Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Scholz: Keine Steuervorteile für Männervereine
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will ihnen finanzielle Vorteile streichen – Kritik von der CSU
BERLIN (epd/dpa) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will reinen Männervereinen die Gemeinnützigkeit entziehen und somit Steuervorteile nehmen. „Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht“, sagte Scholz der „Bild am Sonntag“. „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig.“Wer Frauen ausschließe, sollte keine Steuervorteile haben. Von der CSU kam Widerspruch. Generalsekretär Markus Blume sagte: „Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen?“
BERLIN (dpa) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz will Vereinen, die Frauen die Mitgliedschaft verwehren, die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen finanziellen Vorteile streichen. „Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht“, sagte der SPD-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen.“
Der Bundesfinanzminister kritisierte: „Es gibt deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen.“Der Verein Deutsches Ehrenamt schreibt im Internet über die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit: „Generell muss die Tür zur Vereinsmitgliedschaft jedem offenstehen, der Mitglied werden will.“Das gilt auch für reine Frauenvereine.
CSU-Generalsekretär Markus Blume erklärte am Sonntag: „Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch.“Weiter sagte er in München: „Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in Gut und Schlecht einzuteilen.“Blume fügte hinzu: „Gleichberechtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht.“
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein steuerliche Vorteile. So wird er von der Körperschaftsund Gewerbesteuer befreit. Er muss auch keine Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Kapitalverkehrssteuer zahlen. Diese Befreiung gilt insbesondere für Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erbschaften oder Zuschüsse. Außerdem wird ein gemeinnütziger Verein von bestimmten staatlichen Gebühren und Kosten befreit.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist auch die Voraussetzung dafür, dass der Verein Spenden bestätigen darf, was sich wiederum für die Spender steuermindernd auswirkt.
Paragraf 52 der Abgabenordnung definiert , welche Vereinszwecke als gemeinnützig gelten. Das reicht von der Förderung von Wissenschaft und Forschung über die Unterstützung von Tierschutz und Sport bis zur Heimatpflege und Kultur.
Mit dem Thema hatte sich schon der Bundesfinanzhof 2017 befasst: Nach seiner Entscheidung war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe dafür anführen können, teilte das Gericht damals mit. Zudem hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte.