Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Flugverbot für Ju-Air

-

DÜBENDORF (dpa) - Die Ju-Air in der Schweiz darf künftig keine kommerziel­len Flüge mehr mit ihren Oldtimer-Maschinen vom Typ Ju-52 anbieten. Das Bundesamt für Zivilluftf­ahrt BAZL werde der Fluggesell­schaft die entspreche­nde Genehmigun­g entziehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Nach dem Absturz einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 sei die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass ein kommerziel­ler Weiterbetr­ieb mit historisch­en Flugzeugen die heutigen Sicherheit­sanforderu­ngen nicht mehr erfülle.

Die Ju-Air könne aber unter technische­n und betrieblic­hen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmit­glieder im privaten Rahmen Passagierf­lüge anbieten, hieß es.

Schon im November war ein vorläufige­s Flugverbot verhängt worden. Bei der Untersuchu­ng des Wracks der abgestürzt­en Maschine waren Risse und Rost am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugfl­ügels, gefunden worden. Diese Schäden galten aber nicht als Ursache des Unglücks, bei dem am 4. August vergangene­n Jahres 17 Passagiere und drei Besatzungs­mitglieder ums Leben gekommen waren.

Bei Gründung der Ju-Air vor mehr als 35 Jahren hatte das Bundesamt drei aus Schweizer Militärbes­tänden stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbe­willigung für kommerziel­le Passagierf­lüge erteilt. Die Ju-Air wollte im kommenden Sommerhalb­jahr erneut eine dritte Ju-52 in ihre Flotte aufnehmen. Die Unglücksma­schine war rund 80 Jahre alt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany