärt über die Rechte im Laufe des Lebens: Man erfährt, dass man bis zum Alter von 14 Jahren strafrechtlich tun und lassen kann, was man will. Mit 18 darf man Blut und Sperma spenden. Die daraus erzielten Einnahmen sind steuerfrei. Bei den Blutspenden gibt es sogar Ehrungen. Aber bei der Samenspende? Fehlanzeige. Diese und andere rechtsphilosophische Fragen stellen sich für Koczwara. Unglaubliches hat der Kabarettist aus dem Jahre 1520 ausgegraben. Ein Prozess gegen Feldmäuse, dass sie zu verschwinden hätten, und das auch noch in lateinischer Sprache!
Kurioses aus dem Familienrecht
Ein dankbares Feld für satirische Betrachtungen ist das Familienrecht. Rechtsgeschichte dürfte folgendes Urteil des Bundesgerichtshofes geschrieben haben: „Wird der Lenker eines Fahrzeugs in einen Unfall verwickelt, so gilt die mitreisende Ehegattin als am Unfall beteiligt, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie durch ständiges Gerede den Fahrer vom Straßengeschehen abgelenkt hat.“Noch eine unglaubliche Regelung aus dem Eherecht: „Ein Ehegatte kann die Aufhebung einer Ehe begehren, wenn er bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt.“Nur noch wundern kann man sich über solche Paragraphen: „Niemand darf gegen seinen Willen aus der Haft entlassen werden.“Oder aus dem Jagdrecht: „In Räumen, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, darf nicht gejagt werden.“Übertreiben es die Menschen nicht allzu oft mit ihrer Regelungswut? Es soll auch schon Mitmenschen gegeben haben, die „wegen der geringen Wassertiefe bei Ebbe“geklagt haben oder wegen „nackter Menschen“in einer Sauna.
Als Zugabe servierte Koczwara aus einem Schwäbisch-Wörterbuch. Wie köstlich ist doch eine Gegenüberstellung in hochdeutscher und schwäbischer Sprache. Mal glaubt Koczwara aus den Worten Blasmusik herauszuhören, mal Anklänge an Japanisch. Es ist eine Liebeserklärung an den schwäbischen Dialekt.
Es folgte im Vortrag des Alleinunterhalters zum Vergnügen der Zuhörer Pointe auf Pointe. Die beiden Stunden sollten, so Koczwara, nicht nur dazu führen, dass sich die Besucher amüsieren oder wundern, sie sollten auch zum Nachdenken angeregt werden.