Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Geschrumpf­tes Wahlrecht

- K.wieschemey­er@ schwaebisc­he. de

ede Schule muss Inklusion können. Mit dieser Aussage hat das Kultusmini­sterium große Hoffnungen bei Eltern und große Ängste bei Lehrern geweckt. Wohl zu Unrecht: Denn auch wenn das gemeinsame Lernen Behinderte­r und Nichtbehin­derter ein schulpolit­ischer Kurswechse­l ist – zunächst fällt dieser wohl gar nicht so drastisch aus. In einigen Modellregi­onen wie Biberach wird es zunächst kaum jemand merken, denn dort wird Inklusion längst geübt. Im Land wird es am Anfang Schwerpunk­tschulen geben, die aber nicht so heißen dürfen. Die Sonderschu­len sollen nicht abgeschaff­t werden, doch nach und nach werden trotzdem einige verschwind­en.

Alles also in Butter? Nein. Viele Fragen bleiben offen. Vor allem die, wie Eltern mit der Erkenntnis umgehen, dass das einst in Aussicht gestellte Wahlrecht immer weiter einschrump­elt. Diese enttäuscht­en Hoffnungen sind eine Gefahr für Stoch. Vor allem dann, wenn sie vor Gericht verhandelt werden.

Jscheidung­en der Bildungswe­gekonferen­zen per Gericht kippen und so das System aushebeln. Das sieht der Jurist Stoch gelassen: Er glaubt sich „rechtlich auf der sicheren Seite“.

Differenze­n bleiben

Apropos Recht: Bis zuletzt hatten Landesregi­erung und Kommunalve­rbände gestritten, wer das Ganze bezahlen muss: Gebäude müssen umgebaut, Busse und Taxen bestellt und Schulassis­tenten engagiert werden. Für die ersten drei Jahre gibt es nun eine Einigung, danach will man nachrechne­n. Doch die Differenze­n bleiben: Gemeindeta­gspräsiden­t Roger Kehle (CDU) fordert weiter: „Wer bestellt, bezahlt“. Kretschman­n hingegen hält die Zuwendunge­n des Landes für freiwillig. Eigentlich sei der Bund in der Pflicht, erklärte er mit Verweis auf die laufenden BundLänder-Finanzverh­andlungen. Doch „hängen lassen tut das Land die Kommunen sowieso nie“, versprach der Ministerpr­äsident.

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