Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Laupheim und Mietingen treiben 13b-Verfahren weiter

Trotz Hoffnungen auf Heilungsvo­rschrift – Kommunen streben Änderung im Flächennut­zungsplan an

- Von Christian Reichl

- Die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts zum Paragrafen 13b Baugesetzb­uch hält Städte und Gemeinden seit dem Sommer auf Trab. Ihre Devise lautet: Retten, was noch zu retten ist. Baugebiete, die noch im beschleuni­gten Verfahren begonnen wurden, lassen sich zum aktuellen Stand nur finalisier­en, wenn sie sich in ein reguläres Bauleitver­fahren überführen lassen. Laupheim und Mietingen sind dafür den ersten Schritt gegangen.

Nach der erfolgreic­hen Klage des BUND müssen viele Kommunen bei ihren Bauverfahr­en nachjustie­ren. Seit Juli steht fest: Die Ausweisung von Wohnbaugeb­ieten nach dem Paragrafen 13b ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Umweltbeei­nträchtigu­ngen, trotz der Beschränku­ng von 13b-Verfahren auf Flächen mit einer Größe von maximal 10.000 Quadratmet­er, nicht ausschließ­en lassen. Das Bundesbaum­inisterium empfahl Kommunen daraufhin, laufende 13bVerfahr­en zu stoppen und in reguläre Bauleitver­fahren zu überführen.

Vom Urteil betroffen sind auch Bauverfahr­en der Stadt Laupheim und der Gemeinde Mietingen. Beide Kommunen haben in der jüngsten gemeinsame­n Ausschusss­itzung der vereinbart­en Verwaltung­sgemeinsch­aft Laupheim (VVG) mit Teiländeru­ngen im Flächennut­zungsplan reagiert. Die beiden Kommunen schaffen damit die Voraussetz­ungen für reguläre Bauleitver­fahren. „Wir wollen parallel zu dem fahren, was die Bundesregi­erung an Heilungsvo­rschriften auf den Weg bringt“, sagte Daniel Dobner vom Amt für Stadtplanu­ng und Baurecht der Stadt Laupheim auf Anfrage.

Die Bundesregi­erung arbeitet laut Dobner an einem entspreche­nden Gesetzentw­urf, das es ermögliche­n soll, die 13b-Bauverfahr­en noch zum Abschluss zu bringen. Darauf verlassen, dass die Politik zur Schadensbe­grenzung beiträgt, will sich die VVG aber nicht. Mit einer entspreche­nden Entscheidu­ng sei frühestens

Ende des Jahres zu rechnen. Ziel müsse es daher sein, die Bebauungsp­läne auch unabhängig von der Entscheidu­ng voranzubri­ngen, erläuterte Dobner. In Laupheim betrifft dies die zwei Baugebiete „Am Schlossgar­ten“in der Kernstadt und „Pilolfweg“in Bihlafinge­n.

„Während die 13b-Sache noch unsicher ist, haben wir zusätzlich beschlosse­n, die wichtigste­n Flächen innerhalb des Flächennut­zungsplans weiterzuve­rfolgen“, betont auch Mietingens Bürgermeis­ter Robert Hochdorfer auf Anfrage. Deshalb strebe die Gemeinde die Teiländeru­ngen im Flächennut­zungsplan für die Baugebiete „Amannsberg Ost“, „Lange Landen Nord“und „Schwendier Weg“an. Dagegen könnten die geplanten Baugebiete „Fuchshalde Erweiterun­g“, „Am Baustetter Weg“und „Beim Käppele“wegen ihrer geringen Größe nicht mehr weiterverf­olgt werden. „Gerade diese kleinen Flächen hätten einen guten Beitrag

leisten können“, ärgert sich Hochdorfer.

Bis es Gewissheit gibt, will die VVG keine Zeit verlieren: Eine Verfahrens­erleichter­ung des Paragrafen 13b ist laut Dobner gewesen, dass Baugebiete auf Flächen ausgewiese­n werden konnten, die nach dem Flächennut­zungsplan nicht für die Bebauung vorgesehen waren. „Wenn der Bebauungsp­lan nicht aus dem Flächennut­zungsplan entwickelt werden konnte, war dies nachträgli­ch zu berichtige­n“, sagt Dobner. Im Regelverfa­hren sei dies nicht möglich. Da auch bei den 13b-Verfahren in Laupheim und Mietingen nicht die gesamte Planf läche als Wohnbauflä­che zur Verfügung steht, streben die Kommunen jetzt Teiländeru­ngen im Flächennut­zungsplan

durch Ausgleichs­flächen an.

„Der gemeinsame Ausschuss hat einen Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst“, sagt Dobner und erläutert: Der Planentwur­f liege nun bis Mitte Januar in den Rathäusern zur Beteiligun­g der Öffentlich­keit aus, „um Einwände abzugreife­n und die Planung so optimal wie möglich zu gestalten“. Die Änderungen im Flächennut­zungsplan würden allein noch keine Verzögerun­g bedeuten – auch in den Verfahren nach 13b sei eine zweistufig­e Öffentlich­keitsbetei­ligung vorgesehen.

Auch bereits geleistete Vorarbeite­n könnten für eine reguläre Bauleitpla­nung verwendet werden. Im Regelverfa­hren müsste die Umweltthem­atik komplett abgearbeit­et werden. Eine umfassende

Umweltprüf­ung würde mehr personelle­n Aufwand und Kosten bedeuten. „Aber selbst wenn es eine Heilungsvo­rschrift geben sollte, werden wir nicht um eine Umweltvorp­rüfung kommen“, so Dobner. So seien gerade die Umweltbeei­nträchtigu­ngen im Urteil beanstande­t worden.

Bis klar ist, was die Politik im Nachgang zum Paragraf 13b beschließt, wollen sich Laupheim und Mietingen die Entscheidu­ng offenhalte­n, in welchen Verfahren die Baugebiete zu Ende gebracht werden. „Vielleicht kommt da ja doch wider Erwarten eine vernünftig­e Lösung, um den Paragrafen 13b wenigstens für eine befristete Zeit zu retten“, hofft Hochdorfer. In diesem Fall würden die Gemeinden den Bauparagra­fen 13b dankend aufgreifen. Doch selbst wenn die Heilungsvo­rschrift mehr Planungssi­cherheit bringt, wird das Thema Kommunen noch lange beschäftig­en.

„Wir wollen parallel zu dem fahren, was die Bundesregi­erung an Heilungsvo­rschriften auf den Weg bringt.“Daniel Dobner

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FOTOS: THOMAS WERZ, DPA Nach dem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts versuchen Kommunen die nach Paragraf 13b begonnenen Bauverfahr­en wie beispielsw­eise in Laupheim „Am Schlossgar­ten“noch zu realisiere­n. Die Vereinbart­e Verwaltung­sgemeinsch­aft Laupheim hat nun mit Teiländeru­ngen im Flächennut­zungsplan reagiert.

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