Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Laupheim und Mietingen treiben 13b-Verfahren weiter
Trotz Hoffnungen auf Heilungsvorschrift – Kommunen streben Änderung im Flächennutzungsplan an
- Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Paragrafen 13b Baugesetzbuch hält Städte und Gemeinden seit dem Sommer auf Trab. Ihre Devise lautet: Retten, was noch zu retten ist. Baugebiete, die noch im beschleunigten Verfahren begonnen wurden, lassen sich zum aktuellen Stand nur finalisieren, wenn sie sich in ein reguläres Bauleitverfahren überführen lassen. Laupheim und Mietingen sind dafür den ersten Schritt gegangen.
Nach der erfolgreichen Klage des BUND müssen viele Kommunen bei ihren Bauverfahren nachjustieren. Seit Juli steht fest: Die Ausweisung von Wohnbaugebieten nach dem Paragrafen 13b ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Umweltbeeinträchtigungen, trotz der Beschränkung von 13b-Verfahren auf Flächen mit einer Größe von maximal 10.000 Quadratmeter, nicht ausschließen lassen. Das Bundesbauministerium empfahl Kommunen daraufhin, laufende 13bVerfahren zu stoppen und in reguläre Bauleitverfahren zu überführen.
Vom Urteil betroffen sind auch Bauverfahren der Stadt Laupheim und der Gemeinde Mietingen. Beide Kommunen haben in der jüngsten gemeinsamen Ausschusssitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Laupheim (VVG) mit Teiländerungen im Flächennutzungsplan reagiert. Die beiden Kommunen schaffen damit die Voraussetzungen für reguläre Bauleitverfahren. „Wir wollen parallel zu dem fahren, was die Bundesregierung an Heilungsvorschriften auf den Weg bringt“, sagte Daniel Dobner vom Amt für Stadtplanung und Baurecht der Stadt Laupheim auf Anfrage.
Die Bundesregierung arbeitet laut Dobner an einem entsprechenden Gesetzentwurf, das es ermöglichen soll, die 13b-Bauverfahren noch zum Abschluss zu bringen. Darauf verlassen, dass die Politik zur Schadensbegrenzung beiträgt, will sich die VVG aber nicht. Mit einer entsprechenden Entscheidung sei frühestens
Ende des Jahres zu rechnen. Ziel müsse es daher sein, die Bebauungspläne auch unabhängig von der Entscheidung voranzubringen, erläuterte Dobner. In Laupheim betrifft dies die zwei Baugebiete „Am Schlossgarten“in der Kernstadt und „Pilolfweg“in Bihlafingen.
„Während die 13b-Sache noch unsicher ist, haben wir zusätzlich beschlossen, die wichtigsten Flächen innerhalb des Flächennutzungsplans weiterzuverfolgen“, betont auch Mietingens Bürgermeister Robert Hochdorfer auf Anfrage. Deshalb strebe die Gemeinde die Teiländerungen im Flächennutzungsplan für die Baugebiete „Amannsberg Ost“, „Lange Landen Nord“und „Schwendier Weg“an. Dagegen könnten die geplanten Baugebiete „Fuchshalde Erweiterung“, „Am Baustetter Weg“und „Beim Käppele“wegen ihrer geringen Größe nicht mehr weiterverfolgt werden. „Gerade diese kleinen Flächen hätten einen guten Beitrag
leisten können“, ärgert sich Hochdorfer.
Bis es Gewissheit gibt, will die VVG keine Zeit verlieren: Eine Verfahrenserleichterung des Paragrafen 13b ist laut Dobner gewesen, dass Baugebiete auf Flächen ausgewiesen werden konnten, die nach dem Flächennutzungsplan nicht für die Bebauung vorgesehen waren. „Wenn der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden konnte, war dies nachträglich zu berichtigen“, sagt Dobner. Im Regelverfahren sei dies nicht möglich. Da auch bei den 13b-Verfahren in Laupheim und Mietingen nicht die gesamte Planf läche als Wohnbaufläche zur Verfügung steht, streben die Kommunen jetzt Teiländerungen im Flächennutzungsplan
durch Ausgleichsflächen an.
„Der gemeinsame Ausschuss hat einen Aufstellungsbeschluss gefasst“, sagt Dobner und erläutert: Der Planentwurf liege nun bis Mitte Januar in den Rathäusern zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus, „um Einwände abzugreifen und die Planung so optimal wie möglich zu gestalten“. Die Änderungen im Flächennutzungsplan würden allein noch keine Verzögerung bedeuten – auch in den Verfahren nach 13b sei eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Auch bereits geleistete Vorarbeiten könnten für eine reguläre Bauleitplanung verwendet werden. Im Regelverfahren müsste die Umweltthematik komplett abgearbeitet werden. Eine umfassende
Umweltprüfung würde mehr personellen Aufwand und Kosten bedeuten. „Aber selbst wenn es eine Heilungsvorschrift geben sollte, werden wir nicht um eine Umweltvorprüfung kommen“, so Dobner. So seien gerade die Umweltbeeinträchtigungen im Urteil beanstandet worden.
Bis klar ist, was die Politik im Nachgang zum Paragraf 13b beschließt, wollen sich Laupheim und Mietingen die Entscheidung offenhalten, in welchen Verfahren die Baugebiete zu Ende gebracht werden. „Vielleicht kommt da ja doch wider Erwarten eine vernünftige Lösung, um den Paragrafen 13b wenigstens für eine befristete Zeit zu retten“, hofft Hochdorfer. In diesem Fall würden die Gemeinden den Bauparagrafen 13b dankend aufgreifen. Doch selbst wenn die Heilungsvorschrift mehr Planungssicherheit bringt, wird das Thema Kommunen noch lange beschäftigen.
„Wir wollen parallel zu dem fahren, was die Bundesregierung an Heilungsvorschriften auf den Weg bringt.“Daniel Dobner