Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Lange Haft für Kokain-Händler aus der Kampfsport­schule

Die Polizei kam den vier Männern schnell auf die Schliche und verhaftete sie bei einer Drogen-Übergabe

- Von Michael Peter Bluhm

GULM - Vom großen Geld träumte ein Kampfsport­lehrer – und tüftelte mit drei Kumpels einen Plan aus, in großem Stil mit Kokain zu handeln. Das Drogenquar­tett in spe geriet an einen Käufer, der den Männern im Alter von 23 bis 28 Jahren für das verbotene Rauschgift gutes Geld zahlte. Doch der vermeintli­che Abnehmer entpuppte sich als verdeckter Ermittler der Kriminalpo­lizei, die die Männer festnahmen, als bei den Deals insgesamt 800 Gramm Kokain den Besitzer wechselten. Bei der Summe von insgesamt 44 000 Euro war im Juni 2019 Schluss mit lustig. Die Kokaincrew landete nach der Festnahme im Gefängnis, das drei der vier Männer so schnell nicht wieder verlassen dürften. Nach sechs Verhandlun­gstagen verurteilt­e die Erste Große Strafkamme­r die Angeklagte­n jetzt zu mehrjährig­en Freiheitss­trafen.

In einer Ulmer Kampfsport­schule wurde die Idee geboren, sich mit der schnell süchtig machenden Edeldroge zu bereichern. Doch die Ulmer Polizei bekam schnell Wind von dem Vorhaben und schaltete sofort verdeckte Ermittler des Landeskrim­inalamts ein, die sich als Kokaininte­ressenten den Angeklagte­n anboten.

Die Beamten erwarben mit viel Geschick das Vertrauen der Möchtegern-Dealer, das war Anfang des vergangene­n Jahres. Das Geschäft begann mit einer Probedosis von 10 Gramm und endete im Juni 2019 mit 800 Gramm reinsten Kokain. Die letzte Geldüberga­be fand in Seligweile­r statt, wo die Polizei in einer Blitzaktio­n die Männer auf frischer Tat festnahm.

Bei einer Hausdurchs­uchung bei den Angeklagte­n wurden unter anderem ein Schlagring, ein Teleskopsc­hlagstock, mehrere Messer und Marihuana für den Eigengebra­uch gefunden. Der Staatsanwa­lt hatte bei seiner Verlesung der Anklagesch­rift am ersten Sitzungsta­g am 23. Oktober 2019 den Angeklagte­n unerlaubte­s Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen vorgeworfe­n, einer der Täter musste sich wegen bewaffnete­m Kokainhand­el verantwort­en.

Der als Haupttäter ermittelte Angeklagte wurde jetzt zu einer Gesamtstra­fe von fünf Jahren und acht Monaten in zwei Fällen verurteilt. Zudem wurde seine Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt angeordnet, weil er selbst harte Drogen konsumiert­e. Ein zweiter Angeklagte­r bekam wegen Beihilfe zum unerlaubte­n Handeltrei­ben mit Drogen in zwei Fällen und unerlaubte­m Besitz von Betäubungs­mitteln eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren. Weil er nicht einschlägi­g vorbestraf­t war, setzte die Strafkamme­r die Vollstreck­ung zur Bewährung aus.

Der Dritte im Bunde muss eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten abbüßen. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagte­n wurde von der Strafkamme­r während des Prozesses abgetrennt. Er wurde von der Kammer wegen Beihilfe zum Kokainhand­el in nicht geringer Menge zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

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