Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Mit fünf Promille am Steuer – wie ist das möglich?
Polizei erwischt stark alkoholisierten Mann – Suchtberater erklärt, welche Folgen das hat
EHINGEN - Mit etwa fünf Promille ist am Mittwoch ein Autofahrer in Ehingen von der Polizei gestoppt worden. Er habe stark nach Alkohol gerochen und sich gerade noch so auf den Beinen halten können, schildert die Polizei die Kontrolle. Dennoch saß der 41-Jährige am Steuer. Wie ist das möglich?
Gemessen wurde der hohe Wert mit einem Alkoholtest über den Atem, einem „Vortestgerät“, erklärt Holger Fink, Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm. Dabei könne es zwar zu größeren Abweichungen kommen, die Wahrscheinlichkeit dafür sei jedoch gering. Das Ergebnis der Blutprobe stehe noch aus, sagt Fink. In seiner bisherigen Laufbahn kann er sich an keinen so hohen Wert erinnern. Jemanden mit vier Promille, das habe er schon mal gehabt.
„Wir sprechen hier von Alkoholmengen, die tödlich sind“, sagt Markus Piott-Grimm, Leiter der Suchtberatung der Caritas Ulm-Alb-Donau. Auch wenn es am Ende keine fünf, sondern nur 4,6 Promille seien. Mindestens zwei Liter Schnaps müsse der Mann für diesen Wert getrunken haben, zumal sich Alkohol im Lauf der Zeit auch abbaue. Speziell bei sogenannten „Spiegeltrinkern“sei es typisch, dass diese eigentlich selten völlig nüchtern seien, sagt Piott-Grimm, denn ohne Pegel „haben sie Entzugserscheinungen“. Der Suchtberater spricht von 600 Gramm reinstem Alkohol im Körper bei einem Wert von etwa fünf Promille. „Wer da noch ein Auto fahren kann, muss schon eine große Toleranz aufgebaut haben.“Dass der Mann bereits am Vormittag – die Polizeikontrolle erfolgte gegen 11 Uhr – total betrunken war, sei ein weiteres Indiz für gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsum.
Seinen Führerschein musste der
Mann sofort abgeben. Laut Polizei erklärten sich Bekannte des 41-Jährigen dazu bereit, ihn bei sich aufzunehmen. Bis er seinen Rausch ausgeschlafen hat, dauere es nach Einschätzung des Suchtberaters bis zu drei Tage.
Welche Strafe zu erwarten ist, ist noch offen. Die in Baden-Württemberg gültige Alkoholgrenze von 1,1 Promille dürfte trotz möglicher Abweichungen deutlich überschritten worden sein. Somit droht der Führerscheinentzug für einen längeren Zeitraum.
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung – umgangssprachlich „Idiotentest“– erwarte den Fahrer ebenfalls, sagt Markus Piott-Grimm. Bis er dort jedoch zugelassen wird, müsse er nachweisen können, dass er für gut ein Jahr abstinent gelebt hat. „Vielleicht war das der Schuss vor den Bug“, hofft der Suchtberater der Caritas.