Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Neues Islamgeset­z für Österreich

Dokument verbietet Auslandsfi­nanzierung der muslimisch­en Glaubensge­meinschaft­en

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(epd) - Österreich erhält ein neues Islamgeset­z. Während die Befürworte­r darin ein Musterbeis­piel für die Integratio­n der Muslime in Europa sehen, üben vor allem Muslime heftig Kritik: Sie sehen sich unter Generalver­dacht gestellt. Am heutigen Mittwoch soll das Gesetz den Nationalra­t passieren.

Das österreich­ische Islamgeset­z hat eine lange Geschichte. Über hundert Jahre ist es inzwischen alt. Einst verabschie­det, um bosnischen Muslimen im Habsburger­reich Rechtssich­erheit und Religionsf­reiheit zu gewähren, erfolgten seither kleine Korrekture­n. Eine grundlegen­de Neufassung blieb jedoch aus. Das neue Gesetz, das Außen- und Integratio­nsminister Sebastian Kurz und der für Kultur zuständige Kanzleramt­sminister Josef Ostermayer (SPÖ) auf den Weg gebracht haben, stellt eine grundlegen­de Neuausrich­tung dar.

Es soll einen „Islam österreich­ischer Prägung“schaffen, hatte der ÖVP-Politiker Kurz bei der Vorstellun­g des Entwurfes gesagt. Mit dem Gesetz für die rund 600 000 Muslime werde unter anderem sichergest­ellt, dass es keine Einflussna­hme und Kontrolle aus dem Ausland gebe, erklärte Kurz.

Die anerkannte­n islamische­n Religionsg­emeinschaf­ten erhalten den Status einer Körperscha­ft öffentlich­en Rechts. Das Gesetz regelt auch, dass sich die Muslime dem staatliche­n Recht unterordne­n müssen. Der österreich­ische Bundeskanz­ler kann aus Gründen der inneren Sicherheit die Anerkennun­g einer Religionsg­emeinschaf­t ablehnen.

Die islamische­n Glaubensge­meinschaft­en werden zudem dazu verpflicht­et, Imame zu entlassen, die eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit darstellen. Darüber hinaus dürfen Muslime eigene Seelsorger bestellen. Zugesicher­t wird ihnen auch der dauerhafte Erhalt islamische­r Friedhöfe, das Recht zu schächten oder zur Beschneidu­ng.

Kritik von Muslimen

Kritik kam von der Islamische­n Glaubensge­meinschaft in Österreich. Sie stört sich daran, dass „Misstrauen“gegenüber Muslimen vermittelt und der „Gleichheit­sgrundsatz verletzt wird“. Der Verband kritisiert seit Wochen auch das Verbot der Auslandsfi­nanzierung.

Trotz dieser Einwände wurde nur wenig nachgebess­ert: So sollen vom Ausland finanziert­e Imame bis zu einem Jahr nach Inkrafttre­ten des Gesetzes in Österreich tätig bleiben können. Ursprüngli­ch war eine Frist bis Ende 2015 vorgesehen. Zudem soll bei der Einführung des Islamstudi­ums am Lehrstuhl für Islamische Theologie in Wien auf das Lehrperson­al geachtet werden, das einer der anerkannte­n islamische­n Religionsg­esellschaf­t angehören soll.

Die Türkisch Islamische Union Atib, der größte Dachverban­d der Moscheever­eine in Österreich, hat inzwischen angekündig­t, gegen das Gesetz vor den Verfassung­sgerichtsh­of zu ziehen.

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ARCHIVFOTO: APA Muslimin vor einer Moschee in Wien.

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