Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gesetzlich oder privat versichert – Experten beantworte­n Leserfrage­n

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RAVENSBURG

(sz) - Auf welche

Art man krankenver­sichert ist, hängt oft nicht vom eigenen Willen, sondern von den gesetzlich­en Vorgaben ab. So ist klar geregelt, wer in der gesetzlich­en Familienve­rsicherung bleiben und dort etwas dazu verdienen kann. Für den Status eines gesetzlich Pflichtver­sicherten gelten andere Bedingunge­n als für den eines freiwillig Versichert­en.

Hinzu kommen etliche Neuerungen, die seit Anfang des Jahres gelten. Das betrifft etwa die Behandlung der Krankenver­sicherungs­beiträge auf Betriebsre­nten. Auch in den anderen Bereichen gibt es seit Janaur Änderungen. So wurde für Selbststän­dige und andere freiwillig Versichert­e, darunter auch Rentner, das beitragspf­lichtige Mindestein­kommen erhöht. Das

Höchsteink­ommen, für das Kassenbeit­räge zu zahlen sind, ist ebenfalls gestiegen. Und der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag wurde vom Gesetzgebe­r von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Darüber hinaus haben privat versichert­e Arbeitnehm­er seit Januar Anspruch auf einen höheren Zuschuss des Arbeitgebe­rs.

Was bedeutet das im Detail? Kann man den Status wechseln? Auf welcher Grundlage werden die Beiträge berechnet? Was ändert sich, wenn man Rente bezieht? Diese und weitere Fragen beantworte­n Monika Müller vom Sozialverb­and VdK, Klaus Herre vom Verband der privaten Krankenver­sicherung und Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwab­en bei einer Telefonakt­ion für die Leser der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Die Experten sind am heutigen Mittwoch, 19. Februar, von 18 bis 20 Uhr unter der Telefonnum­mer (0751) 2955 1555 zu erreichen.

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FOTOS: OH Monika Müller
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Gabriel Fürst
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Klaus Herre

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