Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Rat aktualisiert Richtlinien für die Bauplatzvergabe
Sie sollen bei der Vermarktung der nächsten Baugebiete zum Tragen kommen
BURGRIEDEN (te) - Die Vergabe und Vermarktung von kommunalen Wohnbauplätzen hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung nochmals behandelt. Notwendig geworden ist die Beratung aufgrund von drei weiteren Änderungsvorschlägen und Anregungen des Gemeinderats. Erst im September hatte das Gremium eine Neufassung der Bauplatz-Vergaberichtlinien beschlossen, die jetzt in einzelnen Punkten eine Aktualisierung erfuhr.
Lisa Magg vom Hauptamt erläuterte im Entwurf die zukünftig anzuwendenden Vergabekriterien. Eine redaktionelle Änderung wurde an der Überschrift des Regelwerks vorgenommen. Sie soll laut Entwurf lauten: „Bauplatzvergabe-Richtlinie für Wohnbauplätze (außer Geschosswohnungsbau) in der Gemeinde Burgrieden, gültig ab 26. 10. 2021“. In die Fußzeile soll diese Definition aufgenommen werden: „Geschosswohnungsbau im Sinne der Bauplatz-Vergaberichtlinien sind Einzelhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten und Doppelhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten.“
Unter der Rubrik „Sozialbezogene Kriterien“erhalten Personen, die eine Funktion etwa in einem Gremium innehaben, zusätzliche Punkte; das gilt künftig auch für Aktivitäten in der Kirchengemeinde.
Einmal mehr betonte die Verwaltung, dass die Gemeinde Burgrieden bei der Vergabe von Bauplätzen Familien unterstützen möchte, um die bestmögliche Auslastung der gemeindlichen Infrastruktur zu erreichen und den Nachwuchs für Vereine und andere Institutionen zu fördern. „Daher werden junge Familien und die Anzahl der Kinder berücksichtigt.“
Zu den ortsbezogenen Kriterien zählt beispielsweise auch die Unterstützung von Bauplatzbewerbern, die bereits in der Gemeinde wohnhaft sind oder es früher waren. Ebenfalls Chancen bei der Bauplatz-Zuweisung haben Interessenten, die in der Gemeinde eine Firma, ein Büro oder eine Praxis als Inhaber oder Teilhaber betreiben.
In der Diskussion ging es auch um die Anwendung von Ausschlusskriterien und das Thema „Nachzahlungsverpflichtung“. Wie von der Gemeindeverwaltung vorgetragen, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergaberichtlinien, die bei der Vermarktung der nächsten Baugebiete Anwendung finden.
Die Handlungsvorschrift wird auf der Internetplattform www.baupilot.com eingestellt sowie auf der Homepage der Gemeinde und im gemeindlichen Amtsblatt veröffentlicht.