Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bürger müssen Corona-Tests zahlen
Kostenlose Angebote enden mit Wochenbeginn – Doch es gelten Ausnahmen
BERLIN/STUTTGART/MÜNCHEN (dpa) - Wer sich auf eine Corona-Infektion testen lassen will, muss ab dem heutigen Montag in vielen Fällen bundesweit dafür zahlen. Doch sowohl in Baden-Württemberg als auch in Bayern gelten einige besondere Regelungen ab dem 11. Oktober. Nicht jeder muss dann für seinen Test zum Geldbeutel greifen.
Was ändert sich ab jetzt? Schnelltests durch geschultes Personal samt Ergebnisbescheinigung müssen jetzt in der Regel selbst gezahlt werden. Gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Das legt eine Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest, die einen BundLänder-Beschluss umsetzt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten im August vereinbart, dass das vom Bund seit März finanzierte Angebot mit kostenlosen „Bürgertests“für alle auch ohne Corona-Symptome enden soll. Da kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zur Begründung.
Für wen genau gibt es weiter kostenlose Tests?
Vorgesehen sind einige Übergangsregeln. So können Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen Test pro Woche gratis machen. Denn für sie gibt es erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), sie sollen daher noch mehr Zeit für Impfungen haben. Gratistests bekommen generell weiter Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ebenso Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf geworden sind. Für sie gibt es noch keinen Impfstoff. Kostenlos bleiben die Tests unter anderem auch für Menschen, die zur Beendigung einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
Welche Nachweise braucht man jetzt für Gratistests?
Um auch weiterhin kostenlose Tests zu bekommen, muss bei der Teststelle ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden – bei Kindern ist so auch das Alter zu belegen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann – eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Drauf stehen müssen aber Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Angaben zum Aussteller des Attests. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann der Mutterpass genutzt werden.
Und was sollen Corona-Tests künftig kosten?
Wie teuer Tests werden, wird sich erst noch zeigen. Zuletzt gingen Angebot und Nachfrage auch wegen immer mehr Impfungen zurück. So waren auf einem Infoportal zeitweise 6000 Apotheken zu finden, die Tests anbieten. Inzwischen sind es noch 4400. Ihr Verband hat bereits vorgeschlagen, Angebote in Praxen und Apotheken zu bündeln. Denn wegen des Raum- und Personalaufwands sei das Angebot nur zu akzeptablen Kosten möglich, wenn auch genügend Tests nachgefragt würden. Bisher bekommen Anbieter pro Schnelltest 11,50 Euro Vergütung, für genauere PCR-Tests gibt es etwa 43 Euro. Für Selbstzahler sind diese aber oft teurer – umso mehr, je schneller das Laborergebnis kommt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Beschäftigte sich in Firmen kostenlos testen lassen können.
Welche Regelungen gelten in Baden-Württemberg?
Keine kostenpflichtigen Tests gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und
Pflegeheimen: Bis Jahresende stellt das Land Schulen kostenlose Tests zur Verfügung. Kliniken und Pflegeheime dürften nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher nicht an kostenpflichtige, externe Testangebote verweisen, teilte das Stuttgarter Ministerium mit. „In diesen Bereichen bleiben die Tests weiterhin kostenlos, denn die Bewohner und Patienten sind auf soziale Kontakte angewiesen und brauchen die Besuche“, erläuterte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Auch Arbeitgeber blieben verpflichtet, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zu stellen.
Gibt es in Bayern besondere Regelungen?
Kostenlose Corona-Tests sollen in Bayern auch nach dem offiziellen Ende der Gratistestungen am 11. Oktober bedingt möglich bleiben. Das sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). „Wo sie notwendig und sinnvoll sind, bleiben Corona-Testungen für die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger kostenfrei – auch nach dem Ende der vom Bund bis zum 10. Oktober finanzierten Bürgertestungen.“Wer Symptome habe, zum Arzt gehe und sich testen lasse, müsse diese Tests auch in Zukunft nicht selbst zahlen. Stillende Mütter haben innerhalb einer Übergangsfrist, die zum 10. Dezember dieses Jahres ausläuft ,ebenfalls Anspruch.
„Kostenlose Tests gibt es außerdem auch weiterhin für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten oder diese besuchen“, ergänzte Holetschek. Sie erhielten von den Einrichtungen Berechtigungsscheine, mit denen sie sich in einem Testzentrum kostenlos testen lassen könnten. Für Studierende sind die kostenlosen Tests zumindest bis zum 30. November verlängert worden.
Welche Argumente gegen kostenpflichtige Tests gibt es?
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warnt, die Umstellung komme zu früh. „Ohne Gratistests werden wir weniger Testergebnisse bekommen, mehr Infektionen werden unerkannt bleiben“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Wir laufen in eine Schattenpandemie.“Statt kostenlose Tests zu streichen, sollten sie mit der Impfkampagne verknüpft werden. „Wer eine Impfberatung annimmt, sollte im Gegenzug einen Gratistest bekommen.“So oder so sind für den Bund erhebliche Kosten zusammengekommen.
Allein seit Beginn einer separaten Erfassung der „Bürgertests“durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung Anfang Juli wurde mehr als eine halbe Milliarde Euro dafür abgerechnet.