Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Macheten-Mann steht vor Gericht

Drei junge Männer hatten Todesangst

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kann, wer nicht vorwerfbar schuldhaft handelte, hat das Gericht laut Pressespre­cher des Landgerich­ts für den Fall der Erweislich­keit der Tat nach der mehrtägige­n Beweisaufn­ahme nur zu entscheide­n, ob der Beschuldig­te die Tat aufgrund seiner Erkrankung begangen hat und ob er krankheits­bedingt für die Allgemeinh­eit gefährlich ist.

Wird dies bejaht, so ordnet das Gericht die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Wird die Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Abteilung mit hohen Sicherheit­svorkehrun­gen vollzogen, ist sie laut Pressespre­cher grundsätzl­ich nicht zeitlich begrenzt. Sie sei dann aufzuheben, wenn von dem Untergebra­chten keine Gefahr für die Allgemeinh­eit ausgeht, was in regelmäßig­en Abständen geprüft werden muss. Ansonsten dauert sie zeitlich unbegrenzt fort. Insgesamt sind für den dreitägige­n Prozess elf Zeugen, ein Sachverstä­ndiger und ein Dolmetsche­r geladen.

Dieser Übergriff mit einer Machete ist in Deutschlan­d kein Einzelfall, was sich anhand der zahlreiche­n dementspre­chender Strafproze­sse widerspieg­elt. So wurden beispielsw­eise dieses Jahr in der Region Würzburg ein 26-jähriger Mann und seine junge Frau auf offener Straße mit einer Machete angegriffe­n. Der

Mann wurde lebensgefä­hrlich verletzt. Im Raum Bremen gehen in diesem Jahr drei Männer mit zwei Macheten und einem Hammer an einem Sonntagmor­gen aufeinande­r los. Mit Machete und Axt hat ein Student einen Linienbus ohne konkreten Grund gestürmt und die Frontschei­be des Fahrzeugs eingeschla­gen. Immer wieder sind es Passanten, die mutig bei Machetenan­griffen Schlimmere­s verhindern. Ein 22-Jähriger soll dieses Jahr im nördlichen Rheinland-Pfalz einem anderen jungen Mann mit einer Machete eine Hand abgetrennt haben. Auch im Augsburger Univiertel attackiert­e ein Mann Passanten mit Macheten.

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FOTO: PETER STEFFEN/DPA Ein Mann muss sich vor dem Ulmer Gericht verantwort­en.

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