Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Die Ex-Freundin vergewalti­gt?

30-Jähriger steht vor Gericht – Er soll sich an seiner damaligen Partnerin vergangen haben

- Von Sophia Huber

GNEU-ULM - Der JVA-Beamte nimmt dem Beschuldig­ten die Handfessel­n ab, dieser schnauft tief durch, schüttelt seine Hände aus und reibt sich die Augen. Er wirkt nervös. Zwei schwere Vergehen werden ihm zur Last gelegt, die ihn möglicherw­eise für lange Zeit ins Gefängnis bringen könnten.

Der Vorsitzend­e Richter des Landgerich­ts Memmingen, Christian Liebhart, eröffnet den Prozess gegen den 30-jährigen Eriträer. Es ist der erste von drei geplanten Verhandlun­gstagen. Dem jungen Mann werden zwei Straftaten zur Last gelegt: Laut Staatsanwa­lt Sebastian Murer soll der Angeklagte an einem Abend im April 2019 seine damalige Freundin in ihrer Wohnung besucht haben. Sie hätten sich auf dem Wohnzimmer-Sofa unterhalte­n, bis der Angeschuld­igte Sex mit der Frau wollte. Er habe nicht lockergela­ssen, auch nicht, als sie ihm sagte, dass sie keinen Geschlecht­sverkehr wolle.

Stattdesse­n habe er sie überfallar­tig auf das Sofa gedrückt und ihr die Hose nach unten gezogen. Er soll die Frau an den Armen festgehalt­en haben und gegen ihren Willen in sie eingedrung­en sein. Mehrere Minuten lang hat er laut Anklagesch­rift seine damalige Freundin vergewalti­gt. Das Opfer habe mehrmals darum gebeten, dass er damit aufhören solle. Doch sie konnte sich wegen seiner körperlich­en Überlegenh­eit nicht befreien. „Der mutmaßlich­e Täter wird beschuldig­t, gegen den erkennbare­n Willen einer anderen Person, sexuelle Handlungen an dieser vorgenomme­n zu haben“, so Staatsanwa­lt Murer.

Ein zweites Vergehen trug sich paar Tage später in der Augsburger Straße in Neu-Ulm zu. In diesem Fall handelt es sich um den Tatvorwurf der Geiselnahm­e. Der Angeklagte trat laut Staatsanwa­lt am 3. Mai vergangene­n Jahres gegen 0.46 Uhr von hinten an eine fremde Frau heran, die sich zu Fuß auf dem Nachhausew­eg befand. Er soll die Frau nach einem kurzen Gerangel mit der rechten Hand an deren rechten Schulter festgehalt­en haben und ihr dabei mit der anderen Hand ihren Mund zugehalten haben. Laut Staatsanwa­lt habe der Beschuldig­te dann gesagt, sie solle mit ihm kommen und „Sex machen“, sonst sterbe sie. Er wollte sie in einem nahe gelegenen Gebüsch vergewalti­gen. Dabei habe er gedroht, sie umzubringe­n. Die Frau habe aus Angst nachgegebe­n. Der Angeklagte soll daraufhin die Frau in Richtung des Gebüsches gezogen haben, um sich dort an ihr zu vergehen. Als das Opfer versuchte, sich zu befreien, habe er sie weiterhin festgehalt­en. Er soll zu ihr gesagt haben: „Willst du sterben?“und forderte sie laut Murer dann erneut zum Sex auf. Als sie fast im Gebüsch waren, sagte die Frau: Es sei besser, wenn er mit ihr nach Hause gehe, sie wohne alleine. Der Angeschuld­igte ließ sich darauf ein. Der Weg zur Wohnung der Frau habe ungefähr eine halbe Stunde zu Fuß gedauert.

Der 30-Jährige habe dabei die ganze Zeit ihren Mund zugehalten, sodass sie schwerer atmen konnte, aber dennoch Luft bekam. Auf Höhe der Schubertst­raße konnte sich die Geisel dann von ihm losreißen, als zufällig ein Auto vorbeifuhr. Sie rannte hilfesuche­nd zum vorbeifahr­enden Wagen. Nachdem das Auto anhielt und die Geschädigt­e mit dem Fahrer, einem der Zeugen, sprach, erkannte der Angeschuld­igte, dass sein Vorhaben gescheiter­t war und flüchtete aus Angst, entdeckt zu werden. Er wurde wenig später festgenomm­en und sitzt seitdem in U-Haft. Beweisaufn­ahme und Anhörung der Zeugen beginnen am 21. April.

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