Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Einigung am Nockherberg
Wegen Umsatzausfällen hatte Wirt 1,13 Millionen Euro von der Allianz gefordert – Nun gibt es einen Vergleich
MÜNCHEN (dpa) - Die Allianz und die Münchner Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“haben sich im Rechtsstreit um die Kosten für die Corona-Schließungen außergerichtlich geeinigt. Beide Parteien bestätigten am Mittwoch den Abschluss eines Vergleichs, äußerten sich aber nicht zu den Details. Beide Seiten seien zufrieden, sagte der Wirt des Nockherbergs, Christian Schottenhammel. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfahrens am Donnerstag entfällt damit.
Der größte deutsche Versicherungskonzern und die durch das im Fernsehen übertragene „PolitikerDerblecken“beim Starkbieranstich bundesweit bekannte Gaststätte hatten um gut 1,1 Millionen Euro gestritten. Schottenhammel hatte diese Summe für die sechswöchige Schließung seiner Gaststätte in der ersten Corona-Welle verlangt.
Kern des Rechtsstreits war, ob die Allianz zahlen muss, obwohl das Coronavirus in den Policen ihrer Betriebsschließungsversicherung nicht explizit genannt ist. Die Allianz hat in den entsprechenden Verträgen zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt – nicht erwähnte Erreger aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Gleichzeitig hat die Allianz laut Gericht die Liste der im Infektionsschutzgesetz genannten Erreger nicht vollständig übernommen.
Die nun beendete Klage ist bei Weitem nicht die einzige, der sich die Allianz gegenübersieht. Einem Sprecher des Konzerns zufolge gibt es deutschlandweit rund 100. Allein am Münchner Landgericht sind 86 Verfahren gegen verschiedene Versicherer anhängig. Am Donnerstag steht in München wieder ein ähnlicher Fall zwischen dem Restaurant Emmeramsmühle und der Haftpflichtkasse an. Vor zwei Wochen hat bereits der Pächter des Münchener Augustinerkellers seine Klage gegen die Versicherungskammer gewonnen und über eine Millionen Euro zugesprochen bekommen.
Dieses Urteil und der Vergleich des Paulaner am Nockherberg ist für andere Klagen aber nur bedingt richtungsweisend. Jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden, betonte der Allianz-Sprecher. Auch das Landgericht hatte sich ähnlich geäußert. Das gilt gerade bei verschiedenen Versicherungen, da deren Vertragsbedingungen voneinander abweichen.