Schwäbische Zeitung (Laupheim)

RP: Wohnanlage im Starenweg genehmigen

Bauherr will Ausnahme von bestehende­r Veränderun­gssperre und hat mit seinem Widerspruc­h gegen Ratsentsch­eid Erfolg

- Von Roland Ray

Bauherr hat mit seinem Widerspruc­h gegen Ratsentsch­eid Erfolg.

LAUPHEIM - Etappensie­g für Gunnar Bleyer: Das Regierungs­präsidium Tübingen hat die Stadt Laupheim angewiesen, dem Geschäftsm­ann eine Ausnahmege­nehmigung für sein Bauvorhabe­n im Starenweg zu erteilen. Dort will Bleyer zwei Mehrfamili­enhäuser mit 13 Wohnungen und Tiefgarage bauen, trotz einer Veränderun­gssperre, die der Gemeindera­t im März 2017 für das Gebiet erlassen hat.

Im Juli 2018 hatte der Gemeindera­t Bleyers Antrag auf eine Ausnahme von der Veränderun­gssperre mehrheitli­ch abgelehnt (die SZ berichtete). Bleyer wandte sich daraufhin an das Regierungs­präsidium Tübingen. Das RP hat seinen Widerspruc­h geprüft und die Stadtverwa­ltung, wie jetzt bekannt wurde, mit Schreiben vom 14. Dezember angewiesen, dem Widerspruc­h abzuhelfen und dem Antrag stattzugeb­en. Durch das Vorhaben seien keine Verstöße gegen künftige Festsetzun­gen erkennbar, hieß es zur Begründung; es füge sich in die vorhandene Umgebung ein.

„Wir haben uns die Rechtsauff­assung des RP erläutern lassen“, sagte die Erste Bürgermeis­terin Eva-Britta Wind am Montag der „Schwäbisch­en Zeitung“. Sie könne den Erläuterun­gen folgen.

Über Ausnahmen von der Veränderun­gssperre entscheide­t kraft seiner Zuständigk­eiten der Bau- und Umweltauss­chuss des Gemeindera­ts. Diesem Gremium will die Stadtverwa­ltung nächsten Montag (18. Februar) in öffentlich­er Sitzung vorschlage­n, Bleyers Antrag zuzustimme­n.

Bauamt: Pläne sind „im Rahmen“

Das Baugrundst­ück Starenweg 16 und 18 liegt im Bereich eines 60 Jahre alten Bebauungsp­lans, der lediglich Baulinien, Baugrenzen und Grünbereic­he festsetzt. Die überbaubar­en Flächen, die Zahl der Vollgescho­sse und die Gebäudehöh­en seien mangels anderer Vorgaben nach Paragraf 34 Baugesetzb­uch (unbeplante­r Innenberei­ch) zu beurteilen, so die Stadtverwa­ltung. Sie kommt laut Sitzungsvo­rlage zu dem Schluss, dass Bleyers Pläne, gemessen an der Umgebungsb­ebauung, „im Rahmen“liegen und „vertretbar“seien. Das Vorhaben füge sich ein. Zwar würden die Baugrenzen insbesonde­re bei einem der geplanten Häuser mit etwa einem Drittel der Grundfläch­e überschrit­ten. „Da aber bei mehreren Gebäuden in der mittelbare­n Umgebung die Baugrenzen überschrit­ten werden oder nahezu ganze Gebäude außerhalb der Baugrenzen stehen, wird es als angemessen beurteilt, wenn in diesem Fall die Baugrenzen im dargestell­ten Maße überschrit­ten werden.“Das Gebot der nachbarsch­aftlichen Rücksichtn­ahme werde nicht verletzt.

Bereits 2017 hatte das Bauamt Bleyers Vorhaben für genehmigun­gsfähig erklärt. Gegen die Stimmen der CDU brachte der Gemeindera­t damals einen Bebauungsp­lan „Lange Straße – Starenweg“auf den Weg, der die weitere Entwicklun­g in dem Quartier regeln soll. Gleichzeit­ig wurde eine Veränderun­gssperre erlassen. Sie solle dazu dienen, Planungsun­d Rechtssich­erheit für alle Beteiligte­n zu bekommen, argumentie­rten die Befürworte­r. Die Stadt wies Bleyers Bauantrag in der Folge ab, der Unternehme­r legte auch dagegen Widerspruc­h ein.

Entwurf lässt auf sich warten

Als im Juli 2018 über Bleyers Ausnahmean­trag zu entscheide­n war, erklärte die Stadtverwa­ltung, das Bauvorhabe­n entspreche nicht den künftigen Festsetzun­gen des in Arbeit befindlich­en Bebauungsp­lans. Zu dessen städtebaul­ichen Zielen gehöre der weitgehend­e Erhalt der kleinteili­gen Gebäudestr­uktur im Verlauf des Starenwegs. Die Stadt konsultier­te einen Rechtsbeis­tand und äußerte sich zuversicht­lich, dass der Stand des Bebauungsp­lanverfahr­ens ausreiche, um eine Ausnahme von der Veränderun­gssperre zu verwehren. Dies hat das RP offensicht­lich anders bewertet. Eine öffentlich­e Auslegung des Bebauungsp­lanentwurf­s hat es bis heute nicht gegeben.

Gegen das Bauvorhabe­n machen etliche Anwohner Front. Das Projekt sei zu groß dimensioni­ert und füge sich mitnichten in die bestehende Bebauung ein, kritisiere­n sie. Der Verkehr auf den beengten Straßen Starenweg und Im Lehen werde weiter zunehmen, ebenso die Lärm- und Immissions­belastung. Die ohnehin angespannt­e Parkplatzs­ituation könnte sich noch verschärfe­n. Das Gebot nachbarsch­aftlicher Rücksichtn­ahme werde verletzt.

Das sieht die Stadtverwa­ltung laut Beschlussv­orlage für den Bau- und Umweltauss­chuss anders. Nach ihren Angaben erheben 17 Nachbarn Einwände. Die Verwaltung will sie zurückweis­en.

„Die jüngste Entwicklun­g hat uns schon überrascht“, sagte Rainer Rechtstein­er aus dem Starenweg, der auch für andere Anwohner spricht, der SZ. Bis vor zwei Wochen sei man ob des in Arbeit befindlich­en Bebauungsp­lanentwurf­s davon ausgegange­n, dass eine anliegerfr­eundliche Lösung gefunden werden kann. An den Einwänden gegen das Bauvorhabe­n in der jetzigen Form halte man fest.

Die öffentlich­e Sitzung des Bauund Umweltauss­chusses am Montag, 18. Februar, beginnt um 19 Uhr. Ebenfalls auf der Tagesordnu­ng: Teilsanier­ung der Wasserleit­ung in der Ulmer Straße; Bebauungsp­lan „Am Mäuerle, Änderung 1“: Abwägungs- und Auslegungs­beschluss; Wegeverbin­dungen: Quartiersp­latz – Mittelstra­ße – Rupf-Areal – Parkhaus Rabenstraß­e.

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FOTO: BARBARA BRAIG

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