Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Wochenmarkt-Händler haben sich an Regeln zu halten
Vorschriften sind in einer Verordnung von 1958 festgehalten
(sin) - Bis zu 38 Verkäufer tummeln sich Montag für Montag auf dem Leutkircher Wochenmarkt. Das Angebot ist vielseitig: Die Besucher können sich unter anderem mit Obst, Gemüse, Wurst oder Backwaren sowohl von Selbsterzeugern als auch von anderen Anbietern eindecken. Allerdings gilt es für die Händler, einige Regeln zu beachten.
Etwa, dass die Verkäufer einen Standplatz zugewiesen bekommen und diesen nicht eigenmächtig ändern dürfen. Oder, dass die Anbieter gut sichtbare Tafeln anzubringen haben, auf denen Name und Wohnort zu lesen sind. Geregelt sind solche Vorschriften in einer Marktordnungssatzung von 1958.
Leutkircher „Stadtsheriffs“fungieren als Marktmeister
Gravierende Verstöße gegen die Verordnung gebe es nicht, teilt die Leutkircher Stadtverwaltung auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit. Manchmal komme es allerdings vor, dass ein Händler seinen Stand zu spät abräumt – der Markt endet um 13 Uhr – oder ein Radfahrer unerlaubt auf dem Gelände unterwegs ist.
Wie viel Geld ein Händler für seine Verkaufsfläche auf den Tisch legen muss, ist derweil in einer separaten Verordnung geregelt. Die Platzgebühren betragen je angefangenem Meter Länge auf dem Leutkircher Wochenmarkt zwei Euro pro Tag. Zusätzlich werden für die Benutzung eines städtischen Stromanschlusses 1,50 Euro pro Tag fällig.
Ob sich alle Beteiligten montags an die Regeln halten, prüfen die „Stadtsheriffs“Oliver Erdle und Berthold Nunnenmacher, die als sogenannte Marktmeister fungieren. Gemeinsam mit einer weiteren Mitarbeiterin der Stadtverwaltung macht sich einer der beiden Beschäftigten im Gemeindevollzugsdienst zu Beginn jeder neuen Arbeitswoche auf den Weg zu den Verkäufern, um die Marktgebühren zu kassieren.
Die Vielzahl der Anbieter stammt aus der Region. Eine Vorschrift, wie viele regionale Produkte auf dem Markt zu finden sein müssen, gibt es allerdings nicht, heißt es vonseiten des Leutkircher Ordnungsamtes.
Die Nachfrage nach Flächen auf dem Wochenmarkt steigt
Apropos Vielzahl der Anbieter: Bis zu 38 Verkäufer befinden sich montags in der Innenstadt. Vor allem im Sommer seien viele Stände aufgebaut. Mehr Plätze und Stromanschlüsse stehen laut Stadtverwaltung auch nicht zur Verfügung. Dennoch steige die Nachfrage nach Flächen.
Ein kurioser Randaspekt: In der Marktordnungssatzung von 1958 ist unter anderem geregelt, dass „das Schlachten und Ausnehmen von Geflügel, Kleinvieh und Wild sowie das Rupfen von Geflügel auf den Märkten“verboten ist.