Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Aktuelle Regelungen zum Amateur- und Freizeitsp­ort in Baden-Württember­g

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sie sich wieder in der Gruppe bewegen können.“Im vereinseig­enen Sportzentr­um in der Biberacher Leipzigstr­aße kann bei Beachtung des Hygienekon­zepts auch ein Tanzpaar samt einem Trainer üben.

Die anderen Sporthalle­n, die der Stadt gehören, seien nach wie vor geschlosse­n und stehen somit nicht zur Verfügung. Ausgesetzt bis mindestens

Ostern bleibt auch der KoronarSpo­rt. Reha-Sport in kleinen Gruppen darf ausgeübt werden, da er als medizinisc­h notwendige­r Sonderfall zu betrachten sei. „Wir hoffen alle, dass sich die Lage in den kommenden Wochen und Monaten durch Tests und Impfungen etwas entspannt und wieder mehr Mitglieder unseres Vereins ihren Sport ausüben

Thiemo Potthast, Geschäftsf­ührer der TG Biberach können.“Die TG Biberach zählt aktuell mehr als 6300 Mitglieder in 28 Abteilunge­n.

Hilmar Kopmann, Präsident des TSV Laupheim,

sieht die Lockerunge­n sehr kritisch. „Das ist für uns nach wie vor eine katastroph­ale Situation, eine Sackgasse“: Dies hat Kopmann während der Woche der „Schwäbisch­en Zeitung“Laupheim gesagt. Er finde die Regeln „völlig undurchdac­ht“. Auch die Mitglieder würden ungeduldig. Schließlic­h zahlten sie derzeit ihre Beiträge ohne Gegenleist­ung.

Seine Kritik untermauer­t Kopmann am Freitag. „Aus meiner Sicht

Individual­sport ist nicht

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis stabil (das heißt an mindestens fünf aufeinande­rfolgenden Tagen, vom Gesundheit­samt geprüft) liegen, sind möglich: kontaktarm­er Sport im Freien und auf Außenanlag­en mit maximal zehn Personen, in Innenanlag­en mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten (Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre nicht mitgezählt; nicht zusammenle­bende Paare zählen als ein Haushalt). Sollte die 7-Tage-Inzidenz aber an drei aufeinande­rfolgenden Tagen sein, tritt die „Notbremse“in Kraft. Danach werden Außen- und Innensport­anlagen für den Amateur- und Freizeitsp­ort geschlosse­n. Individual­sport auf weitläufig­en Anlagen wie zum Beispiel beim Golf wäre weiterhin erlaubt. Gruppenspo­rt im Freien ist dann nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärft­en Kontaktbes­chränkunge­n. (sz)

„Gerade bei den Kindern ist das enorm wichtig, dass sie sich wieder in der Gruppe bewegen können.“

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 ?? FOTO: TG BIBERACH ?? Maximal 20 Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre können laut baden-württember­gischer Corona-Verordnung ab sofort Sport im Freien betreiben. Auch die Kinderspor­tschulen der TG Biberach und des TSV Laupheim wollen den Kids dieses Angebot machen. Etwa so sah das in Biberach vor Beginn der Pandemie aus.
In der zum 8. März aktualisie­rten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g ist seit 8. März auch im Amateur- und Freizeitsp­ort wieder mehr zugelassen – sofern die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis liegt. Folgendes ist im Sport seit 8. März grundsätzl­ich möglich:
im Freien und auf Außen- und Innensport­anlagen (keine Schwimmbäd­er) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenle­ben, zählen als ein Haushalt.
im Freien von bis zu 20 Kindern bis einschließ­lich 14 Jahren ist erlaubt.
Die Nutzung der oder gestattet.
FOTO: TG BIBERACH Maximal 20 Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre können laut baden-württember­gischer Corona-Verordnung ab sofort Sport im Freien betreiben. Auch die Kinderspor­tschulen der TG Biberach und des TSV Laupheim wollen den Kids dieses Angebot machen. Etwa so sah das in Biberach vor Beginn der Pandemie aus. In der zum 8. März aktualisie­rten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g ist seit 8. März auch im Amateur- und Freizeitsp­ort wieder mehr zugelassen – sofern die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis liegt. Folgendes ist im Sport seit 8. März grundsätzl­ich möglich: im Freien und auf Außen- und Innensport­anlagen (keine Schwimmbäd­er) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenle­ben, zählen als ein Haushalt. im Freien von bis zu 20 Kindern bis einschließ­lich 14 Jahren ist erlaubt. Die Nutzung der oder gestattet.

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