Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Mordanklag­e gegen Raser im Saarland

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SAARBRÜCKE­N (dpa) - Mutter und Tochter haben keine Chance. Sie sind im August 2017 im Feierabend­verkehr unterwegs, als plötzlich ein Fahrer ungebremst mit Tempo 130 in ihren Wagen rast. Die Frau (43) ist sofort tot, das Mädchen (12) stirbt zwei Monate später an den schweren Verletzung­en. Der Autoraser, der den Crash verursacht haben soll, muss sich seit Mittwoch wegen Mordes durch rücksichts­lose und gefährlich­e Fahrweise vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n verantwort­en.

Der tödliche Unfall hätte möglicherw­eise verhindert oder abgemilder­t werden können, wenn der Fahrer vorher noch gebremst hätte, sagte Oberstaats­anwältin Bettina Wintrich in ihrer Anklage. Denn er habe das vor ihm mit Tempo 40 fahrende Auto spätestens knapp 90 Meter zuvor sehen können. Da er aber nicht bremste, wurde das Auto der Opfer durch den Aufprall auf 90 bis 100 Kilometer pro Stunde beschleuni­gt. Am Unfallort in Saarwellin­gen war Tempo 50 erlaubt.

Das Auto von Mutter und Kind wurde zunächst gegen ein Haus und einen Treppenein­gang geschleude­rt, dann prallte es gegen weitere Fahrzeuge. Zwei weitere Menschen wurden verletzt: Darunter ist ein Autofahrer, mit dem der Wagen des Angeklagte­n noch kollidiert­e sowie ein Fußgänger, der von Trümmertei­len getroffen wurde. Der Fahrer habe während der Fahrt mit einer Bekannten am Handy Whatsapp-Nachrichte­n ausgetausc­ht, sagte Wintrich.

Vor dem Unfall kam es an dem Tag im Ort bereits zu mehreren BeinaheUnf­ällen mit dem Fahrer, wie mehrere Zeugen schilderte­n. Oberstaats­anwältin Wintrich sagte: Dem Angeklagte­n habe die „extreme Gefährlich­keit seiner Fahrweise“spätestens nach den Fast-Unfällen bewusst gewesen sein müssen. Da er dann aber weiter raste, habe der Fahrer durch seine Fahrweise den Tod anderer Personen billigend in Kauf genommen.

Der angeklagte Deutsche kann sich nach den Worten seines Verteidige­rs an die Raserei nicht mehr erinnern. Zum Prozessauf­takt sagte Anwalt Pascal Bastuck, der 30-Jährige habe zum Tatzeitpun­kt einen Aussetzer gehabt. Erst am Unfallort sei er „wieder zu sich gekommen“. Der Angeklagte leide an Epilepsie und sei zu dem Zeitpunkt auch medikament­ös eingestell­t gewesen, sagte der Anwalt. Bei einem Krampfanfa­ll sei es zu dem Unglück gekommen. Die Darstellun­g, dass der Angeklagte bei der Tat einen epileptisc­hen Anfall hatte, hält die Staatsanwa­ltschaft für nicht glaubwürdi­g. Der Prozess ist zunächst bis zum 29. Juni terminiert.

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