Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Das Grundgesetz wird 70
Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Heute wird die Verfassung in ganz Deutschland mit zahlreichen Festveranstaltungen gefeiert – wie hier unlängst in Ravensburg. 4000 Lehrer und Schüler aus der Region hatten sich zum Jubiläum aufgestellt (Foto: Phoenix-Bodensee, Benedikt Decker). Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den „Geburtstag“des Grundgesetzes gewürdigt. Am heutigen Donnerstag lädt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einer Kaffeetafel ins Schloss Bellevue. „Die Deutschen wissen zu wenig über ihr Grundgesetz“, sagte er bereits im Vorfeld. Dies müsse sich ändern.
Ein Überblick über Entstehung und Aufbau des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 unterzeichnet und verkündet wurde:
Die Grundlage für das Grundgesetz entstand im August 1948 auf der Herreninsel im Chiemsee. Die Experten eines Verfassungskonvents erarbeiteten dort in nur knapp zwei Wochen einen Entwurf. Am 1. September 1948 nahm der Parlamentarische Rat seine Arbeit auf. Seine Aufgabe war es, eine vorläufige Verfassung für den Westteil Deutschlands zu erarbeiten. Präsident war der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Unter den 65 Mitgliedern waren nur vier Frauen. Am 8. Mai 1949 beschloss der Rat mit 53 gegen zwölf Stimmen das Grundgesetz. Diesem stimmten daraufhin auch die Westalliierten sowie die Länderparlamente mit Ausnahme Bayerns zu. Am 23. Mai wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet und verkündet - damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Bewusst war 1949 zunächst nur vom Grundgesetz und nicht von einer Verfassung die Rede, worin auch die Teilung Deutschlands zum Ausdruck kam. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wird das Grundgesetz dann zur gesamtdeutschen Verfassung.
Das Grundgesetz umfasst 146 Artikel. Herzstück der Verfassung sind die Grundrechte in den Artikeln eins bis 19. Ganz am Anfang steht dabei der prägende Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“Zu den Grundrechten gehören beispielsweise auch das jedem zustehende „Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“, die Glaubensfreiheit oder die Meinungsfreiheit. Fundamentale Bedeutung hat zudem Artikel 20, der mit dem Grundsatz beginnt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“Die Verfassung regelt aber auch den Staatsaufbau, die Gesetzgebung, die Rechtsprechung oder das Finanzwesen.
Das Grundgesetz existiert nicht mehr in seiner ursprünglichen Form von 1949. Es wurden seither mehr als 60 Änderungen vorgenommen, für die jeweils eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich war. Bekannte Grundgesetzänderungen gab es etwa beim Asylrecht oder durch die Föderalismusreform.
Seit seiner Gründung im Jahr 1951 wacht es über die Einhaltung des Grundgesetzes, grundsätzlich kann sich jeder Bürger mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste deutsche Gericht wenden. (AFP)