Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gesetzlich oder privat versichert – Experten beantworten Leserfragen
RAVENSBURG
(sz) - Auf welche
Art man krankenversichert ist, hängt oft nicht vom eigenen Willen, sondern von den gesetzlichen Vorgaben ab. So ist klar geregelt, wer in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben und dort etwas dazu verdienen kann. Für den Status eines gesetzlich Pflichtversicherten gelten andere Bedingungen als für den eines freiwillig Versicherten.
Hinzu kommen etliche Neuerungen, die seit Anfang des Jahres gelten. Das betrifft etwa die Behandlung der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten. Auch in den anderen Bereichen gibt es seit Janaur Änderungen. So wurde für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte, darunter auch Rentner, das beitragspflichtige Mindesteinkommen erhöht. Das
Höchsteinkommen, für das Kassenbeiträge zu zahlen sind, ist ebenfalls gestiegen. Und der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Gesetzgeber von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Darüber hinaus haben privat versicherte Arbeitnehmer seit Januar Anspruch auf einen höheren Zuschuss des Arbeitgebers.
Was bedeutet das im Detail? Kann man den Status wechseln? Auf welcher Grundlage werden die Beiträge berechnet? Was ändert sich, wenn man Rente bezieht? Diese und weitere Fragen beantworten Monika Müller vom Sozialverband VdK, Klaus Herre vom Verband der privaten Krankenversicherung und Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwaben bei einer Telefonaktion für die Leser der „Schwäbischen Zeitung“.
Die Experten sind am heutigen Mittwoch, 19. Februar, von 18 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer (0751) 2955 1555 zu erreichen.