Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Aussagen über Zuckergehalt richtig verstehen
(dpa) - Angaben zum Zuckergehalt auf Lebensmitteln lassen häufig falsche Schlüsse zu. So wird laut einer Umfrage für eine aktuelle Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die Angabe „ungesüßt“oft falsch verstanden. Solche Produkte dürfen Süßstoffe enthalten, was 70 Prozent der Befragten aber für unzulässig gehalten hätten. Befragt wurden insgesamt 750 Menschen. Was hinter den gesetzlich definierten Angaben steckt, erklärt der Ratgeber „Achtung, Zucker“der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
Zuckerfrei oder ohne Zucker:
Das Lebensmittel darf in diesem Fall nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthalten. Aber: Der Zucker kann in diesem Fall mit sogenannten Zuckeraustauschstoffen oder Süßstoffen ersetzt werden. Die Lebensmittel sind dann zwar in der Regel kalorienärmer als mit Zucker gesüßte, insgesamt aber nicht unbedingt kalorienarm.
Zuckerarm:
Das Produkt darf mit dieser Bezeichnung nicht mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten, beziehungsweise nicht mehr als 2,5 Gramm pro 100 Milliliter.
In diesem Fall dürfen keine Einfach- und Zweifachzucker zugesetzt werden. Dasselbe gilt für andere Lebensmittel, die wegen ihrer süßenden Wirkung verwendet werden. Das Lebensmittel kann aber trotzdem von Natur aus Zucker enthalten.
Ohne Zuckerzusatz:
Reduzierter Zuckeranteil:
Bei einer solchen Aussage auf der Verpackung muss der Brennwert mindestens 30 Prozent geringer sein als bei einem vergleichbaren Produkt. Das Problem: Beim Einkauf ist der Vergleich meist schwierig.