Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Ein Gesetz kommt dennoch
Zwar hat Polens Präsident Andrzej Duda das höchstumstrittene Gesetz zur Neuregelung des Obersten Gerichtes am Montag nicht unterschrieben. Eines von insgesamt drei Reformvorhaben der PiS-Partei unterzeichnete er dennoch: das Reformgesetz zu den Ordentlichen Gerichten. Auch dieses gilt als gefährlich für die Unabhängigkeit der Justiz. Ordentliche Gerichte in Polen sind Amts-, Kreis- und Wojewodschaftsgerichte. Das Reformgesetz regelt, dass der polnische Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes alle Gerichtspräsidenten und deren Stellvertreten ohne Angabe von Gründen entlassen kann. Danach kann er nach eigenem Gutdünken neue Gerichtspräsidenten ernennen. Bislang konnte dies nur in Absprache mit dem Richterkollegium beziehungsweise dem Landesjustizrat geschehen. Rechtsexperten zufolge kann Ziobro damit auch unbequeme Richter loswerden. Auch die Verteilung der Fälle nach dem Zufallsprinzip auf die Richter kann der Minister aufheben. Wenn Ziobro es für richtig hält, dass in einem konkreten Verfahren ein bestimmter Staatsanwalt Klage erheben und ein bestimmter Richter das Urteil sprechen soll, kann er eine entsprechende Verordnung erlassen. Nach Ansicht des polnischen Bürgerrechtsanwalts Adam Bodnar verschlechtern diese „Reformen“die Chancen eines jeden Normalbürgers auf einen fairen Prozess, wenn es um die Teilnahme an Demonstrationen geht, um Entschädigung durch den Staat oder um Korruptionsfälle mit politischem Hintergrund. (gl)