Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Aussagen über Zuckergeha­lt richtig verstehen

-

(dpa) - Angaben zum Zuckergeha­lt auf Lebensmitt­eln lassen häufig falsche Schlüsse zu. So wird laut einer Umfrage für eine aktuelle Analyse des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands (vzbv) die Angabe „ungesüßt“oft falsch verstanden. Solche Produkte dürfen Süßstoffe enthalten, was 70 Prozent der Befragten aber für unzulässig gehalten hätten. Befragt wurden insgesamt 750 Menschen. Was hinter den gesetzlich definierte­n Angaben steckt, erklärt der Ratgeber „Achtung, Zucker“der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen:

Zuckerfrei oder ohne Zucker:

Das Lebensmitt­el darf in diesem Fall nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthalten. Aber: Der Zucker kann in diesem Fall mit sogenannte­n Zuckeraust­auschstoff­en oder Süßstoffen ersetzt werden. Die Lebensmitt­el sind dann zwar in der Regel kalorienär­mer als mit Zucker gesüßte, insgesamt aber nicht unbedingt kalorienar­m.

Zuckerarm:

Das Produkt darf mit dieser Bezeichnun­g nicht mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten, beziehungs­weise nicht mehr als 2,5 Gramm pro 100 Milliliter.

In diesem Fall dürfen keine Einfach- und Zweifachzu­cker zugesetzt werden. Dasselbe gilt für andere Lebensmitt­el, die wegen ihrer süßenden Wirkung verwendet werden. Das Lebensmitt­el kann aber trotzdem von Natur aus Zucker enthalten.

Ohne Zuckerzusa­tz:

Reduzierte­r Zuckerante­il:

Bei einer solchen Aussage auf der Verpackung muss der Brennwert mindestens 30 Prozent geringer sein als bei einem vergleichb­aren Produkt. Das Problem: Beim Einkauf ist der Vergleich meist schwierig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany