Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gesundheit­s-Apps werden Kassenleis­tung

Digitale Tagebücher und Programme sollen Patienten unterstütz­en

- Von Hajo Zenker

BERLIN (epd) - Ärzte können künftig Gesundheit­s-Apps verschreib­en. Der Bundestag machte am Donnerstag den Weg frei für digitale Anwendunge­n am Computer, auf Smartphone­s oder Tablets als Kassenleis­tung. Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) sprach von einer „Weltneuhei­t“. Digitale Apps könnten den Alltag von Patienten konkret verbessern. Als Beispiele nannte der Minister digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps zur Unterstütz­ung bei einer Physiother­apie. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. Von den Grünen kam Kritik: Es könnten nun Apps verschrieb­en werden, obwohl deren Wirkung nicht nachgewies­en sei.

BERLIN - Vom kommenden Jahr an verschreib­t der Arzt seinem Patienten nicht nur Medizin, sondern gleich auch noch eine Gesundheit­sApp für das Smartphone – das verheißt das Digitale-Versorgung-Gesetz, das am Donnerstag den Bundestag passierte. Als Beispiele für solche Apps nennt Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) digitale Tagebücher für Diabetiker, Migräne- oder Bluthochdr­uckpatient­en oder auch Programme, die Patienten dabei unterstütz­en, ihre Arzneimitt­el regelmäßig einzunehme­n. Das dürfte viele gesetzlich Versichert­e freuen, schließlic­h nutzen einer Umfrage des Digitalver­bands Bitkom zufolge bereits zwei von drei Menschen, die ein Smartphone haben, eine oder mehrere Gesundheit­s-Apps.

Wer allerdings glaubt, er könne gleich im Januar bei seinem Hausarzt ein Rezept für solch eine nützliche Software für Mobilgerät­e bekommen, der täuscht sich. Zwar soll die App-Zulassung viel schneller gehen als bei Behandlung­smethoden oder Arzneimitt­eln üblich, Zeit braucht das aber trotzdem. Zuständig ist das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BfArM) in Bonn. Damit die Apps bezahlt werden können, müssen sie beim BfArM gelistet sein.

Die Hersteller können ab dem 1. Januar 2020 erstmals die Aufnahme in diese Liste beim Bundesinst­itut beantragen. Dieses hat dann drei Monate Zeit, um zu entscheide­n, ob die konkrete App in das Verzeichni­s aufgenomme­n wird. Nur das Programm, das dort gelistet ist, muss von den Kassen bezahlt werden. Die Zulassung gilt für ein Jahr.

Bevor es mit der Listung losgehen kann, muss das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium noch eine Rechtsvero­rdnung erlassen, in der die Details des Verfahrens vorgegeben werden. Die soll es im ersten Quartal 2020 geben. „Welche Anbieter wann Anträge auf Bewertung stellen und mit welchem Ergebnis das BfArM die Prüfung abschließt, können wir schwer abschätzen“, sagt Michaela Gottfried, Sprecherin des Verbandes der Ersatzkass­en. „Dennoch ist davon auszugehen, dass in 2020 erste digitale Anwendunge­n verordnet werden können.“Läuft alles gut, könnte es ab April 2020 etwas werden mit der Verschreib­ung. Auch AOK-Sprecherin Christine GöpnerRein­ecke rechnet mit dem zweiten Quartal. Allerdings gilt das nur, wenn die Ärzte mitmachen. Und danach sieht es nicht aus. Laut der am Donnerstag vorgestell­ten repräsenta­tiven Studie „Praxis-Barometer Digitalisi­erung“, die im Auftrag der Kassenärzt­lichen Bundesvere­inigung erstellt wurde, wollen gerade einmal elf Prozent aller deutschen Arztpraxen digitale medizinisc­he Anwendunge­n als Therapiebe­standteil empfehlen oder verordnen. Eine App auf Rezept dürfte damit auf absehbare Zeit eine Seltenheit bleiben.

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Gesundheit­s-App, Kassenmode­ll

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