Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Die Eltern sollten bestimmen dürfen
In Bayern hat es bereits geklappt, Nordrhein-Westfalen ist auf dem besten Weg: Auch baden-württembergische Eltern wollen nicht länger Bittsteller sein, wenn sie ihr Kind ein Jahr später als nach der reinen Lehre einschulen wollen. Sie möchten bestimmen und wenden sich mit einer Petition gegen die geltende Stichtagsregelung. Sie besagt, dass Kinder schulpflichtig sind, wenn sie bis zum 30. September sechs Jahre alt werden.
In aller Regel bleibt der Streit zur Einschulung aus. Zum Wohl ihres Kindes beraten sich Eltern mit den Erzieherinnen im Kindergarten, ob es die richtige Zeit für die Einschulung ist. Kooperationslehrer, die den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule begleiten sollen, tragen ihre Sichtweise bei. Auch die Grundschulrektoren tun sich schwer damit, gegen den Elternwillen auf die Schulpflicht zu pochen. Bislang liegt die Entscheidung aber bei ihnen.
Es gibt indes Fälle, in denen die Einschulung zum Konflikt wird. Es gibt haarsträubende Beispiele, welche Hürden Eltern überwinden müssen, bevor ihr Kind ein Jahr zurückgestellt wird: Tests, Gutachten und Streit am Anfang des Schullebens? Das bringt für alle Beteiligten Unmut und Stress. Ein gelungener Start sieht sicher anders aus.
Natürlich kann es zu Fehlentscheidungen kommen, wenn Eltern die alleinige Entscheidungsmacht bekommen. Doch keine Erzieherin, kein Lehrer und auch kein Mediziner beim Gesundheitsamt kennt das Kind so gut wie die eigenen Eltern. Sie werden ihre Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Sie werden sich die Argumente der beratenden Pädagogen anhören.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Eltern in Baden-Württemberg völlige Freiheit besitzen, wenn es um die Frage geht, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Die Grundschulempfehlung hat ausschließlich beratende Funktion. Wer Eltern zutraut, diese mindestens genauso gewichtige Entscheidung zu treffen, sollte ihnen auch zugestehen, über den richtigen Zeitpunkt der Einschulung für ihr Kind zu entscheiden.