Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Geschrumpftes Wahlrecht
ede Schule muss Inklusion können. Mit dieser Aussage hat das Kultusministerium große Hoffnungen bei Eltern und große Ängste bei Lehrern geweckt. Wohl zu Unrecht: Denn auch wenn das gemeinsame Lernen Behinderter und Nichtbehinderter ein schulpolitischer Kurswechsel ist – zunächst fällt dieser wohl gar nicht so drastisch aus. In einigen Modellregionen wie Biberach wird es zunächst kaum jemand merken, denn dort wird Inklusion längst geübt. Im Land wird es am Anfang Schwerpunktschulen geben, die aber nicht so heißen dürfen. Die Sonderschulen sollen nicht abgeschafft werden, doch nach und nach werden trotzdem einige verschwinden.
Alles also in Butter? Nein. Viele Fragen bleiben offen. Vor allem die, wie Eltern mit der Erkenntnis umgehen, dass das einst in Aussicht gestellte Wahlrecht immer weiter einschrumpelt. Diese enttäuschten Hoffnungen sind eine Gefahr für Stoch. Vor allem dann, wenn sie vor Gericht verhandelt werden.
Jscheidungen der Bildungswegekonferenzen per Gericht kippen und so das System aushebeln. Das sieht der Jurist Stoch gelassen: Er glaubt sich „rechtlich auf der sicheren Seite“.
Differenzen bleiben
Apropos Recht: Bis zuletzt hatten Landesregierung und Kommunalverbände gestritten, wer das Ganze bezahlen muss: Gebäude müssen umgebaut, Busse und Taxen bestellt und Schulassistenten engagiert werden. Für die ersten drei Jahre gibt es nun eine Einigung, danach will man nachrechnen. Doch die Differenzen bleiben: Gemeindetagspräsident Roger Kehle (CDU) fordert weiter: „Wer bestellt, bezahlt“. Kretschmann hingegen hält die Zuwendungen des Landes für freiwillig. Eigentlich sei der Bund in der Pflicht, erklärte er mit Verweis auf die laufenden BundLänder-Finanzverhandlungen. Doch „hängen lassen tut das Land die Kommunen sowieso nie“, versprach der Ministerpräsident.