Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Kretschmann lädt zu Spitzengespräch über Teststrategie ein
STUTTGART (dpa) - „Testen, testen, testen“, heißt das Mantra von Kultusministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann, um weitere Lockerungen des Corona-Lockdowns möglich zu machen. Bisher ist sie mit der Forderung nach massenhaften anlasslosen Tests in der grün-schwarzen Koalition nicht recht durchgedrungen. Doch jetzt hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne, Foto: Roger Buerke/imago images) für kommende Woche ein Spitzengespräch zur Teststrategie des Landes einberufen. „Wir streben an, die Testmöglichkeiten weiter auszuweiten“, sagte der Regierungschef am Donnerstag im Landtag. Er werde deshalb die zuständigen Ministerien und die kommunalen Landesverbände einladen. Bisher hatte es auf grüner Seite geheißen, eine massive Ausweitung der anlasslosen Tests etwa für Polizisten, Busfahrer und Supermarktkassiererinnen – wie von Eisenmann verlangt – würde großen Aufwand bedeuten und viel Geld kosten. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) wiederholte immer wieder: „Wir können das Virus nicht wegtesten.“Zuletzt hatten sich die beiden Minister aber darauf verständigt, Tests an Kitas und Grundschulen auszuweiten. Eisenmanns Sprecher hatte am Donnerstag erklärt: „Um mittelfristig auch weitere mögliche Öffnungsschritte ermöglichen zu können, müssen wir die Teststrategie mit anlasslosen Schnelltests deutlich erweitern.“
Zulagenaffäre nun endgültig juristisch abgeschlossen
MANNHEIM (dpa) - Gut viereinhalb Wochen vor der Landtagswahl hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Vorgehen von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in der Zulagenaffäre endgültig als rechtmäßig bestätigt. Im Zuge der Abwahl der ehemaligen Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg liege keine Verletzung der Fürsorgepflicht vor, heißt es in dem Urteil. Anders als das Verwaltungsgericht Stuttgart sehe der Senat in der Abberufung der Klägerin als Rektorin kein treuwidriges Verhalten beziehungsweise keinen Rechtsmissbrauch. Die Stuttgarter Richter hatten 2018 den Rauswurf der Rektorin der Hochschule für den Beamtennachwuchs, Claudia Stöckle, durch Hochschulrat, Senat und Ministerium Anfang 2015 als rechtswidrig eingestuft. Stöckle findet laut „Stuttgarter Nachrichten“(Donnerstag) das Urteil der Richter in Mannheim nicht nachvollziehbar. „Meines Erachtens gehen von dem Urteil des VGH ausgesprochen gefährliche Signale für die Beamtenschaft des Landes Baden-Württemberg aus“, wurde sie zitiert. Es wurde keine Revision zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.