Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Spahn schnürt ganzes Digitalpaket
Bei der Datenverwendung für die Forschung gibt es Bedenken
BERLIN (AFP) - Auch im Gesundheitswesen funktioniert immer mehr online. Da soll der Gesetzgeber mitziehen – deshalb hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein ganzes Paket zur Digitalisierung geschnürt, das am Donnerstag zur Abstimmung auf der Tagesordnung stand. Die digitalen Neuerungen werden größtenteils begrüßt, allerdings gibt es datenschutzrechtliche Bedenken.
Datenweitergabe für Forschungszwecke:
Die gesetzlichen Kassen müssen die persönlichen Daten sowie sämtliche Behandlungsdaten aller Versicherten an den Spitzenverband der Kassen weiterleiten, der sie dann pseudonymisiert der Forschung zur Verfügung stellt. Verwaltet werden sollen die Daten von einem erweiterten Forschungsdatenzentrum, das beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt wird. Genutzt werden sollen die Patientendaten laut Spahns Gesetzentwurf für „Forschung, insbesondere für Längsschnittanalysen über längere Zeiträume, Analysen von Behandlungsabläufen oder Analysen des Versorgungsgeschehens“. Die Daten können laut Gesetzentwurf von Behörden, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genutzt werden. Trotz der Pseudonymisierung gibt es datenschutzrechtliche Bedenken – etwa von Patientenschützern, den Grünen und dem Bundesrat. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber spricht sich für eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung der eigenen Daten aus, die im jetzigen Gesetz nicht vorgesehen ist. Spahn verteidigt das Gesetz. Es gehe darum, Gesundheitsforschung zu ermöglichen und für Patienten mit chronischen Krankheiten neue Erkenntnisse zu gewinnen, betont er.
Online-Sprechstunden: Patienten sollen Ärzte, die OnlineSprechstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren.
Beitritt zur Krankenkasse:
Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, soll das künftig auch auf elektronischem Weg tun können. Zudem dürfen Kassen auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote informieren.
Heil- und Hilfsmittel:
Heil- und Hilfsmittel wie etwa Prothesen oder Rollstühle sollen künftig ebenfalls online verordnet werden können. Die Akteure im Gesundheitswesen werden verpflichtet, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.
Elektronischer Arztbrief:
Auch die elektronische Übermittlung des Arztbriefes, der etwa einen Befundbericht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Telefaxe geringer vergütet werden als bislang. Sogenannte Telekonsilien, also Beratungen von Ärzten untereinander, werden in größerem Umfang ermöglicht.