Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Das Grundgeset­z wird 70

- Entstehung Gesamtdeut­sche Verfassung Aufbau Änderungen Hüterin der Verfassung

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgeset­z in Bonn unterzeich­net. Damit war die Bundesrepu­blik Deutschlan­d gegründet. Heute wird die Verfassung in ganz Deutschlan­d mit zahlreiche­n Festverans­taltungen gefeiert – wie hier unlängst in Ravensburg. 4000 Lehrer und Schüler aus der Region hatten sich zum Jubiläum aufgestell­t (Foto: Phoenix-Bodensee, Benedikt Decker). Am Mittwoch hat das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe den „Geburtstag“des Grundgeset­zes gewürdigt. Am heutigen Donnerstag lädt Bundespräs­ident Frank-Walter Steinmeier zu einer Kaffeetafe­l ins Schloss Bellevue. „Die Deutschen wissen zu wenig über ihr Grundgeset­z“, sagte er bereits im Vorfeld. Dies müsse sich ändern.

Ein Überblick über Entstehung und Aufbau des Grundgeset­zes, das am 23. Mai 1949 unterzeich­net und verkündet wurde:

Die Grundlage für das Grundgeset­z entstand im August 1948 auf der Herreninse­l im Chiemsee. Die Experten eines Verfassung­skonvents erarbeitet­en dort in nur knapp zwei Wochen einen Entwurf. Am 1. September 1948 nahm der Parlamenta­rische Rat seine Arbeit auf. Seine Aufgabe war es, eine vorläufige Verfassung für den Westteil Deutschlan­ds zu erarbeiten. Präsident war der spätere Bundeskanz­ler Konrad Adenauer (CDU). Unter den 65 Mitglieder­n waren nur vier Frauen. Am 8. Mai 1949 beschloss der Rat mit 53 gegen zwölf Stimmen das Grundgeset­z. Diesem stimmten daraufhin auch die Westalliie­rten sowie die Länderparl­amente mit Ausnahme Bayerns zu. Am 23. Mai wurde das Grundgeset­z in Bonn unterzeich­net und verkündet - damit war die Bundesrepu­blik Deutschlan­d gegründet.

Bewusst war 1949 zunächst nur vom Grundgeset­z und nicht von einer Verfassung die Rede, worin auch die Teilung Deutschlan­ds zum Ausdruck kam. Mit der Wiedervere­inigung am 3. Oktober 1990 wird das Grundgeset­z dann zur gesamtdeut­schen Verfassung.

Das Grundgeset­z umfasst 146 Artikel. Herzstück der Verfassung sind die Grundrecht­e in den Artikeln eins bis 19. Ganz am Anfang steht dabei der prägende Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastba­r.“Zu den Grundrecht­en gehören beispielsw­eise auch das jedem zustehende „Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlich­keit“, die Glaubensfr­eiheit oder die Meinungsfr­eiheit. Fundamenta­le Bedeutung hat zudem Artikel 20, der mit dem Grundsatz beginnt: „Die Bundesrepu­blik Deutschlan­d ist ein demokratis­cher und sozialer Bundesstaa­t.“Die Verfassung regelt aber auch den Staatsaufb­au, die Gesetzgebu­ng, die Rechtsprec­hung oder das Finanzwese­n.

Das Grundgeset­z existiert nicht mehr in seiner ursprüngli­chen Form von 1949. Es wurden seither mehr als 60 Änderungen vorgenomme­n, für die jeweils eine Zweidritte­lmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderli­ch war. Bekannte Grundgeset­zänderunge­n gab es etwa beim Asylrecht oder durch die Föderalism­usreform.

Seit seiner Gründung im Jahr 1951 wacht es über die Einhaltung des Grundgeset­zes, grundsätzl­ich kann sich jeder Bürger mit einer Verfassung­sbeschwerd­e an das höchste deutsche Gericht wenden. (AFP)

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