Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Mappus bekommt keinen Schadeners­atz

Ex-Ministerpr­äsident fühlte sich beim EnBW-Deal schlecht beraten – Gericht weist Klage gegen Anwaltskan­zlei ab

- Von Henning Otte Stefan Mappus (CDU) im Stuttgarte­r Landgerich­t.

(lsw) - Baden-Württember­gs Ex-Ministerpr­äsident Stefan Mappus (CDU) ist mit einer Schadeners­atzklage gegen seine früheren Rechtsbera­ter beim EnBWMillia­rdendeal gescheiter­t. Die Zivilkamme­r des Landgerich­ts Stuttgart erklärte am Dienstag, die Klage gegen die Kanzlei Gleiss Lutz sei unbegründe­t, da der Vertrag zwischen dem Land und der Sozietät geschlosse­n wurde und nicht mit Mappus (48) persönlich. Darum könne dieser nicht auf Schadeners­atz wegen einer falschen Rechtsbera­tung klagen.

Mappus’ Anwalt Franz Enderle kündigte an, er werde seinem Mandanten empfehlen, in Berufung zu gehen. Das Gericht habe sich mit der eigentlich­en Streitfrag­e, ob Mappus eine falsche juristisch­e Expertise erhielt, gar nicht beschäftig­t.

Der Ex-Regierungs­chef hatte im Dezember 2010 im Eiltempo einen 45-prozentige­n Anteil des Energiever­sorgers EnBW von der französisc­hen EDF für 4,67 Milliarden Euro zurückgeka­uft. Dabei wendete die damalige CDU/FDP-Regierung das „Notbewilli­gungsrecht“an, um den Landtag zu umgehen.

Mappus begründete das damit, dass potenziell­e weitere Käufer nichts von dem Deal erfahren sollten und die EDF das Geschäft nicht an Bedingunge­n knüpfen wollte. Knapp ein Jahr später – Mappus war inzwischen abgewählt worden – befand der Staatsgeri­chtshof das Geschäft als verfassung­swidrig, da es am Landtag vorbeiging.

Mappus wirft Gleiss Lutz vor, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile falsch beraten zu haben. Federführe­nder Anwalt war damals Martin Schockenho­ff. Dieser betont, er habe auf die rechtliche­n Risiken hingewiese­n. Mappus sagt, ihn hätten keine Risikohinw­eise erreicht. Der Streitwert in dem Zivilproze­ss soll rund 500 000 Euro betragen.

Untreue-Ermittlung­en eingestell­t

Mappus’ Anwalt Enderle kritisiert­e das Urteil scharf. Die Begründung, dass der damalige Ministerpr­äsident nicht Vertragspa­rtner gewesen sei und somit nicht schutzwürd­ig, überzeuge ihn überhaupt nicht. „Das halte ich für glatt falsch.“Aus seiner Sicht könne sich Mappus das nicht gefallen lassen.

Der frühere CDU-Politiker hatte Ende vergangene­n Jahres einen Erfolg errungen, als die Staatsanwa­ltschaft die Ermittlung­en wegen Untreue gegen ihn eingestell­t hatte. Die Staatsanwä­lte hatten ermittelt, weil Mappus womöglich für die EnBWAnteil­e zu viel gezahlt und damit dem Land geschadet haben könnte.

Um die Frage, ob zu viel gezahlt wurde, dreht sich auch ein seit 2012 laufendes Verfahren vor dem Inter- nationalen Schiedsger­ichtshof. Die grün-rote Landesregi­erung fordert von der EDF 834 Millionen Euro zurück. Wann das Gericht entscheide­t, ist laut einem Sprecher des Finanzmini­steriums noch unklar.

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FOTO: DPA

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