Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Landkreis Biberach bleibt vierten Tag in Folge unter 35er-Marke
LANDKREIS BIBERACH (gw) - Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Biberach ist am Donnerstag nach Angaben des Landesgesundheitsamts auf 14,9 (Vortag: 17,9) gesunken und liegt damit seit nunmehr vier Tagen unter dem Schwellenwert 35. Lediglich zwei Neuinfektionen meldete das Kreisgesundheitsamt. Eine Woche zuvor waren es noch 13 Fälle und die Inzidenz lag laut Robert-KochInstitut (RKI) bei 49,7. Nun liegt der Landkreis sogar erstmals seit Wochen unter dem Landesschnitt (15,6).
Sobald die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 35 liegt, folgen laut Corona-Verordnung ab dem nächsten Tag weitere Lockerungen. Das wäre im Kreis Biberach nach Zählweise des RKI am kommenden Sonntag der Fall. Dann würde etwa die Testpflicht in der Außengastronomie, bei Open-Air-Kulturveranstaltungen und bei Sporttraining und -wettkämpfen im Freien entfallen.
Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 8789 Personen (Stand 17. Juni, 15 Uhr) positiv auf das Coronavirus getestet worden. Davon gelten 8514 Personen (Vortag: 8502) wieder als genesen. 174 Personen sind an und mit dem Coronavirus verstorben. Die 101 aktuell Infizierten im Landkreis Biberach (Vortag: 111) verteilen sich auf die folgenden 21 Städte und Gemeinden: Biberach (19), Riedlingen (16), Achstetten (12), Laupheim (12), Bad Schussenried (8), Kirchdorf (5), Attenweiler (4), Dettingen (4), Ingoldingen (3), Berkheim (2), Dürmentingen (2), Erolzheim (2), Maselheim (2), Mietingen (2), Schwendi (2), Alleshausen (1), Ochsenhausen (1), Rot an der Rot (1), Schemmerhofen (1), Unlingen (1) und Uttenweiler (1). In Allmannsweiler, Altheim, Bad Buchau, Betzenweiler, Burgrieden, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Kanzach, Kirchberg, Langenenslingen, Mittelbiberach,
Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Steinhausen/Rottum, Tannheim, Tiefenbach, Ummendorf, Wain und Warthausen gibt es derzeit keinen bestätigten Corona-Fall.
Was gilt aktuell für Gastronomie und Handel? Restaurants, Cafés und Bars dürfen von 6 bis 1 Uhr draußen ebenso wie drinnen öffnen. Innen darf es ein Gast pro 2,5 Quadratmeter sein und die Tische müssen mindestens 1,5 Meter auf Abstand stehen. Im Außenbereich gelten die AHA-Regeln. Es dürfen nur getestete, genesene und geimpfte Menschen kommen. Einkaufen ist wieder ohne Negativtest, ohne Terminvereinbarung und mit einer größeren Kundenzahl möglich.