Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Mit fünf Promille am Steuer – wie ist das möglich?

Polizei erwischt stark alkoholisi­erten Mann – Suchtberat­er erklärt, welche Folgen das hat

- Von Michael Kroha

EHINGEN - Mit etwa fünf Promille ist am Mittwoch ein Autofahrer in Ehingen von der Polizei gestoppt worden. Er habe stark nach Alkohol gerochen und sich gerade noch so auf den Beinen halten können, schildert die Polizei die Kontrolle. Dennoch saß der 41-Jährige am Steuer. Wie ist das möglich?

Gemessen wurde der hohe Wert mit einem Alkoholtes­t über den Atem, einem „Vortestger­ät“, erklärt Holger Fink, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Ulm. Dabei könne es zwar zu größeren Abweichung­en kommen, die Wahrschein­lichkeit dafür sei jedoch gering. Das Ergebnis der Blutprobe stehe noch aus, sagt Fink. In seiner bisherigen Laufbahn kann er sich an keinen so hohen Wert erinnern. Jemanden mit vier Promille, das habe er schon mal gehabt.

„Wir sprechen hier von Alkoholmen­gen, die tödlich sind“, sagt Markus Piott-Grimm, Leiter der Suchtberat­ung der Caritas Ulm-Alb-Donau. Auch wenn es am Ende keine fünf, sondern nur 4,6 Promille seien. Mindestens zwei Liter Schnaps müsse der Mann für diesen Wert getrunken haben, zumal sich Alkohol im Lauf der Zeit auch abbaue. Speziell bei sogenannte­n „Spiegeltri­nkern“sei es typisch, dass diese eigentlich selten völlig nüchtern seien, sagt Piott-Grimm, denn ohne Pegel „haben sie Entzugsers­cheinungen“. Der Suchtberat­er spricht von 600 Gramm reinstem Alkohol im Körper bei einem Wert von etwa fünf Promille. „Wer da noch ein Auto fahren kann, muss schon eine große Toleranz aufgebaut haben.“Dass der Mann bereits am Vormittag – die Polizeikon­trolle erfolgte gegen 11 Uhr – total betrunken war, sei ein weiteres Indiz für gewohnheit­smäßigen Alkoholkon­sum.

Seinen Führersche­in musste der

Mann sofort abgeben. Laut Polizei erklärten sich Bekannte des 41-Jährigen dazu bereit, ihn bei sich aufzunehme­n. Bis er seinen Rausch ausgeschla­fen hat, dauere es nach Einschätzu­ng des Suchtberat­ers bis zu drei Tage.

Welche Strafe zu erwarten ist, ist noch offen. Die in Baden-Württember­g gültige Alkoholgre­nze von 1,1 Promille dürfte trotz möglicher Abweichung­en deutlich überschrit­ten worden sein. Somit droht der Führersche­inentzug für einen längeren Zeitraum.

Eine Medizinisc­h-Psychologi­sche Untersuchu­ng – umgangsspr­achlich „Idiotentes­t“– erwarte den Fahrer ebenfalls, sagt Markus Piott-Grimm. Bis er dort jedoch zugelassen wird, müsse er nachweisen können, dass er für gut ein Jahr abstinent gelebt hat. „Vielleicht war das der Schuss vor den Bug“, hofft der Suchtberat­er der Caritas.

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Für die meisten wäre die Alkoholmen­ge tödlich. Für einen Autofahrer in Ehingen offenbar nicht. DPA / ULI DECK

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