Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gemeinderat lehnt Baugesuch erst einmal ab
Bei Projekt für Mehrfamilienhaus in der Achstetter Hauptstraße gibt es Klärungsbedarf bei den Geschossen und beim Flachdach
ACHSTETTEN (son) - Sofia Geringer vom Bauamt hat den Achstetter Gemeinderat jüngst über aktuelle Baugesuche informiert. Einer der Bauherren möchte in der Hauptstraße in Achstetten ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten errichten. Das Grundstück liegt im Gebiet des Bebauungsplans „Ortsmitte Achstetten I“.
In der geplanten Tiefgarage mit Ausfahrt zur Hauptstraße sind 14 Stellplätze vorgesehen. Dazu kommen acht oberirdische Parkplätze, die von der Straße Obstgarten angefahren werden sollen.
Geplant sind zwei Voll- und ein Dachgeschoss. Es müsse aber noch die Entscheidung der Baurechtsbehörde abgewartet werden, sagte Geringer, ob diese den Richtlinien entsprechen und als solche gewertet werden können.
Dem Gemeinderat zur Diskussion gegeben wurden die vom Bauherrn vorgesehenen Flachdächer, die insgesamt eine Fläche von 96 Quadratmeter haben. Laut Bebauungsplan erlaubt sind aber nur 50 Quadratmeter Flachdach pro Grundstück. Da auf dem Grundstück noch weitere Gebäude entstehen sollen, wäre also diese Grenze schon beim ersten Baugesuch um fast das Doppelte überschritten. Zum Teil sollen die Flachdächer aber als Dachterrassen genutzt werden, informierte Geringer. Der Gemeinderat müsse sich nun Gedanken darüber machen, ob ein später als Dachterrasse genutztes Flachdach zu der Obergrenze von 50 Quadratmeter dazugerechnet werden soll oder nicht.
Der Gemeinderat einigte sich darauf, das Baugesuch erst einmal abzulehnen – zum einen, um die Entscheidung der Baurechtsbehörde abzuwarten, und zum anderen, um Zeit zur Entscheidungsfindung über die Flachdachfrage zu gewinnen.
Schandgraben und am Hinterriedgraben in Untersulmetingen: Die Schau findet nach Angaben der Stadt Laupheim am 15. April statt.