Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Nachträglich eingereichtes Baugesuch sorgt für Diskussionsbedarf
Ein Bauherr in Wain muss Boden austauschen, das besorgt einige Mitglieder des Gemeinderats – Mantz: „Die Fachbehörden prüfen das ausreichend“
WAIN - Eine längere Diskussion hat sich im Wainer Gemeinderat an einem nachträglich eingereichten Baugesuch entzündet. Es geht um einen Bodenaustausch auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen An-wesens.
Der Bauherr möchte zwei Hallen errichten, für die auch schon die Baugenehmigung vorliegt. Im Nachhinein habe sich herausgestellt, so Bürgermeister Stephan Mantz, dass aufgrund des schlechten Bodenzustands in diesem Gebiet ein Bodenaustausch notwendig wird. Bei der Genehmigung des Baugesuchs für die Hallen sei dieser Umstand noch nicht bekannt gewesen und auch nicht von den Fachbehörden beim Landratsamt Biberach bemängelt worden.
Inzwischen hat der Bauherr – aufgrund des genehmigten Baugesuchs – bereits den Aushub für die beiden Hallen vorgenommen. In Anbetracht der neuen Erkenntnisse über die Bodenbeschaffenheit sei nun aber vom Landratsamt ein Baustopp verhängt und vom Bauherrn das nachträgliche Baugesuch eingereicht worden.
Lotte Obrist verweist auf die Wasserfassung
Die Gemeinderätinnen Lotte Obrist und Faiza Gummersbach stießen eine längere Diskussion unter anderem darüber an, warum dem Gemeinderat nicht genauere Unterlagen vorlägen und ob das zur Verfüllung vorgesehene Material der Klasse 2 für dieses Vorhaben geeignet sei. Schon eine Stufe höher, so Lotte Obrist, müsste solches Material in einer Deponie entsorgt werden. Sie habe Bedenken, weil sich das Grundstück in nur rund einem Kilometer Entfernung zur Wasserfassung für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Wain befinde und noch keine offizielle Wasserschutzzone ausgewiesen sei. Besorgt zeigte sich Obrist auch wegen der Größe des zu verfüllenden Geländes mit rund 7200 Quadratmeter Fläche und der dementsprechend benötigten Menge an Verfüllungsmaterial.
Mantz: Landratsamt hat keine Bedenken
Bürgermeister Mantz wies während der Einwände mehrmals darauf hin, dass es sich in der aktuellen Sitzung nur darum drehe, ob diesem Baugesuch grundsätzlich vom Gemeinderat zugestimmt werden kann. Alles was mit der technischen Bauausführung zusammenhänge, werde ausreichend von den Fachbehörden geprüft, sagte er. Wenn das Baugesuch gesetzlichen Vorgaben widerspräche, sei es deren Aufgabe, darauf zu reagieren. Bei einem vor Kurzem stattgefundenen Termin mit dem Vertreter der zuständigen Behörde beim Landratsamt habe dieser jedoch bestätigt, dass keine Bedenken gegen das vorgesehene Verfüllungsmaterial „Z 2“vorliegen.
Gemeinderat Jochen Kern meinte, dass er den Fachbehörden vertraue: „Dazu sind diese da.“Dieser Meinung schloss sich auch Daniel Habdank an.
Letztendlich wurde das nachträglich eingereichte Baugesuch – bei drei Gegenstimmen von Lotte Obrist, Helga Neuhauser und Faiza Gummersbach – genehmigt.