Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Aktive spielen weiter, Jugendfußball pausiert
Fußball: Einige Vereine nutzen jedoch erleichterte Regelungen für Verlegungen – Für Zuschauer gilt 2G plus
BIBERACH (gw) - Der Spielbetrieb im Württembergischen Fußballverband (WFV) soll weiterhin ermöglicht werden, solange dies gesetzlich erlaubt ist. Darauf habe sich am Donnerstagabend der Verbandsspielausschuss mit den Bezirksvorsitzenden und Bezirksspielleitern geeinigt, teilt der WFV in einer Pressemeldung mit. Der Entscheidung über die Fortsetzung des Spielbetriebs sei „eine kontroverse, aber konstruktive Debatte, bei der die Bezirksvertreter die jeweilige Situation in ihren Bezirken einbrachten“, vorausgegangen. Man einigte sich jedoch auch darauf, dass Spielverlegungen im Einzelfall gestattet werden, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen.
Auch im Gebiet des Fußballbezirks Riß sollen an diesem Wochenende noch Spiele ausgetragen werden. So sind neben den LandesligaHeimspielen in Mietingen und Dettingen die Partien im BezirkspokalViertelfinale sowie ein Nachholspiel in der Kreisliga A I angesetzt gewesen. Die Pokalgegner SGM Rot/Haslach und SV Baltringen einigten sich kurzfristig auf eine Verlegung, wie Pokalspielleiter Christian Beth bestätigte. Gleiches gilt für die Landesliga-Fußballer des FV Olympia Laupheim und Gastgeber FV Rot-Weiler. Stefan Rampf, Sportlicher Leiter der Olympia, nahm den Ball des WFV gleich auf und ging auf die Allgäuer zu. „In der aktuellen Situation finde ich es nicht gerade förderlich, wenn eine Mannschaft mit dem Bus durch das Land fährt“, so Rampf, der bei Weiler mit seinem Verlegungswunsch auf offene Ohren stieß: „Die Weiler sahen das genauso.“Innerhalb einer Dreiviertelstunde sei die Angelegenheit erledigt gewesen. Nicht nur die Corona-Regeln bereiteten den Vereinen Kopfzerbrechen, auch der jüngste Schneefall gefährdete die Austragung einiger Partien. Nach Platzbegehungen gaben die Verantwortlichen jedoch grünes Licht. Bis Redaktionsschluss lagen zumindest keine Informationen über weitere Spielverlegungen oder -ausfälle vor. Auch wenn die Auswirkungen auf den Sport am Donnerstagabend noch nicht im Detail geklärt waren, da zu diesem Zeitpunkt noch keine aktualisierte Coronaverordnung Sport des Kultusministeriums vorlag, habe man sich bereits auf das weitere Vorgehen verständigt, so der WFV. Der WFV weist zudem darauf hin, dass bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, nach der bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – soweit dem der Verbandsvorstand zustimmt – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden. Der Verbandsspielausschuss wird den entsprechenden Antrag stellen.
Noch bevor die aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport am späten Freitagnachmittag veröffentlicht wurde, hatte der WFV die Vereine darauf vorbereitet, dass für alle Aktiven (Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Unparteiische) ab dem Wochenende die 2G-Regel gilt und damit Nichtimmunisierte von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Bei den Regeln für die Zuschauer herrschte im Tagesverlauf etwas Verwirrung. Nachdem der WFV bereits am Morgen kommuniziert hatte, dass zum Impf- oder Genesenennachweis wie etwa in Bayern ein negativer Antigenschnelltest vorgelegt werden müsse (2G plus), erreichte die Vereine im Bezirk Riß am Nachmittag wiederum die Information, es gelte für Zuschauer weiterhin 2G. Um 20.36 Uhr gab der WFV jedoch in einer Pressemitteilung bekann: Für Zuschauer gilt 2G plus. In diesem Zusammenhang regte der Verband an, „in den Vereinen zu prüfen, gegebenfalls auch ohne Zuschauerinnen und Zuschauer zu spielen, soweit verlässliche Kontrollen nicht durchgeführt werden können.“
In der Jugend sind fast alle für dieses Jahr geplanten Spiele bereits absolviert. Die noch in der Landesund Verbandsstaffel angesetzten Spiele werden nicht mehr ausgetragen. Darauf habe sich der Verbandsjugendausschuss mit dem Verbandsspielausschuss verständigt, so der WFV. Gründe für diese Entscheidung seien die längeren Auswärtsfahrten – üblicherweise in Fahrgemeinschaften – sowie die hohen Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen. Ein Trainingsbetrieb sei aber unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterhin möglich.