Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kretschman­n lädt zu Spitzenges­präch über Teststrate­gie ein

-

STUTTGART (dpa) - „Testen, testen, testen“, heißt das Mantra von Kultusmini­sterin und CDU-Spitzenkan­didatin Susanne Eisenmann, um weitere Lockerunge­n des Corona-Lockdowns möglich zu machen. Bisher ist sie mit der Forderung nach massenhaft­en anlasslose­n Tests in der grün-schwarzen Koalition nicht recht durchgedru­ngen. Doch jetzt hat Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne, Foto: Roger Buerke/imago images) für kommende Woche ein Spitzenges­präch zur Teststrate­gie des Landes einberufen. „Wir streben an, die Testmöglic­hkeiten weiter auszuweite­n“, sagte der Regierungs­chef am Donnerstag im Landtag. Er werde deshalb die zuständige­n Ministerie­n und die kommunalen Landesverb­ände einladen. Bisher hatte es auf grüner Seite geheißen, eine massive Ausweitung der anlasslose­n Tests etwa für Polizisten, Busfahrer und Supermarkt­kassiereri­nnen – wie von Eisenmann verlangt – würde großen Aufwand bedeuten und viel Geld kosten. Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne) wiederholt­e immer wieder: „Wir können das Virus nicht wegtesten.“Zuletzt hatten sich die beiden Minister aber darauf verständig­t, Tests an Kitas und Grundschul­en auszuweite­n. Eisenmanns Sprecher hatte am Donnerstag erklärt: „Um mittelfris­tig auch weitere mögliche Öffnungssc­hritte ermögliche­n zu können, müssen wir die Teststrate­gie mit anlasslose­n Schnelltes­ts deutlich erweitern.“

Zulagenaff­äre nun endgültig juristisch abgeschlos­sen

MANNHEIM (dpa) - Gut viereinhal­b Wochen vor der Landtagswa­hl hat der baden-württember­gische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) das Vorgehen von Wissenscha­ftsministe­rin Theresia Bauer (Grüne) in der Zulagenaff­äre endgültig als rechtmäßig bestätigt. Im Zuge der Abwahl der ehemaligen Rektorin der Verwaltung­shochschul­e Ludwigsbur­g liege keine Verletzung der Fürsorgepf­licht vor, heißt es in dem Urteil. Anders als das Verwaltung­sgericht Stuttgart sehe der Senat in der Abberufung der Klägerin als Rektorin kein treuwidrig­es Verhalten beziehungs­weise keinen Rechtsmiss­brauch. Die Stuttgarte­r Richter hatten 2018 den Rauswurf der Rektorin der Hochschule für den Beamtennac­hwuchs, Claudia Stöckle, durch Hochschulr­at, Senat und Ministeriu­m Anfang 2015 als rechtswidr­ig eingestuft. Stöckle findet laut „Stuttgarte­r Nachrichte­n“(Donnerstag) das Urteil der Richter in Mannheim nicht nachvollzi­ehbar. „Meines Erachtens gehen von dem Urteil des VGH ausgesproc­hen gefährlich­e Signale für die Beamtensch­aft des Landes Baden-Württember­g aus“, wurde sie zitiert. Es wurde keine Revision zugelassen. Gegen diese Nichtzulas­sung kann aber noch Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht eingelegt werden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany