Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bald Halbe-Halbe beim Makler
Bund entlastet Wohnungs- und Hauskäufer vom 23. Dezember an bei den Nebenkosten
BERLIN - Steigende Immobilienpreise erschweren für Normalverdiener den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Gegen die Entwicklung der Marktpreise findet sich kein Mittel. Bei den Nebenkosten, die schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen können, sieht es anders aus. Dazu gehören die Kosten für die Grunderwerbsteuer, den Notar oder den Makler. Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun die Käufer finanziell entlasten. Am 23. Dezember tritt ein neues Maklerrecht in Kraft. Künftig müssen sich Käufer und Verkäufer die Provision für einen Vermittler hälftig teilen.
Bisher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. In den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie in Hessen, Brandenburg und Teilen Niedersachsens müssen die Käufer die Provisionen alleine stemmen. Ansonsten wird grundsätzlich geteilt. In der Praxis ist das aber Verhandlungssache. Und hier sind die Käufer in der schlechteren Position, wie aus der Begründung der Gesetzesänderung hervorgeht. Statt die Kosten gleichmäßig zu teilen, würden den Verkäufern deutliche Zugeständnisse gemacht oder die Zahlung ganz erlassen, heißt es darin. Der Käufer müsse sie dann alleine bezahlen. „Weigert sich der Kaufinteressent darauf einzugehen, scheidet er praktisch aus dem Bewerberkreis aus“, stellt die Regierung fest.
Mit der Pflicht zur Teilung soll diese Unsitte ein Ende finden. So sieht die neue Regelung für den Fall, dass der Verkäufer nichts bezahlen soll, vor, dass auch der Käufer nichts bezahlen muss. Eine Zahlung vorzugeben wird als Trick auch nicht funktionieren, weil diese per Zahlungsbeleg nachgewiesen werden muss. Schließlich lässt der Gesetzgeber mündliche Absprachen nicht mehr gelten. Der Maklervertrag muss in Textform abgefasst sein, etwa per Mail.
Dadurch erhofft sich die Bundesregierung eine erhebliche Entlastung der Haus- oder Wohnungskäufer bei den Nebenkosten. Auf 629 Millionen Euro beziffert der Bund die zu erwartende Einsparung der Verbraucher. Die Neuregelung gilt auch nur dafür. Beim Erwerb von Grundstücken, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten bleibt alles beim Alten. Hier müssen die Käufer die Maklerprovision aufbringen. „Spätestens beim Notartermin sollten sich Käufer vom Makler die entsprechende Vereinbarung mit dem Verkäufer zeigen lassen, um nicht unnötige Provision zahlen zu müssen“, rät der Chef der Freiburger Sparkassen Immobilien-Gesellschaft, Oliver Kamenisch. Auch sollten Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag bestätigen, eine Provision in gleicher Höhe an den Makler zu bezahlen.
Die Kosten für den Makler sind uneinheitlich geregelt, weil das Länder
oder Verhandlungssache ist. Maximal werden 7,14 Prozent des Kaufpreises fällig. Bei einer Immobilie im Wert von 250 000 Euro sind das schon einmal 17 850 Euro. Nun hoffen viele auf eine Entlastung.
Doch daran gibt es Zweifel. Es gebe für unfaire Verkäufer ein Schlupfloch, warnt die Vermittlerfirma City Immobilienmakler aus Hannover. Die Verkäufer würden die Preise erhöhen und sich so die Ausgaben für eine Provision wieder hereinholen. Darunter müssten die Verbraucher in doppelter Hinsicht leiden. Sie blieben indirekt wieder auf der Gebühr sitzen und müssten für den höheren Kaufpreis obendrein mehr Grunderwerbssteuer bezahlen. Der Immobilienverband Deutschland hält die Teilung der Kosten dagegen für fair und glaubt, dass sich der Maklermarkt dadurch professionalisiert.
Skeptisch bleiben die Verbraucherzentralen. Sie plädierten im Gesetzgebungsverfahren für das Bestellerprinzip. Wer einen Makler beauftragt, muss ihn dann auch bezahlen. „Wir versprechen uns davon eine Entlastung der Verbraucher im doppelten Sinne“, sagt der Bauexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Thomas Engelke. Zum einen würde das Bestellerprinzip dazu führen, dass nur noch diejenigen einen Makler beauftragen, die das auch bei vollständig eigener Finanzierung wirklich wollten. Dadurch sollte die Fallzahl sinken und entsprechend könnten Kosten eingespart werden. Zum zweiten würden durch eine Deckelung der Courtage unmittelbar Kosten gespart. Mit diesen weitergehenden Forderungen konnten sich der vzbv allerdings bisher nicht durchsetzen.