Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gesundheits-Apps werden Kassenleistung
Digitale Tagebücher und Programme sollen Patienten unterstützen
BERLIN (epd) - Ärzte können künftig Gesundheits-Apps verschreiben. Der Bundestag machte am Donnerstag den Weg frei für digitale Anwendungen am Computer, auf Smartphones oder Tablets als Kassenleistung. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einer „Weltneuheit“. Digitale Apps könnten den Alltag von Patienten konkret verbessern. Als Beispiele nannte der Minister digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps zur Unterstützung bei einer Physiotherapie. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. Von den Grünen kam Kritik: Es könnten nun Apps verschrieben werden, obwohl deren Wirkung nicht nachgewiesen sei.
BERLIN - Vom kommenden Jahr an verschreibt der Arzt seinem Patienten nicht nur Medizin, sondern gleich auch noch eine GesundheitsApp für das Smartphone – das verheißt das Digitale-Versorgung-Gesetz, das am Donnerstag den Bundestag passierte. Als Beispiele für solche Apps nennt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) digitale Tagebücher für Diabetiker, Migräne- oder Bluthochdruckpatienten oder auch Programme, die Patienten dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen. Das dürfte viele gesetzlich Versicherte freuen, schließlich nutzen einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom zufolge bereits zwei von drei Menschen, die ein Smartphone haben, eine oder mehrere Gesundheits-Apps.
Wer allerdings glaubt, er könne gleich im Januar bei seinem Hausarzt ein Rezept für solch eine nützliche Software für Mobilgeräte bekommen, der täuscht sich. Zwar soll die App-Zulassung viel schneller gehen als bei Behandlungsmethoden oder Arzneimitteln üblich, Zeit braucht das aber trotzdem. Zuständig ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn. Damit die Apps bezahlt werden können, müssen sie beim BfArM gelistet sein.
Die Hersteller können ab dem 1. Januar 2020 erstmals die Aufnahme in diese Liste beim Bundesinstitut beantragen. Dieses hat dann drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob die konkrete App in das Verzeichnis aufgenommen wird. Nur das Programm, das dort gelistet ist, muss von den Kassen bezahlt werden. Die Zulassung gilt für ein Jahr.
Bevor es mit der Listung losgehen kann, muss das Bundesgesundheitsministerium noch eine Rechtsverordnung erlassen, in der die Details des Verfahrens vorgegeben werden. Die soll es im ersten Quartal 2020 geben. „Welche Anbieter wann Anträge auf Bewertung stellen und mit welchem Ergebnis das BfArM die Prüfung abschließt, können wir schwer abschätzen“, sagt Michaela Gottfried, Sprecherin des Verbandes der Ersatzkassen. „Dennoch ist davon auszugehen, dass in 2020 erste digitale Anwendungen verordnet werden können.“Läuft alles gut, könnte es ab April 2020 etwas werden mit der Verschreibung. Auch AOK-Sprecherin Christine GöpnerReinecke rechnet mit dem zweiten Quartal. Allerdings gilt das nur, wenn die Ärzte mitmachen. Und danach sieht es nicht aus. Laut der am Donnerstag vorgestellten repräsentativen Studie „Praxis-Barometer Digitalisierung“, die im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt wurde, wollen gerade einmal elf Prozent aller deutschen Arztpraxen digitale medizinische Anwendungen als Therapiebestandteil empfehlen oder verordnen. Eine App auf Rezept dürfte damit auf absehbare Zeit eine Seltenheit bleiben.