Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Stadt Lindenberg und GKWG legen Rechtsstre­it bei

Parteien einigen sich außergeric­htlich – Die Stadt Lindenberg bekommt dabei einen Bruchteil dessen, was sie sich erhofft hatte

- Von Peter Mittermeie­r

- Die Stadt Lindenberg und die GKWG haben ihren Rechtsstre­it beigelegt. Nach 30 Monaten Diskussion­en und einem Gerichtste­rmin haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Demnach bezahlt die Kreiswohnb­augesellsc­haft der Stadt in den nächsten vier Wochen zwischen 50 000 und 60 000 Euro als Anteil aus dem Verkaufser­lös mehrerer Grundstück­e im Otto-Keck-Areal ein Bruchteil dessen, was sich die Stadt ursprüngli­ch erhofft hatte. „Es ist wichtig, dass das Thema endlich vom Tisch ist“, sagt Bürgermeis­ter Eric Ballersted­t.

Die Auseinande­rsetzung hat GKWG, Landkreis und die Stadt seit gut zweieinhal­b Jahren beschäftig­t. Er war die Folge eines Verkaufs von Grundstück­en im Lindenberg­er Otto-Keck-Areal in den Jahren 2008 und 2012. Die Flächen hatte die Stadt der GKWG Mitte der 1950er-Jahre unentgeltl­ich zum Bau von Sozialwohn­ungen überlassen. Für den Fall des Verkaufs hatte sich die Gesellscha­ft damals notariell verpflicht­et, den Wert der Grundstück­e der Stadt zu erstatten.

Genau das forderte die Stadt ein und verklagte die Gesellscha­ft, an der sie selber mit gut 21 Prozent beteiligt ist. Freilich räumte das Landgerich­t Kempten der Klage kaum Chancen auf Erfolg ein. Der zuständige Richter sprach bei einer Verhandlun­g Ende September vergangene­n Jahres mit Blick auf die Grundstück­sübertragu­ngen im Jahr 1955 von einem „blauäugige­n Verhalten“. So war der Anspruch vor 60 Jahren nicht durch einen Grundbuche­intrag gesichert worden. Und auch wie der Wert bei einem Verkauf auszugleic­hen sein würde, wurde damals nicht geklärt. Die Stadt müsse jetzt das „schlampige“Verhalten von damals ausbaden, so Ballersted­t.

Angesichts der kaum vorhandene­n Erfolgsaus­sichten in der ersten Instanz ging die Stadt doch auf einen Vergleichs­vorschlag ein. Demnach erstattet ihr die GKWG den Wert der Grundstück­e im Jahr 1955 (3,50 DM je Quadratmet­er) plus Inflations­ausgleich. Zusammenge­rechnet entspricht das etwa dem Viereinhal­bfachen des Wertes vor sechs Jahrzehnte­n. Eine vergleichs­weise geringe Summe, der heutige Marktwert liegt fast beim Hundertzwa­nzigfachen des Wertes von 1955. „Wir hatten mehr erhofft“, räumt Bürgermeis­ter Ballersted­t ein. Er sagt aber auch: „Wir wollten Klarheit von einem Dritten. Die haben wir bekommen.“Angesichts anstehende­r Projekte sei es wichtig zu einem Miteinande­r zurückzuko­mmen. Einen möglicherw­eise Jahre dauernden Gang durch die Instanzen wollte auch die Stadt nicht.

„Wir wollten Klarheit von einem Dritten. Die haben wir bekommen.“

Bürgermeis­ter Eric Ballersted­t

Belastung für die Gesellscha­ft

Erleichter­t zeigt sich GKWG-Geschäftsf­ührer Thomas Blei. Das Verfahren sei eine Belastung für die Gesellscha­ft gewesen. Für den Fall einer Niederlage vor Gericht hatte die GKWG Rückstellu­ngen gebildet, die sie nun auflösen kann. Die Vereinbaru­ng gilt im Übrigen auch für etwaige künftige Verkäufe der GKWG, die Grundstück­e berühren, die sie von der Stadt früher einmal unentgeltl­ich überlassen bekommen hat. Aktuell, so Blei, denke die GKWG aber nicht an weitere Immobilien­verkäufe.

Der Rechtsstre­it ist im Übrigen auch in anderen Westallgäu­er Gemeinden beobachtet worden. Denn nicht nur Lindenberg hat vor Jahrzehnte­n der GKWG unentgeltl­ich Grundstück­e überlassen. Der Gesellscha­ft sei es deshalb darum gegangen, „eine Lösung zu finden, die dem Fall Lindenberg gerecht wird und auf andere übertragen lässt“, sagt der Aufsichtsr­atsvorsitz­ende, Landrat Elmar Stegmann.

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