Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Alternativen zu Tierversuchen
Die Tierschutzbewegung in Deutschland hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz von Tieren seit 2002 im Grundgesetz verankert ist. Tierversuche müssen von den Behörden genehmigt werden und sind in Deutschland nur erlaubt, wenn es keine nachweisbaren Alternativen gibt. Für die Forschung ist das Tier als Modellorganismus nach Angaben des Bundesforschungsministeriums bislang dennoch häufig unverzichtbar. So lieferten Tierversuche wichtige Informationen über die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Medikamenten, die Giftigkeit von Chemikalien oder die Unbedenklichkeit von Abwässern und Abfallstoffen. Daraus ergebe sich ein Dilemma zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Menschen auf der einen und dem Schutz des Tieres auf der anderen Seite. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben in den vergangenen drei Jahrzehnten mehr als 400 Projekte zur Vermeidung oder Reduzierung von Tierversuchen mit rund 140 Millionen Euro gefördert. Die Vorhaben basieren auf dem
Hauptziel ist es, Tierversuche durch alternative Methoden zu ersetzen Wenn dies nicht möglich ist, soll die Zahl der benötigten Tiere zumindest auf ein Minimum beschränkt werden Zudem geht es darum, das Leiden der eingesetzten Tiere zu verringern und aus dem einzelnen Tierversuch so viele Informationen wie möglich zu gewinnen
Zu den bisherigen Erfolgen zählen zum Beispiel Zellkulturverfahren. Dabei werden Zellen von Tier oder Mensch im Labor so kultiviert, dass sie wie im Körper funktionieren. 1989 wurde in Berlin die Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt und setzt sich dafür ein, gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche durch alternative Untersuchungsmethoden zu ersetzen. Das betrifft zum Beispiel auch die Frage, ob Chemikalien oder Arzneimittel in der Schwangerschaft den Embryo schädigen können. Im Tierversuch werden dafür bisher trächtige Ratten oder Kaninchen mit der Prüfsubstanz behandelt – und dann getötet. Bei der Zebet entwickelten Forscher einen embryonalen Stammzelltest. Anstelle von trächtigen Tieren werden dabei embryonale Stammzellen der Maus genutzt, die in der Zellkultur gezüchtet und mit den zu prüfenden Substanzen behandelt werden. Dann wird geprüft, ob die Behandlung die Fähigkeit der embryonalen Stammzellen beeinträchtigt, sich in der Zellkultur in schlagende Herzmuskeln, Nerven- oder Knochenzellen zu entwickeln. ( dpa)
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