Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Zusatzleistungen vertraglich aushandeln
BERLIN (dpa) - Arbeitnehmer, die eine Lohnerhöhung aushandeln, sollten auch an die Möglichkeit von Zusatzleistungen denken. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung kann sich ein Sachbezug lohnen, denn dieser kann steuerfrei bleiben. Das ist nach einer neuen Verwaltungsanweisung allerdings an Voraussetzungen gebunden.
„Wer keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren will, schaut sich die neuen Bedingungen am besten vorher an“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Zum Hintergrund: Lohnextras vom Arbeitgeber müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, damit sie steuerfrei bleiben dürfen. Strittig ist allerdings, wann das Kriterium „zusätzlich“tatsächlich erfüllt ist. Der Bundesfinanzhof entschied jetzt zugunsten der Arbeitnehmer und erkannte eine Gehaltsumwandlung an. Im konkreten Fall hatten die Mitarbeiter und der Arbeitgeber vereinbart, den Arbeitslohn herabzusetzen. Stattdessen erhielten die Arbeitnehmer einen Zuschuss für Fahrten zur Arbeit und für die Internetnutzung. Das Bundesfinanzministerium hat das Urteil aber für nicht anwendbar erklärt. Möchte der Arbeitnehmer eine steuerfreie Zusatzleistung erhalten, muss dies also extra – ohne Lohnkürzung – vereinbart werden. „Verzichten Arbeitnehmer hingegen auf Geld und bekommen stattdessen ein Jobticket, ein Jobrad oder einen Gutschein vom Arbeitgeber, ist der Steuervorteil weg“, erklärt Klocke.