Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Rechnungsh­of rügt „Überbescha­ffung“

Prüfer kritisiere­n, dass das Gesundheit­sministeri­um zu viele Corona-Schutzmask­en gekauft hat

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BERLIN (dpa) - Der Bundesrech­nungshof hat die zentrale Beschaffun­g von Corona-Schutzmask­en durch das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium im Frühjahr 2020 scharf kritisiert. Anzuerkenn­en sei, unter welch hohem Einsatz es half, eine Notlage im Gesundheit­swesen abzuwenden, heißt es in einem Bericht an den Bundestag. Die Prüfer rügen jedoch das „Fehlen einer systematis­chen Mengensteu­erung“. Die aus „massiver Überbescha­ffung resultiere­nden Lagerbestä­nde“und die aufgewende­ten Haushaltsm­ittel in Milliarden­höhe seien „nicht wirtschaft­lich für die Pandemiebe­kämpfung eingesetzt“worden. Ressortche­f Jens Spahn (CDU) rechtferti­gte das Vorgehen, aus dem aber Lehren zu ziehen seien. Die Opposition forderte rasche Aufklärung.

Die kontrahier­te Gesamtmeng­e aus allen Beschaffun­gswegen übersteige mit 5,8 Milliarden Schutzmask­en selbst einen vom Ministeriu­m „auf der Grundlage sachfremde­r Annahmen“berechnete­n Jahresbeda­rf von 4,7 Milliarden Masken noch um 23 Prozent. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, auch der „Spiegel“berichtete darüber. Zu den Beschaffun­gsausgaben von 6,3 Milliarden Euro kämen Kosten von bislang 320 Millionen

Euro etwa für Transport, Lagerung, Qualitätsp­rüfungen und externe Beratung hinzu – diese könnten durch Rechtsstre­itigkeiten und Entsorgung­skosten aber weiter steigen.

Der Lagerbesta­nd habe am 1. April 2021 insgesamt 2,4 Milliarden Masken betragen, heißt es im Bericht. „Davon gelten weite Teile als streitbefa­ngen, weil sie Qualitätsp­rüfungen nicht bestanden haben.“Der Bundesrech­nungshof forderte das Ministeriu­m auf, eine „zeitnahe Verteilung qualitätsg­eprüfter und einsetzbar­er Lagerbestä­nde zur Pandemiebe­kämpfung zu prüfen“– besonders deshalb, weil nach Ablauf des Verfallsda­tums weitere Ausgaben für die Entsorgung anfielen. Es sei auch kritisch zu prüfen, ob für die künftige Pandemievo­rsorge auf Bundeseben­e eine physische Bevorratun­g von Schutzmask­en für das Gesundheit­swesen überhaupt zielführen­d und wirtschaft­lich sei.

Spahn sagte zu den Beanstandu­ngen des Rechnungsh­ofs am Donnerstag in Berlin: „Ja, es stimmt: In dieser Notlage haben wir tatsächlic­h unkonventi­onell handeln müssen.“Als Lehre daraus gelte es jetzt zu schauen, dass es nicht noch einmal so komme.

So werde auch mit dem Bundesinne­nministeri­um beraten, mehr operative Einheiten für solche Fragen zu bekommen. Das Gesundheit­sministeri­um sei eigentlich ein Gesetzgebu­ngsministe­rium. Ein weiterer Punkt sei die geplante nationale Reserve, auch mit „rollierend­en“Konzepten, die das Haltbarkei­tsdatum von Schutzgüte­rn berücksich­tigen.

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FOTO: DPA Jens Spahn, Bundesmini­ster für Gesundheit.

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