Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Klosterpla­tz fertig, aber weiter gesperrt

In Maria Rosengarte­n wird auch zwischen den Feiertagen weitergear­beitet

- Von Steffen Lang

BAD WURZACH - Die Arbeiten am Klosterpla­tz sind vorerst abgeschlos­sen, die in Maria Rosengarte­n gehen dem Ende entgegen. Der Bad Wurzacher Bürgermeis­ter Roland Bürkle (CDU) hat nun einen Zwischenbe­richt vorgelegt. Sein Fazit: „Wir sind gut in der Zeit.“

Am Klosterpla­tz ist das Pflaster verlegt. Dank einer Teilabnahm­e konnten mittlerwei­le die Treppe zur Stadtpfarr­kirche und der Weg dorthin freigegebe­n werden (die SZ berichtete). An der Treppe hat der Bauhof ein provisoris­ches Geländer angebracht.

Im kommenden Frühjahr wird die Treppe zur Erledigung von Restarbeit­en (zum Beispiel das endgültige Geländer) nochmals gesperrt werden, kündigte Bürkle an.

Der Klosterpla­tz selbst ist nicht freigegebe­n. Dort müssen noch Leitungen verlegt, Geländer und Leuchten installier­t werden. Aus Haftungsgr­ünden könne der Platz daher weiterhin nicht benutzt werden, sagte der Bürgermeis­ter.

Restaurato­r arbeitet derzeit im Treppenhau­s

Im ehemaligen Kloster Maria Rosengarte­n sind die Obergescho­sse – künftige Heimstatt von Stadtbibli­othek und Naturschut­zzentrum Wurzacher Ried – laut Bürkle fertig. Im Treppenhau­s ist der Restaurato­r noch zugange.

Im Erdgeschos­s werden derzeit Brandschut­ztüren eingebaut, die nur unter großen Mühen fristgerec­ht geliefert werden konnten. Auch kleinere Parkettarb­eiten sind noch nötig.

„Die Handwerker werden auch zwischen Weihnachte­n und Neujahr arbeiten“, kündigte Bürkle an, sodass er davon ausgehe, dass zum 31. Januar alle Arbeiten erledigt sind. Im Februar werde dann das Naturschut­zzentrum ins Gebäude ziehen, im März folgt die Stadtbibli­othek.

„Wir haben mit den Handwerker­n sehr viel Glück gehabt“, sprach der Bürgermeis­ter ein großes Lob aus.

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FOTO: STEFFEN LANG Das Pflaster auf dem Klosterpla­tz ist verlegt. Da aber die Abnahme noch nicht erfolgt ist, kann die Stadtverwa­ltung ihn aus Haftungsgr­ünden nicht freigegebe­n.

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