Schwäbische Zeitung (Laupheim)
RP: Wohnanlage im Starenweg genehmigen
Bauherr will Ausnahme von bestehender Veränderungssperre und hat mit seinem Widerspruch gegen Ratsentscheid Erfolg
Bauherr hat mit seinem Widerspruch gegen Ratsentscheid Erfolg.
LAUPHEIM - Etappensieg für Gunnar Bleyer: Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Stadt Laupheim angewiesen, dem Geschäftsmann eine Ausnahmegenehmigung für sein Bauvorhaben im Starenweg zu erteilen. Dort will Bleyer zwei Mehrfamilienhäuser mit 13 Wohnungen und Tiefgarage bauen, trotz einer Veränderungssperre, die der Gemeinderat im März 2017 für das Gebiet erlassen hat.
Im Juli 2018 hatte der Gemeinderat Bleyers Antrag auf eine Ausnahme von der Veränderungssperre mehrheitlich abgelehnt (die SZ berichtete). Bleyer wandte sich daraufhin an das Regierungspräsidium Tübingen. Das RP hat seinen Widerspruch geprüft und die Stadtverwaltung, wie jetzt bekannt wurde, mit Schreiben vom 14. Dezember angewiesen, dem Widerspruch abzuhelfen und dem Antrag stattzugeben. Durch das Vorhaben seien keine Verstöße gegen künftige Festsetzungen erkennbar, hieß es zur Begründung; es füge sich in die vorhandene Umgebung ein.
„Wir haben uns die Rechtsauffassung des RP erläutern lassen“, sagte die Erste Bürgermeisterin Eva-Britta Wind am Montag der „Schwäbischen Zeitung“. Sie könne den Erläuterungen folgen.
Über Ausnahmen von der Veränderungssperre entscheidet kraft seiner Zuständigkeiten der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats. Diesem Gremium will die Stadtverwaltung nächsten Montag (18. Februar) in öffentlicher Sitzung vorschlagen, Bleyers Antrag zuzustimmen.
Bauamt: Pläne sind „im Rahmen“
Das Baugrundstück Starenweg 16 und 18 liegt im Bereich eines 60 Jahre alten Bebauungsplans, der lediglich Baulinien, Baugrenzen und Grünbereiche festsetzt. Die überbaubaren Flächen, die Zahl der Vollgeschosse und die Gebäudehöhen seien mangels anderer Vorgaben nach Paragraf 34 Baugesetzbuch (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen, so die Stadtverwaltung. Sie kommt laut Sitzungsvorlage zu dem Schluss, dass Bleyers Pläne, gemessen an der Umgebungsbebauung, „im Rahmen“liegen und „vertretbar“seien. Das Vorhaben füge sich ein. Zwar würden die Baugrenzen insbesondere bei einem der geplanten Häuser mit etwa einem Drittel der Grundfläche überschritten. „Da aber bei mehreren Gebäuden in der mittelbaren Umgebung die Baugrenzen überschritten werden oder nahezu ganze Gebäude außerhalb der Baugrenzen stehen, wird es als angemessen beurteilt, wenn in diesem Fall die Baugrenzen im dargestellten Maße überschritten werden.“Das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme werde nicht verletzt.
Bereits 2017 hatte das Bauamt Bleyers Vorhaben für genehmigungsfähig erklärt. Gegen die Stimmen der CDU brachte der Gemeinderat damals einen Bebauungsplan „Lange Straße – Starenweg“auf den Weg, der die weitere Entwicklung in dem Quartier regeln soll. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen. Sie solle dazu dienen, Planungsund Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu bekommen, argumentierten die Befürworter. Die Stadt wies Bleyers Bauantrag in der Folge ab, der Unternehmer legte auch dagegen Widerspruch ein.
Entwurf lässt auf sich warten
Als im Juli 2018 über Bleyers Ausnahmeantrag zu entscheiden war, erklärte die Stadtverwaltung, das Bauvorhaben entspreche nicht den künftigen Festsetzungen des in Arbeit befindlichen Bebauungsplans. Zu dessen städtebaulichen Zielen gehöre der weitgehende Erhalt der kleinteiligen Gebäudestruktur im Verlauf des Starenwegs. Die Stadt konsultierte einen Rechtsbeistand und äußerte sich zuversichtlich, dass der Stand des Bebauungsplanverfahrens ausreiche, um eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu verwehren. Dies hat das RP offensichtlich anders bewertet. Eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs hat es bis heute nicht gegeben.
Gegen das Bauvorhaben machen etliche Anwohner Front. Das Projekt sei zu groß dimensioniert und füge sich mitnichten in die bestehende Bebauung ein, kritisieren sie. Der Verkehr auf den beengten Straßen Starenweg und Im Lehen werde weiter zunehmen, ebenso die Lärm- und Immissionsbelastung. Die ohnehin angespannte Parkplatzsituation könnte sich noch verschärfen. Das Gebot nachbarschaftlicher Rücksichtnahme werde verletzt.
Das sieht die Stadtverwaltung laut Beschlussvorlage für den Bau- und Umweltausschuss anders. Nach ihren Angaben erheben 17 Nachbarn Einwände. Die Verwaltung will sie zurückweisen.
„Die jüngste Entwicklung hat uns schon überrascht“, sagte Rainer Rechtsteiner aus dem Starenweg, der auch für andere Anwohner spricht, der SZ. Bis vor zwei Wochen sei man ob des in Arbeit befindlichen Bebauungsplanentwurfs davon ausgegangen, dass eine anliegerfreundliche Lösung gefunden werden kann. An den Einwänden gegen das Bauvorhaben in der jetzigen Form halte man fest.
Die öffentliche Sitzung des Bauund Umweltausschusses am Montag, 18. Februar, beginnt um 19 Uhr. Ebenfalls auf der Tagesordnung: Teilsanierung der Wasserleitung in der Ulmer Straße; Bebauungsplan „Am Mäuerle, Änderung 1“: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss; Wegeverbindungen: Quartiersplatz – Mittelstraße – Rupf-Areal – Parkhaus Rabenstraße.