Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Neues Islamgesetz für Österreich
Dokument verbietet Auslandsfinanzierung der muslimischen Glaubensgemeinschaften
(epd) - Österreich erhält ein neues Islamgesetz. Während die Befürworter darin ein Musterbeispiel für die Integration der Muslime in Europa sehen, üben vor allem Muslime heftig Kritik: Sie sehen sich unter Generalverdacht gestellt. Am heutigen Mittwoch soll das Gesetz den Nationalrat passieren.
Das österreichische Islamgesetz hat eine lange Geschichte. Über hundert Jahre ist es inzwischen alt. Einst verabschiedet, um bosnischen Muslimen im Habsburgerreich Rechtssicherheit und Religionsfreiheit zu gewähren, erfolgten seither kleine Korrekturen. Eine grundlegende Neufassung blieb jedoch aus. Das neue Gesetz, das Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz und der für Kultur zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) auf den Weg gebracht haben, stellt eine grundlegende Neuausrichtung dar.
Es soll einen „Islam österreichischer Prägung“schaffen, hatte der ÖVP-Politiker Kurz bei der Vorstellung des Entwurfes gesagt. Mit dem Gesetz für die rund 600 000 Muslime werde unter anderem sichergestellt, dass es keine Einflussnahme und Kontrolle aus dem Ausland gebe, erklärte Kurz.
Die anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften erhalten den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Das Gesetz regelt auch, dass sich die Muslime dem staatlichen Recht unterordnen müssen. Der österreichische Bundeskanzler kann aus Gründen der inneren Sicherheit die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft ablehnen.
Die islamischen Glaubensgemeinschaften werden zudem dazu verpflichtet, Imame zu entlassen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Darüber hinaus dürfen Muslime eigene Seelsorger bestellen. Zugesichert wird ihnen auch der dauerhafte Erhalt islamischer Friedhöfe, das Recht zu schächten oder zur Beschneidung.
Kritik von Muslimen
Kritik kam von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Sie stört sich daran, dass „Misstrauen“gegenüber Muslimen vermittelt und der „Gleichheitsgrundsatz verletzt wird“. Der Verband kritisiert seit Wochen auch das Verbot der Auslandsfinanzierung.
Trotz dieser Einwände wurde nur wenig nachgebessert: So sollen vom Ausland finanzierte Imame bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Österreich tätig bleiben können. Ursprünglich war eine Frist bis Ende 2015 vorgesehen. Zudem soll bei der Einführung des Islamstudiums am Lehrstuhl für Islamische Theologie in Wien auf das Lehrpersonal geachtet werden, das einer der anerkannten islamischen Religionsgesellschaft angehören soll.
Die Türkisch Islamische Union Atib, der größte Dachverband der Moscheevereine in Österreich, hat inzwischen angekündigt, gegen das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen.