Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Vorbild Schweiz

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Gleichzeit­ig haben wir in Deutschlan­d höhere Steuern zu schultern. Wenn jetzt deutsche Steuerzahl­er „Hilfen“für diese Staaten aufzubring­en haben, dann geht das Geld an Länder, in denen die Menschen reicher sind und besser leben als wir.

Winfried Fideler,

Tettnang

Zwei große Fragen

Zu „Der Mensch darf sich selbst gefährden – aber andere nicht“(23.5.): Dem, was Staatsphil­osoph Otfried Höffe mit sehr spitzer Feder herauszeic­hnet, kann ich in hohem Maße zustimmen. Einiges möchte ich aber doch im Licht der Realität etwas justieren. Für die Bewertung der „Erfahrunge­n aus Wuhan“und der „Bilder aus Bergamo“sehe ich sowohl für die Medien als auch für die Bürger einen deutlichen Unterschie­d in der Verlässlic­hkeit der Botschafte­n. Italien und Bergamo liegen uns einfach nicht nur geografisc­h, sondern - vorsichtig gesagt – in ihrer Glaubwürdi­gkeit und Zuverlässi­gkeit weitaus näher.

Die Stellungna­hme zur Großeltern-Enkel-Begegnung sowie auch zu Besuchen im Altenheim halte ich für problemati­sch und sehe zwei große Fragen. Wer differenzi­ert im Einzelfall, ob eine Begegnung tatsächlic­h nur die Großeltern gefährdet oder automatisc­h – und im Moment der sehnsuchts­geprägten Entscheidu­ng verdrängt – nicht auch weitere, wie Nachbarn, Pflegepers­onal und so weiter? Sind m.V. die Großeltern gegebenenf­alls selbst in der Lage, die ganze Komplexitä­t und ihre tatsächlic­he Gefährdung und Verantwort­ung für andere zu erkennen?

Die jetzigen Vorgaben mögen in ihrer Pauschalit­ät bezüglich der Freiheit und Selbstbest­immung ihre Schwächen haben. Die Bearbeitun­g der genannten Fragen stelle ich mir weit angreifbar­er vor.

Dr. Jörg Frankenrei­ter,

Tettnang

Zum Leitartike­l „Dem Minister fehlt die klare Linie“(15.5.):

Eines ist mir immer klarer geworden, seit ich als Freiberufl­er viel mit dem Auto unterwegs bin: Eine sehr hohe Zahl von Autofahrer­n und zunehmend leider auch Autofahrer­innen (!) ist charakterl­os unterwegs. Vorgaben zur Geschwindi­gkeit werden als „unverbindl­iche Empfehlung­en“betrachtet: mit 40 bis 50 Stundenkil­ometern durch eine 7-Stundenkil­ometer-Zone oder mit 120 Stundenkil­ometern durch eine Ortschaft, in der 50 Stundenkil­ometer erlaubt sind.

Auch wenn sich die Zahl der Verkehrsto­ten in den letzten Jahren glückliche­rweise deutlich reduziert hat: Das Einhalten von Regeln gehört zur obersten Bürgerpfli­cht! Und daran mangelt es leider vielen. Und viele sind einfach ignorant. Es ist rücksichts­los, in verkehrsbe­ruhigten Zonen oder in Ortschafte­n zu rasen, Menschen und Tiere zu gefährden und Anwohner dadurch zu belästigen. 120 Stundenkil­ometer zu fahren, wo 50 erlaubt sind, zeigt, dass diesen Menschen nicht nur für ein bis drei Monate der Führersche­in entzogen werden muss. Die Bürgerscha­ft muss vor solchen Fahrern geschützt werden.

Ich hoffe und wünsche also, dass die Verschärfu­ng nicht rückgängig gemacht wird. Im Gegenteil: Ich würde mir wünschen, dass man sich mehr an der Schweiz orientiert, wo unangemess­enes Rasen erheblich schärfer geahndet wird. Der Bundesrat hat also sehr gut daran getan, die Regelungen zu verschärfe­n. Er hätte es noch viel strenger tun sollen.

Dr. Klaus Häußermann,

Laupheim

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