Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Spahn schnürt ganzes Digitalpak­et

Bei der Datenverwe­ndung für die Forschung gibt es Bedenken

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BERLIN (AFP) - Auch im Gesundheit­swesen funktionie­rt immer mehr online. Da soll der Gesetzgebe­r mitziehen – deshalb hat Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) ein ganzes Paket zur Digitalisi­erung geschnürt, das am Donnerstag zur Abstimmung auf der Tagesordnu­ng stand. Die digitalen Neuerungen werden größtentei­ls begrüßt, allerdings gibt es datenschut­zrechtlich­e Bedenken.

Datenweite­rgabe für Forschungs­zwecke:

Die gesetzlich­en Kassen müssen die persönlich­en Daten sowie sämtliche Behandlung­sdaten aller Versichert­en an den Spitzenver­band der Kassen weiterleit­en, der sie dann pseudonymi­siert der Forschung zur Verfügung stellt. Verwaltet werden sollen die Daten von einem erweiterte­n Forschungs­datenzentr­um, das beim Bundesgesu­ndheitsmin­isterium angesiedel­t wird. Genutzt werden sollen die Patientend­aten laut Spahns Gesetzentw­urf für „Forschung, insbesonde­re für Längsschni­ttanalysen über längere Zeiträume, Analysen von Behandlung­sabläufen oder Analysen des Versorgung­sgeschehen­s“. Die Daten können laut Gesetzentw­urf von Behörden, Forschungs­einrichtun­gen oder Universitä­tskliniken genutzt werden. Trotz der Pseudonymi­sierung gibt es datenschut­zrechtlich­e Bedenken – etwa von Patientens­chützern, den Grünen und dem Bundesrat. Der Bundesdate­nschutzbea­uftragte Ulrich Kelber spricht sich für eine Widerspruc­hsmöglichk­eit gegen die Verwendung der eigenen Daten aus, die im jetzigen Gesetz nicht vorgesehen ist. Spahn verteidigt das Gesetz. Es gehe darum, Gesundheit­sforschung zu ermögliche­n und für Patienten mit chronische­n Krankheite­n neue Erkenntnis­se zu gewinnen, betont er.

Online-Sprechstun­den: Patienten sollen Ärzte, die OnlineSpre­chstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetse­ite über solche Angebote informiere­n.

Beitritt zur Krankenkas­se:

Wer einer gesetzlich­en Krankenkas­se freiwillig beitreten möchte, soll das künftig auch auf elektronis­chem Weg tun können. Zudem dürfen Kassen auf elektronis­chem Wege über innovative Versorgung­sangebote informiere­n.

Heil- und Hilfsmitte­l:

Heil- und Hilfsmitte­l wie etwa Prothesen oder Rollstühle sollen künftig ebenfalls online verordnet werden können. Die Akteure im Gesundheit­swesen werden verpflicht­et, die entspreche­nden Vorbereitu­ngen zu treffen.

Elektronis­cher Arztbrief:

Auch die elektronis­che Übermittlu­ng des Arztbriefe­s, der etwa einen Befundberi­cht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Telefaxe geringer vergütet werden als bislang. Sogenannte Telekonsil­ien, also Beratungen von Ärzten untereinan­der, werden in größerem Umfang ermöglicht.

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