Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Alb-Donau-Kreis zieht die Notbremse
Lockerungen werden zurückgenommen, ab Mittwoch wieder verschärfte Regelungen
ALB-DONAU-KREIS (seli/sz) - Nur wenige Tage sind die Lockerungen der Corona-Regelungen alt, schon müssen diese im Alb-Donau-Kreis wieder zurückgenommen werden. Seit Donnerstag verzeichnet der Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100. Dies gilt als kritische Grenze, ab der Regelungen wieder verschärft werden müssen. Das ist nun im Alb-DonauKreis der Fall. Diese gelten ab Mittwoch, 17. März, 0 Uhr. Die Entscheidung trafen Landrat Heiner Scheffold und die Fachleute des Gesundheitsamts am Montag nach einer aktuellen Lagebewertung. Sollten die neuen Verschärfungen wenig bewirken, droht eine Ausgangssperre.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Montag den offiziellen Schritt dafür in die Wege geleitet. Denn was ab welcher Inzidenz geschlossen beziehungsweise geöffnet werden kann oder muss, findet sich in der Corona-Verordnung, der Kreis entscheidet darüber nicht. Was das Landratsamt jedoch tun muss, ist, die Inzidenz im Blick zu behalten und so wie im aktuellen Fall rechtswirksam festzustellen, dass die SiebenTage-Inzidenzwerte stabil über 100 liegt. Das Gesundheitsamt betrachtet bei der regelmäßigen Überprüfung dabei die Inzidenzwerte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) getrennt voneinander, so wie es die Corona-Verordnung vorgibt. Basis sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Inzidenzwerte im Alb-Donau-Kreis.
„Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist anhaltend hoch und diffus“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisieren. Deshalb müssen wir die Öffnungsschritte für das ganze Kreisgebiet zurücknehmen“, begründete Landrat Scheffold die erneuten Verschärfungen. Neben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und
Schulen in mehreren Städten und Gemeinden im Kreisgebiet sowie auf Corona-Fälle in verschiedenen Betrieben. All dies belege ein diffuses Infektionsgeschehen. Scheffold betont dabei: „Es ist mir bewusst, dass dies gerade für die betroffenen Einzelhandelsbetriebe wenig erfreuliche Nachrichten sind. Diese befinden sich in einer schwierigen Situation. Und ich würde es anders wünschen. Aber die Infektionslage ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung permanent und genau beobachten und situationsangepasst reagieren.“
Folgende Öffnungsschritte werden ab Mittwoch zurückgenommen:
Ab Mittwoch ist im Kreisgebiet das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“aus den Bestimmungen der Wochen zuvor.
Museen und Galerien müssen schließen.
Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios.
Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateurund Freizeitsport.
Ansammlungen und private Treffen von Personen sind ab Mittwoch wieder nur für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.
Nicht betroffen von den erneuten Einschränkungen sind:
Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.
Auch Fahr- und Flugschulen sind nicht betroffen.
Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings kein Bartschneiden anbieten.
Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen bleiben ebenfalls geöffnet.
Das Gesundheitsamt beobachtet die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der Maßnahmen. Sollten sämtliche Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen und die Infektionen weiter steigen, könnte das Landratsamt auch eine nächtliche Ausgangssperre verfügen. Sollte jedoch die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge im Alb-DonauKreis wieder unter 100 liegen, könnten die nun getroffenen Beschränkungen zurückgenommen werden.