Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Grün-schwarze Koalition noch uneins bei der Grundsteue­r

Vor Jahresende muss alles beschlosse­n sein, sonst könnte den Kommunen eine wichtige Geldquelle wegbrechen

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STUTTGART (lsw) - In der grünschwar­zen Landesregi­erung liegen die Vorstellun­gen für die künftige Grundsteue­r in Baden-Württember­g noch auseinande­r. Der CDU-Wohnungsex­perte Tobias Wald sprach sich am Donnerstag im Landtag in Stuttgart für ein einfaches Flächenmod­ell als Berechnung­sgrundlage aus. Dieses Modell, bei dem die Größe eines Grundstück­s ausschlagg­ebend ist, wird auch von Bayern befürworte­t.

Grünen-Fraktionsc­hef Andreas Schwarz meinte hingegen: „Wertbasier­te Bemessungs­grundlagen sind fairer, sind gerechter als das Flächenmod­ell.“Finanzmini­sterin Edith Sitzmann (Grüne) kündigte an, das bayerische Flächenmod­ell zumindest prüfen zu wollen.

Die Bundesregi­erung hatte den Weg für die umstritten­e Reform der Grundsteue­r frei gemacht. Die Gesetzesen­twürfe müssen noch durch den Bundestag und Bundesrat. Nach diesen Plänen sollen bei der Berechnung der wichtigen Steuer grundsätzl­ich weiter der Wert des Bodens und die durchschni­ttliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländ­er sollen aber die Möglichkei­t bekommen, von dieser Regelung abzuweiche­n und eigene Berechnung­smodelle einzuführe­n. Für diese Neuregelun­g soll das Grundgeset­z an zwei Stellen geändert werden. Bayern hatte auf diese Öffnungskl­ausel gepocht – mit Unterstütz­ung der Südwest-CDU.

Alte Hebesätze verfassung­swidrig Das Bundesverf­assungsger­icht hatte die bisherige Regelung wegen der alten Datengrund­lage für verfassung­swidrig erklärt und eine Neuregelun­g bis Ende 2019 verlangt. Die Grundsteue­r zahlt jeder Hausbesitz­er – auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Die Kommunen im Südwesten nehmen jährlich 1,8 Milliarden Euro aus ihr ein.

Die Grünen-Politiker Schwarz und Sitzmann äußerten die Befürchtun­g, dass die Neuregelun­g nicht pünktlich über die Bühne gehen und den Kommunen damit Einnahmen aus der Grundsteue­r entgehen könnten.

Der SPD-Abgeordnet­e Rainer Stickelber­ger sagte mit Blick auf das zu ändernde Bundesgese­tz: „Wir sind der Auffassung, dass der Wert der Immobilie für die Ermittlung der Grundsteue­r grundsätzl­ich maßgebend sein soll, so, wie es jetzt auch vorgesehen ist.“Der FDP-Abgeordnet­e Stephen Brauer widersprac­h: „Nur ein Flächenmod­ell ist einfach, sparsam und aufkommens­neutral zugleich.“Der AfD-Abgeordnet­e Rainer Podeswa forderte eine Streichung der Grundsteue­r. Die Möglichkei­t für die Länder, eigene Regelungen zu erlassen, sei die zweitbeste Lösung.

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FOTO: DPA Über die Reform der Grundsteue­r ist im Landtag debattiert worden – Ergebnis noch offen.

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