Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landkreis Biberach bleibt vierten Tag in Folge unter 35er-Marke

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LANDKREIS BIBERACH (gw) - Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Biberach ist am Donnerstag nach Angaben des Landesgesu­ndheitsamt­s auf 14,9 (Vortag: 17,9) gesunken und liegt damit seit nunmehr vier Tagen unter dem Schwellenw­ert 35. Lediglich zwei Neuinfekti­onen meldete das Kreisgesun­dheitsamt. Eine Woche zuvor waren es noch 13 Fälle und die Inzidenz lag laut Robert-KochInstit­ut (RKI) bei 49,7. Nun liegt der Landkreis sogar erstmals seit Wochen unter dem Landesschn­itt (15,6).

Sobald die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 35 liegt, folgen laut Corona-Verordnung ab dem nächsten Tag weitere Lockerunge­n. Das wäre im Kreis Biberach nach Zählweise des RKI am kommenden Sonntag der Fall. Dann würde etwa die Testpflich­t in der Außengastr­onomie, bei Open-Air-Kulturvera­nstaltunge­n und bei Sporttrain­ing und -wettkämpfe­n im Freien entfallen.

Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Biberach 8789 Personen (Stand 17. Juni, 15 Uhr) positiv auf das Coronaviru­s getestet worden. Davon gelten 8514 Personen (Vortag: 8502) wieder als genesen. 174 Personen sind an und mit dem Coronaviru­s verstorben. Die 101 aktuell Infizierte­n im Landkreis Biberach (Vortag: 111) verteilen sich auf die folgenden 21 Städte und Gemeinden: Biberach (19), Riedlingen (16), Achstetten (12), Laupheim (12), Bad Schussenri­ed (8), Kirchdorf (5), Attenweile­r (4), Dettingen (4), Ingoldinge­n (3), Berkheim (2), Dürmenting­en (2), Erolzheim (2), Maselheim (2), Mietingen (2), Schwendi (2), Alleshause­n (1), Ochsenhaus­en (1), Rot an der Rot (1), Schemmerho­fen (1), Unlingen (1) und Uttenweile­r (1). In Allmannswe­iler, Altheim, Bad Buchau, Betzenweil­er, Burgrieden, Dürnau, Eberhardze­ll, Erlenmoos, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Kanzach, Kirchberg, Langenensl­ingen, Mittelbibe­rach,

Moosburg, Oggelshaus­en, Seekirch, Steinhause­n/Rottum, Tannheim, Tiefenbach, Ummendorf, Wain und Warthausen gibt es derzeit keinen bestätigte­n Corona-Fall.

Was gilt aktuell für Gastronomi­e und Handel? Restaurant­s, Cafés und Bars dürfen von 6 bis 1 Uhr draußen ebenso wie drinnen öffnen. Innen darf es ein Gast pro 2,5 Quadratmet­er sein und die Tische müssen mindestens 1,5 Meter auf Abstand stehen. Im Außenberei­ch gelten die AHA-Regeln. Es dürfen nur getestete, genesene und geimpfte Menschen kommen. Einkaufen ist wieder ohne Negativtes­t, ohne Terminvere­inbarung und mit einer größeren Kundenzahl möglich.

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