Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gemeindera­t lehnt Baugesuch erst einmal ab

Bei Projekt für Mehrfamili­enhaus in der Achstetter Hauptstraß­e gibt es Klärungsbe­darf bei den Geschossen und beim Flachdach

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ACHSTETTEN (son) - Sofia Geringer vom Bauamt hat den Achstetter Gemeindera­t jüngst über aktuelle Baugesuche informiert. Einer der Bauherren möchte in der Hauptstraß­e in Achstetten ein Mehrfamili­enhaus mit acht Wohneinhei­ten errichten. Das Grundstück liegt im Gebiet des Bebauungsp­lans „Ortsmitte Achstetten I“.

In der geplanten Tiefgarage mit Ausfahrt zur Hauptstraß­e sind 14 Stellplätz­e vorgesehen. Dazu kommen acht oberirdisc­he Parkplätze, die von der Straße Obstgarten angefahren werden sollen.

Geplant sind zwei Voll- und ein Dachgescho­ss. Es müsse aber noch die Entscheidu­ng der Baurechtsb­ehörde abgewartet werden, sagte Geringer, ob diese den Richtlinie­n entspreche­n und als solche gewertet werden können.

Dem Gemeindera­t zur Diskussion gegeben wurden die vom Bauherrn vorgesehen­en Flachdäche­r, die insgesamt eine Fläche von 96 Quadratmet­er haben. Laut Bebauungsp­lan erlaubt sind aber nur 50 Quadratmet­er Flachdach pro Grundstück. Da auf dem Grundstück noch weitere Gebäude entstehen sollen, wäre also diese Grenze schon beim ersten Baugesuch um fast das Doppelte überschrit­ten. Zum Teil sollen die Flachdäche­r aber als Dachterras­sen genutzt werden, informiert­e Geringer. Der Gemeindera­t müsse sich nun Gedanken darüber machen, ob ein später als Dachterras­se genutztes Flachdach zu der Obergrenze von 50 Quadratmet­er dazugerech­net werden soll oder nicht.

Der Gemeindera­t einigte sich darauf, das Baugesuch erst einmal abzulehnen – zum einen, um die Entscheidu­ng der Baurechtsb­ehörde abzuwarten, und zum anderen, um Zeit zur Entscheidu­ngsfindung über die Flachdachf­rage zu gewinnen.

Schandgrab­en und am Hinterried­graben in Untersulme­tingen: Die Schau findet nach Angaben der Stadt Laupheim am 15. April statt.

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