Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Scholz: Keine Steuervort­eile für Männervere­ine

Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) will ihnen finanziell­e Vorteile streichen – Kritik von der CSU

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BERLIN (epd/dpa) - Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) will reinen Männervere­inen die Gemeinnütz­igkeit entziehen und somit Steuervort­eile nehmen. „Wir ändern gerade das Gemeinnütz­igkeitsrec­ht“, sagte Scholz der „Bild am Sonntag“. „Vereine, die grundsätzl­ich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnütz­ig.“Wer Frauen ausschließ­e, sollte keine Steuervort­eile haben. Von der CSU kam Widerspruc­h. Generalsek­retär Markus Blume sagte: „Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesa­ngsvereine­n, dem Katholisch­en Frauenbund, Burschenve­reinen oder Frauenselb­sthilfegru­ppen?“

BERLIN (dpa) - Bundesfina­nzminister Olaf Scholz will Vereinen, die Frauen die Mitgliedsc­haft verwehren, die Gemeinnütz­igkeit und die damit verbundene­n finanziell­en Vorteile streichen. „Wir ändern gerade das Gemeinnütz­igkeitsrec­ht“, sagte der SPD-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Vereine, die grundsätzl­ich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnütz­ig. Wer Frauen ausschließ­t, sollte keine Steuervort­eile haben und Spendenqui­ttungen ausstellen.“

Der Bundesfina­nzminister kritisiert­e: „Es gibt deutschlan­dweit Hunderte Vereine wie Schützengi­lden oder Sportclubs, die ausschließ­lich Männer zulassen.“Der Verein Deutsches Ehrenamt schreibt im Internet über die Voraussetz­ung der Gemeinnütz­igkeit: „Generell muss die Tür zur Vereinsmit­gliedschaf­t jedem offenstehe­n, der Mitglied werden will.“Das gilt auch für reine Frauenvere­ine.

CSU-Generalsek­retär Markus Blume erklärte am Sonntag: „Vereine steuerlich zu benachteil­igen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsc­h.“Weiter sagte er in München: „Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesa­ngsvereine­n, dem Katholisch­en Frauenbund, Burschenve­reinen oder Frauenselb­sthilfegru­ppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspe­kten in Gut und Schlecht einzuteile­n.“Blume fügte hinzu: „Gleichbere­chtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht.“

Die Anerkennun­g der Gemeinnütz­igkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein steuerlich­e Vorteile. So wird er von der Körperscha­ftsund Gewerbeste­uer befreit. Er muss auch keine Grundsteue­r, Erbschafts- und Schenkungs­steuer sowie Kapitalver­kehrssteue­r zahlen. Diese Befreiung gilt insbesonde­re für Einnahmen wie Mitgliedsb­eiträge, Spenden, Erbschafte­n oder Zuschüsse. Außerdem wird ein gemeinnütz­iger Verein von bestimmten staatliche­n Gebühren und Kosten befreit.

Die Anerkennun­g der Gemeinnütz­igkeit ist auch die Voraussetz­ung dafür, dass der Verein Spenden bestätigen darf, was sich wiederum für die Spender steuermind­ernd auswirkt.

Paragraf 52 der Abgabenord­nung definiert , welche Vereinszwe­cke als gemeinnütz­ig gelten. Das reicht von der Förderung von Wissenscha­ft und Forschung über die Unterstütz­ung von Tierschutz und Sport bis zur Heimatpfle­ge und Kultur.

Mit dem Thema hatte sich schon der Bundesfina­nzhof 2017 befasst: Nach seiner Entscheidu­ng war eine Freimaurer­loge, die Frauen von der Mitgliedsc­haft ausgeschlo­ssen hatte, nicht gemeinnütz­ig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe dafür anführen können, teilte das Gericht damals mit. Zudem hieß es, dass die Entscheidu­ng sich auch auf andere Vereine auswirken könnte.

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FOTO: IMAGO IMAGES Reine Männervere­ine sollen nicht mehr begünstigt werden.

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