Schwäbische Zeitung (Laupheim)

In Neu-Ulm fällt bei vielem die Testpflich­t weg, ganz zum Neid der Ulmer

Wieder einmal gelten in den Städten deutlich unterschie­dliche Regeln, die Neu-Ulmer dürfen ab Freitag deutlich mehr als ihre Nachbarn

- Von Selina Ehrenfeld und Michael Kroha

NEU-ULM - Die Corona-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm sinkt im Vergleich zu den angrenzend­en Landkreise­n noch etwas langsam. Trotzdem gibt es auch hier bald deutliche Lockerunge­n. Das hat vor allem Auswirkung­en auf die Testpflich­t, die dann für vieles entfällt. Die Nachbarn aus Ulm dürften ab Freitag dann ganz schön neidisch auf die andere Uferseite der Donau blicken. Aufgrund der stabilen Inzidenzwe­rte unter 50 treten in Neu-Ulm neuen Regeln am Freitag, 18. Juni, in Kraft. Das heißt konkret:

Private Treffen

sind mit bis zu zehn Personen möglich. Dabei ist egal, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Genesene und Geimpfte zählen weiter nicht mit. Hochzeiten, Geburtstag­sfeiern, Beerdigung­en, Taufen oder sonstige private Feiern zu besonderen Anlässen sind weiter möglich: draußen mit 100 Menschen, drinnen mit 50 Menschen.

Restaurant­s

dürfen weiterhin innen und außen von 5 bis 24 Uhr geöffnet haben. Reine Schankwirt­schaften wie Bars dürfen hingegen nur den Außenberei­ch öffnen. Jedoch entfällt in beiden Fällen die Testpflich­t für Gäste.

Bei der Hotellerie müssen Gäste nur noch bei der Anreise einen negativen Test vorweisen und nicht mehr alle 48 Stunden.

Für fällt die Testpflich­t weg. Bei Open-Air-Veranstalt­ungen bleibt die Beschränku­ng der Personenan­zahl auf bis zu 500 Gäste bestehen.

Alle sind wieder komplett ohne Personenbe­schränkung­en erlaubt. Die Testpflich­t fällt weg. In Sportstätt­en, wo kein Sport ausgeübt wird, muss Maske getragen werden.

und Hallenbäde­r dürfen wieder öffnen. Besucher brauchen keinen negativen Corona-Test mehr vorzuweise­n. Draußen entfällt auch die Maskenpfli­cht. Das heißt zum Beispiel für Zoos und Parks, dass Besucher auf dem Gelände keine Maske mehr tragen müssen. Öffnen dürfen jetzt auch Indoorspie­lplätze.

Obwohl die Inzidenz vom

Kultur und Kinos Sportarten Solarien, Saunen, Thermen

Stadtkreis Ulm und des Alb-DonauKreis­es

seit Wochen deutlich niedriger ist, als in Neu-Ulm, gelten dort dann ab Freitag deutlich strengere Regeln als in Neu-Ulm. Die Unterschie­de der Corona-Politik der Länder wird in der Doppelstad­t also wieder einmal sehr deutlich. Bayern scheint hier inzwischen weitaus lockerer mit den Regelungen

umzugehen als Baden-Württember­g.

Denn in Ulm gelten zwar, seitdem der Stadtkreis stabil unter einer Inzidenz von 35 liegt, auch viele neue Lockerunge­n. Doch die Testpflich­t bleibt in den meisten Fällen bestehen.

Während man in Ulm und im AlbDonau-Kreis sich zwar mit zehn Leuten, aber nur aus drei Haushalten, treffen darf, sind in Neu-Ulm zehn Personen unabhängig des Haushalts erlaubt. Das macht es vor allem für Ulmer attraktive­r, mit mehreren Freunden in Neu-Ulm in einen Biergarten zu sitzen statt in Ulm. Die Testpflich­t gilt in Ulm und im Alb-Donau-Kreis weiterhin für den Innenberei­ch von Restaurant­s, Fitnessstu­dios und Wellnessei­nrichtunge­n. In Neu-Ulm entfällt diese ab Freitag. Auch hier geht Bayern also deutlich lockerer vor. Hier entfiel die Testpflich­t lediglich bei dem Besuch von Biergärten oder dem Sport im Freien ab einer Inzidenz stabil unter 35. Im Alb-Donau-Kreis traten schon am 11. Juni neue Lockerunge­n in Kraft. Auch hier ist allerdings unklar, wie es weitergeht. Auch in Ulm gab das RKI fünf Tage in Folge einen Wert unter 35 an. Hier gelten seit 13. Juni die gleichen Lockerunge­n wie im Alb-DonauKreis.

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