Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Worum geht’s beim Panaschieren?
Ein schlichter Satz aus der Gemeindeordnung macht die Besonderheit der Kommunalwahlen aus: „Der Wähler kann Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben."
Übernimmt der Wähler Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen, spricht man vom Panaschieren.
Gibt der Wähler „einem Bewerber bis zu drei Stimmen“, dann kumuliert er.
Die Möglichkeit des Panaschierens (Mischen) bedeutet nichts anderes, als dass sich der Wahlberechtigte aus allen Wahlvorschlägen die Kandidaten heraussuchen kann, die er kennt oder die er für geeignet hält. Dadurch ist es beispielsweise möglich, dass Bewerber der Freien Wähler auf die SPD-Liste übernommen werden können und umgekehrt, was sicher nicht im Interesse der jeweiligen Partei ist. In der Regel wird der Wähler dabei so vorgehen, dass er den Wahlvorschlag als Grundlage nimmt, auf dem er die meisten Kandidaten wählen will.
In kleineren Gemeinden kann das Panaschieren Minderheitengruppen zugutekommen, die auf ihrer Liste einzelne bekannte Bürger haben. So werden etwa in ländlichen Gebieten mit starker CDU-Mehrheit einzelne Sozialdemokraten, die als Person bekannt und angesehen sind, trotz ihrer SPD-Zugehörigkeit durch Panaschieren gewählt, erklärt die Landeszentrale für politische Bildung.
Wer von der Möglichkeit des Panaschierens Gebrauch macht, muss darauf achten, dass nicht zu viele Stimmen vergeben und der Stimmzettel damit ungültig wird. Bei der Kommunalwahl ist zusätzlich das Kumulieren möglich, das heißt, der Wähler kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Auch hier sind die eindeutige Kennzeichnung und die richtige Addition wichtig.