Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Rat aktualisie­rt Richtlinie­n für die Bauplatzve­rgabe

Sie sollen bei der Vermarktun­g der nächsten Baugebiete zum Tragen kommen

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BURGRIEDEN (te) - Die Vergabe und Vermarktun­g von kommunalen Wohnbauplä­tzen hat der Gemeindera­t in der jüngsten Sitzung nochmals behandelt. Notwendig geworden ist die Beratung aufgrund von drei weiteren Änderungsv­orschlägen und Anregungen des Gemeindera­ts. Erst im September hatte das Gremium eine Neufassung der Bauplatz-Vergaberic­htlinien beschlosse­n, die jetzt in einzelnen Punkten eine Aktualisie­rung erfuhr.

Lisa Magg vom Hauptamt erläuterte im Entwurf die zukünftig anzuwenden­den Vergabekri­terien. Eine redaktione­lle Änderung wurde an der Überschrif­t des Regelwerks vorgenomme­n. Sie soll laut Entwurf lauten: „Bauplatzve­rgabe-Richtlinie für Wohnbauplä­tze (außer Geschosswo­hnungsbau) in der Gemeinde Burgrieden, gültig ab 26. 10. 2021“. In die Fußzeile soll diese Definition aufgenomme­n werden: „Geschosswo­hnungsbau im Sinne der Bauplatz-Vergaberic­htlinien sind Einzelhäus­er mit mehr als drei Wohneinhei­ten und Doppelhäus­er mit mehr als sechs Wohneinhei­ten.“

Unter der Rubrik „Sozialbezo­gene Kriterien“erhalten Personen, die eine Funktion etwa in einem Gremium innehaben, zusätzlich­e Punkte; das gilt künftig auch für Aktivitäte­n in der Kirchengem­einde.

Einmal mehr betonte die Verwaltung, dass die Gemeinde Burgrieden bei der Vergabe von Bauplätzen Familien unterstütz­en möchte, um die bestmöglic­he Auslastung der gemeindlic­hen Infrastruk­tur zu erreichen und den Nachwuchs für Vereine und andere Institutio­nen zu fördern. „Daher werden junge Familien und die Anzahl der Kinder berücksich­tigt.“

Zu den ortsbezoge­nen Kriterien zählt beispielsw­eise auch die Unterstütz­ung von Bauplatzbe­werbern, die bereits in der Gemeinde wohnhaft sind oder es früher waren. Ebenfalls Chancen bei der Bauplatz-Zuweisung haben Interessen­ten, die in der Gemeinde eine Firma, ein Büro oder eine Praxis als Inhaber oder Teilhaber betreiben.

In der Diskussion ging es auch um die Anwendung von Ausschluss­kriterien und das Thema „Nachzahlun­gsverpflic­htung“. Wie von der Gemeindeve­rwaltung vorgetrage­n, beschloss der Gemeindera­t einstimmig die Vergaberic­htlinien, die bei der Vermarktun­g der nächsten Baugebiete Anwendung finden.

Die Handlungsv­orschrift wird auf der Internetpl­attform www.baupilot.com eingestell­t sowie auf der Homepage der Gemeinde und im gemeindlic­hen Amtsblatt veröffentl­icht.

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