Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Die Trainingspause endet
Fitnessstudios dürfen nach der durch Corona erzwungenen Schließung wieder öffnen
GLAUPHEIM/BURGRIEDEN - Für viele Sportfreunde hat die coronabedingte Trainingspause ein Ende: Am heutigen Dienstag dürfen die Fitnessstudios in Baden-Württemberg rund zweieinhalb Monate nach der Schließung unter strengen Auflagen wieder öffnen. In Laupheim und Umgebung sieht man sich für den Sportbetrieb in Corona-Zeiten gewappnet.
„Wir haben alle Geräte mit entsprechendem Abstand aufgestellt“, sagt Patrick Romer, Inhaber des Sportparks Laupheim. Der gelernte Fitnessfachwirt und sein Team haben in den vergangenen Wochen ein Hygienekonzept erstellt. Nach den Lockerungen soll der Sportpark am Dienstag wieder öffnen. Weil konkrete Vorgaben für Baden-Württemberg fehlten, orientierte sich Romer zunächst an Vorschriften aus anderen Bundesländern. „Es herrschte lange Ungewissheit“, sagt der 28-Jährige. „Durch die neue Corona-Verordnung, die wir nun vollständig umgesetzt haben, kann der Studiobesuch im Großen und Ganzen fast wie gewohnt ablaufen.“
Wer das Fitnessstudio künftig besucht, der kommt an einer Desinfektionsstation im Eingangsbereich und weiteren im Studio nicht vorbei. Wie gewohnt registriert sich der Kunde am Terminal mit seinem Zugangschip. „So können wir auch feststellen, wer zu welcher Zeit im Studio war, falls das Gesundheitsamt Kontakte nachvollziehen will“, sagt Romer. Denn: In Fitnessstudios müssen Sportler nun ihren Namen und Kontaktdaten angeben. Der Check-in erfolge kontaktlos, erklärt Romer. „Da laut Verordnung Umkleiden gesperrt werden müssen, muss der Kunde sich zu Hause bereits umziehen.“
Für das Gerätetraining im Studio gilt, dass einem Kunden pro Gerät zehn Quadratmeter Platz eingeräumt werden müssen. „Bei einer Trainingsfläche von 2600 Quadratmeter ist das kein Problem“, versichert Romer. „Da kommt uns unsere Größe sehr zugute.“Schwieriger werde es für die kleineren Studios sein, die Auflagen umzusetzen, vermutet er. „Die Laufwege zu unseren Geräten und Kursen sind markiert und es gibt nur Einbahnstraßen.“
Hochintensives Ausdauertraining in geschlossenen Räumen sei generell nicht erlaubt, schildert er – das betrifft beispielsweise das Indoor-Cycling auf Fitnessfahrrädern. „Hierzu haben wir bereits eine Lösung ausgearbeitet. Wir haben einen 300 Quadratmeter großen Kursbereich im Freien geschaffen, wo Kurse stattfinden dürfen.“Kontaktsportarten wie Boxen seien wegen der Abstandsregel allerdings nicht erlaubt. „Es gilt weiterhin der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den Sportlern.“
„Zulässig sind alle Kurse, die nicht als hochintensiver Leistungssport klassifiziert sind“, sagt Romer. Das bedeutet: Nur solches Training ist möglich, bei dem sich die Sportler nicht über längere Zeit an oder über der anaeroben Schwelle bewegen. Zum Beispiel Fitnesskurse, die an Yoga und Pilates angelehnt sind, sowie kampforientierte Fitnessprogramme, die ohne Körperkontakt auskommen. „Auch Rehasport dürfen wir bereits wieder anbieten.“
Die Corona-Verordnung zu Sportstätten sieht für Fitnesskurse, bei denen Strecke im Übungsraum zurückgelegt wird, maximal zehn Personen in einer Gruppe vor. Außerdem müsse die Trainings- und Übungsfläche dann so bemessen sein, dass jeder Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen, heißt es in der Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums. Ansonsten gilt, wie beim Training an festen Geräten, die Zehn-Quadratmeter-Regel. „Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn während des Kurses auf einer medizinischen Matte trainiert wird“, erklärt Thomas Hafner, Inhaber des Gesundheitszentrums Rehaphysiomed in Burgrieden und Schwendi. Auch er startet am Dienstag nach langer Pause wieder mit dem Fitnessbetrieb.
„In meinem Fitnessraum möchte ich, dass vorerst nicht mehr als vier Mitglieder gleichzeitig trainieren“, sagt Hafner. In seinem Fitnessstudio, das dem Gesundheitszentrum für Physiotherapie, Krankengymnastik und Rehasport angeschlossen ist, trainieren auch zahlreiche ältere Menschen. Ihr Schutz sei ihm wichtiger, als die gesetzlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, sagt Hafner. „Die Mitglieder mit einem Alter über 60 Jahren gehören schließlich zur Risikogruppe. Ich habe eine gewisse Verantwortung gegenüber meinen Kunden.“
Wer trainieren möchte, müsse sich vorher telefonisch anmelden, erklärt Hafner. Doch den Großteil der neuen Auflagen hätte er bereits vor der Pandemie erfüllen können. „Die Hygiene- und Desinfektionsregeln gab es bei uns auch schon vor Corona“, sagt der 49-jährige Physiotherapeut. „Wir achten sehr auf die Hygiene – vor und nach der Benutzung der Geräte wurde schon immer desinfiziert. Weil wir eher im Gesundheitswesen tätig sind, haben wir gar nicht ganz so viele Geräte.“Deswegen sei es nicht allzu schwierig gewesen, die Abstandsvorgaben zu erfüllen. Seinen Trainern fällt nun nicht nur die Mitgliederbetreuung zu, sondern auch die Kontrolle, dass die Auflagen von den Kunden eingehalten werden.
„Weil an den Kursen normalerweise mehr Menschen teilnehmen, als derzeit erlaubt, wurde die Gruppengröße halbiert“, sagt Hafner. Zudem wurde die Kursdauer etwas verkürzt, damit sich Teilnehmer verschiedener Kurse nicht begegnen. Die Registrierungspflicht ändert für Hafner dabei nicht viel, da bereits zuvor Anwesenheitslisten von Kursteilnehmern geführt worden seien.
Was Hafner irritiert, sind fehlende Aussagen zum Mundschutz in der neuen Verordnung. „Darin steht kein Wort, ob Mundschutzpflicht ist oder nicht“, sagt er. Fakt sei doch schließlich, dass beim Einkaufen, in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln ein solcher verpflichtend ist, es fürs Trainieren aber keine konkreten Aussagen gebe. „Das halte ich für bedenklich, die erhöhten Atemaktivitäten sind vermutlich ähnlich zu bewerten wie Singen in Kirchen“, sagt Hafner. Aus diesen Gründen empfiehlt er, dass im Studio MundNasen-Schutz oder Behelfsmaske getragen wird. „Wenn der Kunde allein im Fitnessraum ist, darf er die Maske auch abnehmen.“