Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Hürden im Abgasprozess
Dieselkläger haben es gegen VW-Töchter schwer
KARLSRUHE (dpa) - Dieselkläger dürften sich schwertun, von VWKonzerntöchtern wie Audi Schadenersatz im Abgasskandal zu erstreiten. Das zeichnete sich am Montag am Bundesgerichtshof (BGH) in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen-Anhalt ab. Das Urteil dürfte zeitnah verkündet werden. Den Termin dafür wollten die Karlsruher Richter noch festlegen.
Dass Volkswagen mit dem heimlichen Einsatz einer manipulierten Abgastechnik Millionen Autokäufer systematisch getäuscht hat und dafür haftet, steht seit Mai 2020 fest. Damals entschieden die obersten Zivilrichter des BGH in ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Dieselskandal, dass Kläger ihr Auto an VW zurückgeben können. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis wieder, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
Audi hatte den bei VW entwickelten Skandalmotor EA189 für eigene Modelle übernommen. Anders als bei Volkswagen gehen die Richter nach ersten Beratungen aber nicht zwangsläufig davon aus, dass der Abgasbetrug bei Audi intern bekannt gewesen sein muss, wie der Senatsvorsitzende Stephan Seiters zum Verhandlungsauftakt sagte.
Für Audi-Besitzer, die den Autobauer direkt verklagt haben, dürfte das bedeuten, dass sie viel konkretere Vorwürfe vortragen müssen. Der Kläger in dem Fall hatte seinen Audi A6 wenige Monate vor Auffliegen des Skandals nichtsahnend gekauft und rechtzeitig Klage erhoben. Eine Klage gegen VW wäre aus heutiger Sicht wohl ein Selbstläufer gewesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hatte ihm zuletzt rund 20 000 Euro Schadenersatz plus Zinsen von Audi zugesprochen. Dabei wird es aber kaum bleiben. Das Urteil weise Rechtsfehler auf, sagte Seiters. Sein Senat tendiere deshalb dazu, den Fall zurückzuverweisen.
In Naumburg müsste der Kläger dann seine Anschuldigungen unterfüttern, indem er zum Beispiel ausführt, welchen Anteil Audi an der Entwicklung des Motors gehabt habe. Das dürfte sehr schwierig sein.
Audi zeigte sich zuversichtlich, dass das OLG im zweiten Anlauf einen Anspruch des Klägers verneinen werde. „Aus unserer Sicht sind die Hürden hoch“, so das Unternehmen. Es fehle „klar an einer sittenwidrigen Täuschungshandlung der Audi AG“.