Schwäbische Zeitung (Laupheim)
33 Infizierte am Ulmer Schlachthof
Laut Landratsamt betrifft der Ausbruch weitere Bereiche über die Schlachtung hinaus
ULM (heck/gbo) - Am Schlachthof der Firma Ulmer Fleisch im Industriegebiet Donautal sind 33 Mitarbeiter positiv auf Corona getestet worden. Laut Landratsamt sind sowohl PCR-Tests als auch Antigentests bei den Beschäftigten positiv.
20 Personen würden in der Rinderschlachtung arbeiten, wo die Tiere betäubt und getötet würden, sagte der Geschäftsführer von Ulmer Fleisch, Stephan Lange. Deshalb habe sich Ulmer Fleisch ohne behördliche Vorgabe dazu entschlossen die Rinderschlachtung am Freitag vorerst zu schließen. Die anderen positiv-getesteten Mitarbeiter seien Einzelfälle oder kämen aus dem Urlaub. Diese hätten den Schlachthof noch nicht betreten, da das Unternehmen nach der Rückkehr aus dem Urlaub zwei negative Tests von den Angestellten verlange. In Absprache mit dem Veterinäramt würden die Rinderschlachtungen zu den Standorten Birkenfeld bei Pforzheim und Bayreuth umgeleitet. Währenddessen könne die Schweineschlachtung unter den normalen Hygienemaßnahmen des Schlachthofes weiterlaufen.
Nach derzeitigem Stand (Freitagmittag, 14 Uhr) sind 39 Personen positiv auf das Virus getestet worden. Die Zahl ändert sich fortlaufend, da noch weitere Indexfälle eingehen können, als Ergebnis der regelmäßigen Reihentestungen, zu denen der Schlachthof nach der Corona-Verordnung des Landes für Schlachtbetriebe verpflichtet ist. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis erwartet, dass der
Schlachthof die Listen der positiv getesteten Mitarbeitenden umfassend und vollständig vorlegt. Weitere Testungen sind vorgesehen.
Wegen der erforderlichen Maßnahmen stehen das Gesundheitsamt und die Stadt Ulm aktuell in engem Austausch. Im Gesundheitsamt wurde für die Betreuung des Ausbruchsgeschehens und die Infektionsschutzmaßnahmen, die im Schlachthof getroffen werden müssen eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, berichtet das Landratsamt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von dem Corona-Ausbruch hauptsächlich die Rinderschlachtung betroffen. Erste Hinweise deuten allerdings darauf hin, dass das Geschehen auch auf andere Betriebsbereiche gestreut hat.
Die Anordnung von Maßnahmen zur Quarantänesetzung von Indexfällen und Kontaktpersonen sowie weitere Infektionsschutzmaßnahmen sind derzeit in Vorbereitung, betont das Landratsamt.
Nach der Corona-Verordnung des Landes für Schlachtbetriebe ist der Schlachthof verpflichtet, wöchentlich zu testen.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat bisher, im Gegensatz zu anderen Landkreisen, dem Schlachthof noch keine Ausnahme von dieser wöchentlichen Testpflicht erteilt, obgleich der Betreiber eine solche gestellt hat. Die wöchentlichen Reihentestungen der Beschäftigten haben nun dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zeitnah erkannt werden konnte.