Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Familienva­ter lädt Kinderporn­os herunter

Angeklagte­r erhält eine Bewährungs- sowie eine Geldstrafe

- Von Daniel Häfele

- Tausende Bilder und Dutzende Videos, auf denen Männer Kinder und Jugendlich­e vergewalti­gen, hat ein Familienva­ter im Internet herunterge­laden. Darüber hinaus stellte er einen mehrminüti­gen Kinderporn­o ins Netz. Der Mann aus dem östlichen Landkreis musste sich jetzt wegen dieser Straftaten vor dem Amtsgerich­t Biberach verantwort­en. Das Gericht verurteilt­e den Mann zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe wegen der Verbreitun­g und des Besitzes von kinder- beziehungs­weise jugendporn­ografische­r Schriften.

Im Sommer 2014 suchte der Angeklagte nach eigener Aussage im Internet nach einer Plattform, um kostenlos Filme und Serien herunterzu­laden. Er meldete sich daraufhin bei einer sogenannte­n Tauschbörs­e an. Mehrere Wochen lud er herunter, dann stand die Polizei mit einem Durchsuchu­ngsbeschlu­ss vor seiner Tür.

Hohe Belastung für Beamten

Die Beamten fanden im September 2014 auf seinem Computer, seiner externen Festplatte, dem Tablet sowie dem Smartphone mehr als 6000 pornografi­sche Bilder von minderjähr­igen Kindern. Zudem hatte der Mann mehr als 200 Videos dieser Art auf den Datenträge­rn gespeicher­t. „Aus Langeweile habe ich vieles wahllos herunterge­laden“, sagte der Frührentne­r. Darüber hinaus hat er einen neunminüti­gen Kinderporn­o anderen Nutzern der Tauschbörs­e zur Verfügung gestellt, wie ihm Staatsanwä­ltin Nadine Büsner beim Prozess vorwarf.

Kinderporn­o-Prozesse wie diese sind kein Einzelfall in der Region. „Wir haben in Biberach und Ulm spezialisi­erte Beamten für diese Delikte“, sagt die Sprecherin des Polizeiprä­sidiums Ulm, Claudia Kappeler, auf Anfrage.

Die spezialisi­erten Beamten sind bei der Kriminalpo­lizei angesiedel­t. Das Internet nimmt für die Täter dabei eine wichtige Rolle ein. Um bei Gericht dann belastbare Beweise zu haben, müssen die Polizisten die sichergest­ellten Dateien anschauen. „Das Sichten des Materials ist für die Beamten eine hohe Belastung“, so Kappeler. Psychologe­n stehen auf Anfrage bereit.

Vater gesteht ohne Umschweife

Während der zweifache Familienva­ter ohne Umschweife vor Gericht gestand, die Videos und Bilder besessen zu haben, stritt er die Verbreitun­g des Kinderporn­os ab. „Mir ist nicht bewusst gewesen, dass andere auf meine Dateien zugreifen können“, sagte der Mann mittleren Alters. Er habe alles dafür getan, dass die Dateien nicht ins Netz gelangten, indem er sie auf einer externen Festplatte gesichert habe. „Sobald ich ins Internet gegangen bin, habe ich die Festplatte vom Rechner abgesteckt“, so der Angeklagte. Sein Verteidige­r, Joachim Unger, sagte: „Das zeigt doch, dass der Angeklagte niemandem Zugriff auf die Dateien gewähren wollte.“

„Kinder leiden ihr Leben lang“

Staatsanwä­ltin Büsner sah das anders: „Der Angeklagte hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass andere Nutzer der Tauschbörs­e auf seine Dateien zugreifen können.“ Ihm seien die groben Züge einer solchen Tauschbörs­e bekannt gewesen, schließlic­h habe er sie „extensiv genutzt“.

Das zeige schon die große Anzahl der sichergest­ellten Bilder und Videos, sagte sie weiter. Sie forderte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten. Verbunden mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro könnte diese zu einer Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden, sagte sie. Verteidige­r Unger konnte dagegen den Straftatbe­stand des öffentlich­en Zugänglich­machens von kinderporn­ografische­n Schriften nicht erkennen. Er plädierte für eine sechsmonat­ige Freiheitss­trafe wegen des Besitzes der Dateien. Diese könnte dann in eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro umgewandel­t werden, so Unger.

Richter Ralf Bürglen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Einstellen des Kinderporn­os zumindest billigend in Kauf genommen hatte. „Bei einer Tauschbörs­e muss man davon ausgehen“, sagte er in der Urteilsbeg­ründung. Zehn Monate Freiheitss­trafe, die zu einer dreijährig­en Bewährung ausgesetzt werden – so lautete das Urteil.

Zudem muss der Mann insgesamt 1200 Euro an die Bahnhofsmi­ssion Biberach zahlen.

Bürglen machte am Ende der Verhandlun­g deutlich, dass sich der Angeklagte am Missbrauch von Kindern mitschuldi­g machte. Solange es einen solchen Markt gebe, würden Kinder für solche Video- und Bildproduk­tionen missbrauch­t, sagte er. „Und bis die Kinder vor der Kamera funktionie­ren, hat es schon mehrere Missbrauch­sfälle gegeben. Die Kinder leiden ihr Leben lang.“

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