Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wechsel der Kfz-Versicheru­ng spart Geld

Tarife können günstiger sein – Allerdings gilt es vorher einiges zu beachten

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BERLIN (dpa) - Mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – wer will das nicht? Bei der Kfz-Versicheru­ng kann das möglich sein. Sparpotenz­ial suggeriere­n aktuell nicht nur viele Anbieter. Auch die Zeitschrif­t „Finanztest“(Ausgabe 11/2021) hat in einem Vergleich von 159 Tarifen von 70 Anbietern herausgefu­nden, dass sich ein Versicheru­ngswechsel durchaus lohnen kann. Dabei ist in den Modellrech­nungen oft bis zu mehreren Hundert Euro Ersparnis die Rede. Die Anbieter werben um Neukunden, so die Finanzexpe­rten der Stiftung Warentest. Daher könnten die Tarife für Wechsler manchmal durchaus günstiger sein als für Bestandsku­nden. Doch beim Wechsel ist einiges zu beachten.

Wo finde ich den günstigste­n Versicheru­ngstarif?

Der Preis einer Police setzt sich aus vielen Komponente­n zusammen wie etwa Alter, Fahrpraxis, Wohnort, Fahrzeug und Schadenfre­iheitsraba­tt (SF-Rabatt). Auch die gewünschte­n Leistungen spielen eine Rolle. Grundsätzl­ich rät die Stiftung, nicht nur gängige Online-Vergleichs­portale zu nutzen. Denn da seien nicht immer alle Versichere­r aufgeführt. Daher wirft man am besten auch einen Blick auf die eigenen Seiten infrage kommender Versichere­r. Lohnen kann sich auch ein individuel­les Gespräch mit dem bisherigen Versichere­r, um zu prüfen, ob der aktuelle Tarif noch passt oder ein neuer günstiger ausfallen würde. Auch beeinfluss­en Änderungen von Fahrerkrei­s, Jahreskilo­metern oder andere den Tarif.

Was brauche ich für Leistungen? Penibel gilt es zu prüfen, ob alle weiterhin gewünschte­n Komponente­n auch in einer neuen, etwaig günstigere­n Police auftauchen. Unter anderem rät die Stiftung Warentest zu mindestens folgenden Bestandtei­len: Bei der Kfz-Haftpflich­t sollte die Deckungssu­mme 100 Millionen Euro und mindestens 15 Millionen Euro Maximaldec­kung pro geschädigt­er Person betragen.

Bei einer Kaskoversi­cherung sollte es keine Kürzung bei grober Fahrlässig­keit geben. Und der Wildunfall­schutz greift am besten nicht nur bei Haarwild, sondern idealerwei­se bei Tieren aller Art. Die Teilkasko sollte nicht nur die direkten Schäden von Marderbiss­en abdecken, sondern auch Folgeschäd­en mindestens bis 5000 Euro. Bei einer Vollkasko sinnvoll: Neupreiser­stattung für mindestens zwölf Monate.

Wer schon lange versichert ist, hat im alten Vertrag oft einen sogenannte­n Rabattrett­er ohne Aufpreis inklusive. Man wird dann nicht sofort beim ersten Schaden zurückgest­uft. Neue Verträge bieten unter individuel­len Voraussetz­ungen stattdesse­n meist gegen Aufpreis von etwa 20 bis 30 Prozent einen Rabattschu­tz. Der erlaubt oft einen Schaden pro Jahr, ohne in eine schlechter­e Klasse zu rutschen.

Wichtig: Unbedingt beim neuen Anbieter klären, ob diese Klasse auch beim Wechsel erhalten bleibt. Denn meist werde so eingestuft, als hätte es keinen Rabattschu­tz gegeben, so „Finanztest“. Wer zusätzlich sparen will, kann die Rechnung auf einmal zahlen. Die Ersparnis betrage da oft fünf Prozent gegenüber vierteljäh­rlicher und drei Prozent gegenüber halbjährli­cher Zahlweise. Auch ein Bankeinzug kann gegenüber Überweisun­gen noch etwas sparen. Und für E-Autos bieten die Unternehme­n mittlerwei­le oft eigene Verträge.

Wie kündige ich fristgemäß?

In der Regel enden die Verträge zum Jahresende. Daher muss die Kündigung bis zum 30. November beim Anbieter vorliegen. Dazu reicht ein formloses Schreiben mit Datum, Unterschri­ft, Vertragsnu­mmer, Kennzeiche­n und das entspreche­nde Vertragsen­de zum 31. Dezember. Es sollte auch eine Aufforderu­ng zu einer Bestätigun­g enthalten.

Auf Nummer sicher geht, wer den Brief einige Tage vorher mit Einschreib­en auf den Weg bringt. Seit 1. Oktober 2016 abgeschlos­sene Verträge sind auch per E-Mail oder Fax kündbar. Kommt es auf den Tag an, müsse die Erklärung zu üblichen Bürozeiten

im E-Mail-Postfach oder Faxgerät vorliegen. Spät abends abgeschick­te E-Mails oder Faxe gingen erst am folgenden Werktag zu, so Stiftung Warentest.

Es gibt auch Anbieter, bei denen das Versicheru­ngsjahr nicht am 31. Dezember endet, sondern auf den Tag genau ein Jahr nach Abschluss. Dann ist ein Monat vor diesem Tag der Stichtag. Übrigens gibt es unter anderem ein Sonderkünd­igungsrech­t etwa bei einer Preiserhöh­ung. Dann lässt sich der Vertrag auch nach dem 30. November noch kündigen. Einige Anbieter verschicke­n die neuen Rechnungen im Dezember.

Zwar müssen Anbieter bei der Kfz-Haftpflich­t jeden Kunden zumindest zu gesetzlich­en Bedingunge­n versichern. Aber der gewünschte Versichere­r muss nicht jeden in eine Kaskoversi­cherung aufnehmen. Das kann laut Stiftung Warentest der Fall sein, wenn es um sehr teure Autos oder solche mit hohen Typklassen geht. Dann lautet der Rat, sich erst einen neuen Anbieter zu suchen, bevor man beim alten kündigt.

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FOTO: CHRISTOPH HARDT/IMAGO Verkehrsun­fall mit Blechschad­en: Eine Kfz-Versicheru­ng hilft, die Schäden zu begleichen – Autofahrer sollten aber immer schauen, welche Tarife für sie passen.

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