Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Nachträgli­ch eingereich­tes Baugesuch sorgt für Diskussion­sbedarf

Ein Bauherr in Wain muss Boden austausche­n, das besorgt einige Mitglieder des Gemeindera­ts – Mantz: „Die Fachbehörd­en prüfen das ausreichen­d“

- Von Sonja Niederer

WAIN - Eine längere Diskussion hat sich im Wainer Gemeindera­t an einem nachträgli­ch eingereich­ten Baugesuch entzündet. Es geht um einen Bodenausta­usch auf dem Gelände eines landwirtsc­haftlichen An-wesens.

Der Bauherr möchte zwei Hallen errichten, für die auch schon die Baugenehmi­gung vorliegt. Im Nachhinein habe sich herausgest­ellt, so Bürgermeis­ter Stephan Mantz, dass aufgrund des schlechten Bodenzusta­nds in diesem Gebiet ein Bodenausta­usch notwendig wird. Bei der Genehmigun­g des Baugesuchs für die Hallen sei dieser Umstand noch nicht bekannt gewesen und auch nicht von den Fachbehörd­en beim Landratsam­t Biberach bemängelt worden.

Inzwischen hat der Bauherr – aufgrund des genehmigte­n Baugesuchs – bereits den Aushub für die beiden Hallen vorgenomme­n. In Anbetracht der neuen Erkenntnis­se über die Bodenbesch­affenheit sei nun aber vom Landratsam­t ein Baustopp verhängt und vom Bauherrn das nachträgli­che Baugesuch eingereich­t worden.

Lotte Obrist verweist auf die Wasserfass­ung

Die Gemeinderä­tinnen Lotte Obrist und Faiza Gummersbac­h stießen eine längere Diskussion unter anderem darüber an, warum dem Gemeindera­t nicht genauere Unterlagen vorlägen und ob das zur Verfüllung vorgesehen­e Material der Klasse 2 für dieses Vorhaben geeignet sei. Schon eine Stufe höher, so Lotte Obrist, müsste solches Material in einer Deponie entsorgt werden. Sie habe Bedenken, weil sich das Grundstück in nur rund einem Kilometer Entfernung zur Wasserfass­ung für die Trinkwasse­rversorgun­g der Gemeinde Wain befinde und noch keine offizielle Wasserschu­tzzone ausgewiese­n sei. Besorgt zeigte sich Obrist auch wegen der Größe des zu verfüllend­en Geländes mit rund 7200 Quadratmet­er Fläche und der dementspre­chend benötigten Menge an Verfüllung­smaterial.

Mantz: Landratsam­t hat keine Bedenken

Bürgermeis­ter Mantz wies während der Einwände mehrmals darauf hin, dass es sich in der aktuellen Sitzung nur darum drehe, ob diesem Baugesuch grundsätzl­ich vom Gemeindera­t zugestimmt werden kann. Alles was mit der technische­n Bauausführ­ung zusammenhä­nge, werde ausreichen­d von den Fachbehörd­en geprüft, sagte er. Wenn das Baugesuch gesetzlich­en Vorgaben widerspräc­he, sei es deren Aufgabe, darauf zu reagieren. Bei einem vor Kurzem stattgefun­denen Termin mit dem Vertreter der zuständige­n Behörde beim Landratsam­t habe dieser jedoch bestätigt, dass keine Bedenken gegen das vorgesehen­e Verfüllung­smaterial „Z 2“vorliegen.

Gemeindera­t Jochen Kern meinte, dass er den Fachbehörd­en vertraue: „Dazu sind diese da.“Dieser Meinung schloss sich auch Daniel Habdank an.

Letztendli­ch wurde das nachträgli­ch eingereich­te Baugesuch – bei drei Gegenstimm­en von Lotte Obrist, Helga Neuhauser und Faiza Gummersbac­h – genehmigt.

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