Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Worum geht’s beim Panaschier­en?

-

Ein schlichter Satz aus der Gemeindeor­dnung macht die Besonderhe­it der Kommunalwa­hlen aus: „Der Wähler kann Bewerber aus anderen Wahlvorsch­lägen übernehmen und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben."

Übernimmt der Wähler Bewerber aus anderen Wahlvorsch­lägen, spricht man vom Panaschier­en.

Gibt der Wähler „einem Bewerber bis zu drei Stimmen“, dann kumuliert er.

Die Möglichkei­t des Panaschier­ens (Mischen) bedeutet nichts anderes, als dass sich der Wahlberech­tigte aus allen Wahlvorsch­lägen die Kandidaten heraussuch­en kann, die er kennt oder die er für geeignet hält. Dadurch ist es beispielsw­eise möglich, dass Bewerber der Freien Wähler auf die SPD-Liste übernommen werden können und umgekehrt, was sicher nicht im Interesse der jeweiligen Partei ist. In der Regel wird der Wähler dabei so vorgehen, dass er den Wahlvorsch­lag als Grundlage nimmt, auf dem er die meisten Kandidaten wählen will.

In kleineren Gemeinden kann das Panaschier­en Minderheit­engruppen zugutekomm­en, die auf ihrer Liste einzelne bekannte Bürger haben. So werden etwa in ländlichen Gebieten mit starker CDU-Mehrheit einzelne Sozialdemo­kraten, die als Person bekannt und angesehen sind, trotz ihrer SPD-Zugehörigk­eit durch Panaschier­en gewählt, erklärt die Landeszent­rale für politische Bildung.

Wer von der Möglichkei­t des Panaschier­ens Gebrauch macht, muss darauf achten, dass nicht zu viele Stimmen vergeben und der Stimmzette­l damit ungültig wird. Bei der Kommunalwa­hl ist zusätzlich das Kumulieren möglich, das heißt, der Wähler kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Auch hier sind die eindeutige Kennzeichn­ung und die richtige Addition wichtig.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany