Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Vorbild Schweiz
Gleichzeitig haben wir in Deutschland höhere Steuern zu schultern. Wenn jetzt deutsche Steuerzahler „Hilfen“für diese Staaten aufzubringen haben, dann geht das Geld an Länder, in denen die Menschen reicher sind und besser leben als wir.
Winfried Fideler,
Tettnang
Zwei große Fragen
Zu „Der Mensch darf sich selbst gefährden – aber andere nicht“(23.5.): Dem, was Staatsphilosoph Otfried Höffe mit sehr spitzer Feder herauszeichnet, kann ich in hohem Maße zustimmen. Einiges möchte ich aber doch im Licht der Realität etwas justieren. Für die Bewertung der „Erfahrungen aus Wuhan“und der „Bilder aus Bergamo“sehe ich sowohl für die Medien als auch für die Bürger einen deutlichen Unterschied in der Verlässlichkeit der Botschaften. Italien und Bergamo liegen uns einfach nicht nur geografisch, sondern - vorsichtig gesagt – in ihrer Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit weitaus näher.
Die Stellungnahme zur Großeltern-Enkel-Begegnung sowie auch zu Besuchen im Altenheim halte ich für problematisch und sehe zwei große Fragen. Wer differenziert im Einzelfall, ob eine Begegnung tatsächlich nur die Großeltern gefährdet oder automatisch – und im Moment der sehnsuchtsgeprägten Entscheidung verdrängt – nicht auch weitere, wie Nachbarn, Pflegepersonal und so weiter? Sind m.V. die Großeltern gegebenenfalls selbst in der Lage, die ganze Komplexität und ihre tatsächliche Gefährdung und Verantwortung für andere zu erkennen?
Die jetzigen Vorgaben mögen in ihrer Pauschalität bezüglich der Freiheit und Selbstbestimmung ihre Schwächen haben. Die Bearbeitung der genannten Fragen stelle ich mir weit angreifbarer vor.
Dr. Jörg Frankenreiter,
Tettnang
Zum Leitartikel „Dem Minister fehlt die klare Linie“(15.5.):
Eines ist mir immer klarer geworden, seit ich als Freiberufler viel mit dem Auto unterwegs bin: Eine sehr hohe Zahl von Autofahrern und zunehmend leider auch Autofahrerinnen (!) ist charakterlos unterwegs. Vorgaben zur Geschwindigkeit werden als „unverbindliche Empfehlungen“betrachtet: mit 40 bis 50 Stundenkilometern durch eine 7-Stundenkilometer-Zone oder mit 120 Stundenkilometern durch eine Ortschaft, in der 50 Stundenkilometer erlaubt sind.
Auch wenn sich die Zahl der Verkehrstoten in den letzten Jahren glücklicherweise deutlich reduziert hat: Das Einhalten von Regeln gehört zur obersten Bürgerpflicht! Und daran mangelt es leider vielen. Und viele sind einfach ignorant. Es ist rücksichtslos, in verkehrsberuhigten Zonen oder in Ortschaften zu rasen, Menschen und Tiere zu gefährden und Anwohner dadurch zu belästigen. 120 Stundenkilometer zu fahren, wo 50 erlaubt sind, zeigt, dass diesen Menschen nicht nur für ein bis drei Monate der Führerschein entzogen werden muss. Die Bürgerschaft muss vor solchen Fahrern geschützt werden.
Ich hoffe und wünsche also, dass die Verschärfung nicht rückgängig gemacht wird. Im Gegenteil: Ich würde mir wünschen, dass man sich mehr an der Schweiz orientiert, wo unangemessenes Rasen erheblich schärfer geahndet wird. Der Bundesrat hat also sehr gut daran getan, die Regelungen zu verschärfen. Er hätte es noch viel strenger tun sollen.
Dr. Klaus Häußermann,
Laupheim
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