Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Macheten-Mann steht vor Gericht
Drei junge Männer hatten Todesangst
kann, wer nicht vorwerfbar schuldhaft handelte, hat das Gericht laut Pressesprecher des Landgerichts für den Fall der Erweislichkeit der Tat nach der mehrtägigen Beweisaufnahme nur zu entscheiden, ob der Beschuldigte die Tat aufgrund seiner Erkrankung begangen hat und ob er krankheitsbedingt für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Wird dies bejaht, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wird die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung mit hohen Sicherheitsvorkehrungen vollzogen, ist sie laut Pressesprecher grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Sie sei dann aufzuheben, wenn von dem Untergebrachten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, was in regelmäßigen Abständen geprüft werden muss. Ansonsten dauert sie zeitlich unbegrenzt fort. Insgesamt sind für den dreitägigen Prozess elf Zeugen, ein Sachverständiger und ein Dolmetscher geladen.
Dieser Übergriff mit einer Machete ist in Deutschland kein Einzelfall, was sich anhand der zahlreichen dementsprechender Strafprozesse widerspiegelt. So wurden beispielsweise dieses Jahr in der Region Würzburg ein 26-jähriger Mann und seine junge Frau auf offener Straße mit einer Machete angegriffen. Der
Mann wurde lebensgefährlich verletzt. Im Raum Bremen gehen in diesem Jahr drei Männer mit zwei Macheten und einem Hammer an einem Sonntagmorgen aufeinander los. Mit Machete und Axt hat ein Student einen Linienbus ohne konkreten Grund gestürmt und die Frontscheibe des Fahrzeugs eingeschlagen. Immer wieder sind es Passanten, die mutig bei Machetenangriffen Schlimmeres verhindern. Ein 22-Jähriger soll dieses Jahr im nördlichen Rheinland-Pfalz einem anderen jungen Mann mit einer Machete eine Hand abgetrennt haben. Auch im Augsburger Univiertel attackierte ein Mann Passanten mit Macheten.