Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Familienvater lädt Kinderpornos herunter
Angeklagter erhält eine Bewährungs- sowie eine Geldstrafe
- Tausende Bilder und Dutzende Videos, auf denen Männer Kinder und Jugendliche vergewaltigen, hat ein Familienvater im Internet heruntergeladen. Darüber hinaus stellte er einen mehrminütigen Kinderporno ins Netz. Der Mann aus dem östlichen Landkreis musste sich jetzt wegen dieser Straftaten vor dem Amtsgericht Biberach verantworten. Das Gericht verurteilte den Mann zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinder- beziehungsweise jugendpornografischer Schriften.
Im Sommer 2014 suchte der Angeklagte nach eigener Aussage im Internet nach einer Plattform, um kostenlos Filme und Serien herunterzuladen. Er meldete sich daraufhin bei einer sogenannten Tauschbörse an. Mehrere Wochen lud er herunter, dann stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Tür.
Hohe Belastung für Beamten
Die Beamten fanden im September 2014 auf seinem Computer, seiner externen Festplatte, dem Tablet sowie dem Smartphone mehr als 6000 pornografische Bilder von minderjährigen Kindern. Zudem hatte der Mann mehr als 200 Videos dieser Art auf den Datenträgern gespeichert. „Aus Langeweile habe ich vieles wahllos heruntergeladen“, sagte der Frührentner. Darüber hinaus hat er einen neunminütigen Kinderporno anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt, wie ihm Staatsanwältin Nadine Büsner beim Prozess vorwarf.
Kinderporno-Prozesse wie diese sind kein Einzelfall in der Region. „Wir haben in Biberach und Ulm spezialisierte Beamten für diese Delikte“, sagt die Sprecherin des Polizeipräsidiums Ulm, Claudia Kappeler, auf Anfrage.
Die spezialisierten Beamten sind bei der Kriminalpolizei angesiedelt. Das Internet nimmt für die Täter dabei eine wichtige Rolle ein. Um bei Gericht dann belastbare Beweise zu haben, müssen die Polizisten die sichergestellten Dateien anschauen. „Das Sichten des Materials ist für die Beamten eine hohe Belastung“, so Kappeler. Psychologen stehen auf Anfrage bereit.
Vater gesteht ohne Umschweife
Während der zweifache Familienvater ohne Umschweife vor Gericht gestand, die Videos und Bilder besessen zu haben, stritt er die Verbreitung des Kinderpornos ab. „Mir ist nicht bewusst gewesen, dass andere auf meine Dateien zugreifen können“, sagte der Mann mittleren Alters. Er habe alles dafür getan, dass die Dateien nicht ins Netz gelangten, indem er sie auf einer externen Festplatte gesichert habe. „Sobald ich ins Internet gegangen bin, habe ich die Festplatte vom Rechner abgesteckt“, so der Angeklagte. Sein Verteidiger, Joachim Unger, sagte: „Das zeigt doch, dass der Angeklagte niemandem Zugriff auf die Dateien gewähren wollte.“
„Kinder leiden ihr Leben lang“
Staatsanwältin Büsner sah das anders: „Der Angeklagte hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass andere Nutzer der Tauschbörse auf seine Dateien zugreifen können.“ Ihm seien die groben Züge einer solchen Tauschbörse bekannt gewesen, schließlich habe er sie „extensiv genutzt“.
Das zeige schon die große Anzahl der sichergestellten Bilder und Videos, sagte sie weiter. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten. Verbunden mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro könnte diese zu einer Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden, sagte sie. Verteidiger Unger konnte dagegen den Straftatbestand des öffentlichen Zugänglichmachens von kinderpornografischen Schriften nicht erkennen. Er plädierte für eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen des Besitzes der Dateien. Diese könnte dann in eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro umgewandelt werden, so Unger.
Richter Ralf Bürglen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Einstellen des Kinderpornos zumindest billigend in Kauf genommen hatte. „Bei einer Tauschbörse muss man davon ausgehen“, sagte er in der Urteilsbegründung. Zehn Monate Freiheitsstrafe, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt werden – so lautete das Urteil.
Zudem muss der Mann insgesamt 1200 Euro an die Bahnhofsmission Biberach zahlen.
Bürglen machte am Ende der Verhandlung deutlich, dass sich der Angeklagte am Missbrauch von Kindern mitschuldig machte. Solange es einen solchen Markt gebe, würden Kinder für solche Video- und Bildproduktionen missbraucht, sagte er. „Und bis die Kinder vor der Kamera funktionieren, hat es schon mehrere Missbrauchsfälle gegeben. Die Kinder leiden ihr Leben lang.“